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Session: 07.12.2016

Die Bahnverbindung über den Oberalppass entspricht nicht der notwendigen Verfügbarkeit (Strecke Disentis – Andermatt) und erleidet noch zusätzlich regelmässig während der Winterzeit mehrtägige Unterbrüche, die auf meteorologische Einflüsse zurückzuführen sind. Da auch die Strassenverbindung aufgrund der Wintersperre unterbrochen ist, sind die Auswirkungen eines Bahnunterbruchs auf die gesamtwirtschaftliche Situation der Surselva und des Urserentals gravierend.

Eine ganzjährig sichere Verbindung zwischen Graubünden und Uri ist zwingend. Die betroffenen Regionen haben sich auf einen wintersicheren Ausbau der bestehenden Bahnverbindung geeinigt. Die Variante einer Strassenöffnung über den Oberalppass oder der Bau einer Tunnelverbindung zwischen Graubünden und Uri sind ad acta.

Der Verfügbarkeit und der wintersicheren Bahnverbindung über den Oberalppass kommt in wirtschaftlicher Hinsicht grösste Bedeutung zu. Insbesondere hängt die touristische Prosperität zweier Regionen davon ab. Da die Bahnstrecke über den Oberalppass ein zentrales Element sowohl für die Vermarktung des Glacier-Express (St. Moritz – Zermatt) wie auch für eine erfolgreiche touristische Kooperation zwischen der Surselva und dem Urserental bildet, sind die Verfügbarkeit und eine wintersichere Bahnverbindung eine conditio sine qua non. Die Massnahmen müssen markante und qualitative Verbesserungen bezüglich Verfügbarkeit beim Personenverkehr sowie auch für den Autoverlad Andermatt – Sedrun bringen. Der Autoverlad muss ein integrierender Bestandteil der Dienstleistung der Bahn sein. Die Erhöhung der Wintersicherheit wie auch die Verbesserung des Autoverlads über den Oberalppass entsprechen sowohl der strategischen Ausrichtung der Matterhorn Gotthard Bahn (MGB) wie auch der internationalen Vermarktung des Glacier-Express. Wesentlich daran beteiligt ist somit auch die Rhätische Bahn (RhB).

Der Bund hat seine Verkehrspolitik u.a. darauf ausgerichtet, die Finanzierung der Bahninfrastruktur auf ein neues Fundament zu stellen. Dies erfolgt im Rahmen eines Mehrjahresprogramms mittels einer Leistungsvereinbarung mit den verschiedenen Bahnträgern. Die Leistungen durch den Bund sehen für die Planungsperiode 2020-2023 einen Betrag von 13 Milliarden Franken zugunsten der Meterspurbahnen (d.h. auch für die RhB und die MGB) vor.

Die Unterzeichnenden ersuchen deshalb die Bündner Regierung, bei den zuständigen Bundesstellen, insbesondere beim Bundesamt für Verkehr, dahingehend aktiv zu werden, dass die Finanzierung durch den Bund für die Programmvereinbarung der Jahre 2020-2023 beantragt werden kann.

Chur, 7. Dezember 2016

Berther (Disentis/Mustér), Alig, Buchli-Mannhart, Albertin, Bondolfi, Burkhardt, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Cavegn, Caviezel (Davos Clavadel), Crameri, Darms-Landolt, Della Vedova, Deplazes, Dermont, Dosch, Dudli, Engler, Epp, Felix (Haldenstein), Felix (Scuol), Florin-Caluori, Foffa, Giacomelli, Hardegger, Hartmann, Heiz, Holzinger-Loretz, Jeker, Joos, Kasper, Koch (Tamins), Kunfermann, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Müller, Niederer, Noi-Togni, Papa, Paterlini, Sax, Schneider, Schutz, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Vetsch (Klosters Dorf), Widmer-Spreiter, Wieland, Berther (Segnas), Cantieni, Derungs, Erhard, Lombardi, Pfister

