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Session: 07.12.2016

Basierend auf dem Bundesgesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) bietet die Fachstelle BAB im Kanton Graubünden professionelle Beratung rund um Fragen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und weiteren Diskriminierungsformen gemäss GlG. Das Beratungsangebot ist kostengünstig und niederschwellig angelegt. Die ratsuchenden Personen werden auf dem Weg zur eigenverantwortlichen Problemlösung begleitet und fachlich unterstützt. Oft gelingt es, mit den Verhandlungsparteien aussergerichtlich eine Lösung zu finden, was letztlich zur Entlastung der öffentlichen Hand beiträgt. Im Jahr 2015 fanden gemäss Statistik 427 Beratungsgespräche mit 128 Personen sowie 47 Kurzberatungen statt.

Die Fachstelle BAB wurde 1997 mittels Subventionshilfen gemäss Art. 15 GlG von der Frauenzentrale Graubünden auf- und ausgebaut. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) unterstützt die Fachstelle seither mit einem jährlichen Beitrag, zuletzt im Rahmen von CHF 100‘000. Ihr Beratungsangebot erbringt die Fachstelle in enger Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Stellen wie Gemeinden, RAV, regionale Sozialdienste, Gewerkschaften, Caritas, adebar, Pro Senectute, Procap u.a.m.

In Graubünden gibt es kein vergleichbares Angebot zur Fachstelle BAB. Diese Form der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Beratung hat sich in den letzten 20