Antwort der Regierung

Die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur – so auch der Rhätischen Bahn (RhB) und der Matterhorn Gotthard Bahn (MGB) – erfolgt seit 2016 aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) des Bundes. Für den Zeitraum 2017–2020 hat die Bundesversammlung einen Zahlungsrahmen von gut 13 Mia. Franken für den Betrieb und Substanzunterhalt der Infrastruktur sämtlicher Normal- und Schmalspurbahnen beschlossen. Darauf abgestimmt werden vom Bundesamt für Verkehr (BAV) in vierjährigen Leistungsvereinbarungen (LV) mit den einzelnen Eisenbahnunternehmen die zu erreichenden Ziele und die dafür gewährten Mittel verbindlich festgelegt. Die aktuelle LV 2017–2020 des Bundes mit der MGB umfasst ein Volumen von 320 Mio. Franken für alle Massnahmen in diesem Zeitraum auf dem 144 km langen Streckennetz der MGB zwischen Zermatt und Disentis (19 km davon liegen im Kanton Graubünden).

Die Verfügbarkeit der Oberalpbahnstrecke beträgt jährlich ca. 97 Prozent. Dies stellt für eine derartige Gebirgsstrecke einen guten Wert dar. Die Möglichkeiten für die Erhöhung der Verfügbarkeit im Winter wurden schon verschiedentlich untersucht. Es zeigte sich, dass auch mit weiteren Schutzmassnahmen (z.B. Galerien) die Wintersicherheit nicht wesentlich erhöht werden kann. Für die aktuelle LV-Periode sind gleichwohl 2 Mio. Franken für einen verbesserten Schutz vor Naturgefahren auf der Oberalpstrecke vorgesehen. Überdies sollen weitere 40 Mio. Franken in Instandhaltungs- und Verbesserungsmassnahmen investiert werden (Instandsetzung Galerie Oberalppass, Fahrbahnerneuerungen, Schienen- und Zahnstangenersatz etc.). Damit wird der strategischen Bedeutung dieser Strecke als wintersichere Ost-West-Verbindung im zentralen Alpenraum Rechnung getragen.

Die Regierung hat überdies kürzlich das Projekt für eine Lawinenwarnanlage im Raum Pulanera/Val Milà genehmigt und dafür einen Kantonsbeitrag von knapp 0.5 Mio. Franken gesprochen. Diese Massnahme verbessert die Situation sowohl für die MGB-Strecke als auch für die Kantonsstrasse und macht deutlich, wie der Kanton seinen Teil zur Verbesserung der Sicherheit und Verfügbarkeit der Verkehrsverbindung über den Oberalppass beiträgt (vgl. Antwort der Regierung vom 11. März 2008 zum Auftrag Berther, GRP 5/2007-2008, 687 ff.).

Ein Thema im Zusammenhang mit der Winterverbindung Oberalp ist ferner der Autoverlad Sedrun-Andermatt. Dessen Bestellung und Finanzierung erfolgt ausschliesslich durch den Bund. Aufgrund des markanten Rückgangs der Beförderungszahlen (gegen 60 Prozent zwischen 2003 und 2016), der auch auf die Winteroffenhaltung der Lukmanierstrasse zurückzuführen ist, wird der Bund mit der MGB Alternativen zum heutigen Zustand prüfen müssen (Verlegung Verlad nach Disentis/Mustér, kostengünstigere Produktion im Rahmen des Regionalverkehrs oder sogar Einstellung des Angebots).

Daraus ist ersichtlich, dass den im Auftrag Berther enthaltenen Forderungen bereits weitestgehend Rechnung getragen wird. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wird sich die Regierung aber für eine weiterhin hohe Verfügbarkeit und Wintersicherheit der Verkehrsverbindung über den Oberalppass einsetzen und dabei auch die Angebotsentwicklung – namentlich was den Autoverlad angeht – aufmerksam verfolgen. Dabei wird sie wie bis anhin den Austausch mit dem Kanton Uri sowie der MGB und RhB pflegen. Bei dieser Sachlage ist die Regierung bereit, den Auftrag Berther entgegenzunehmen.

08. März 2017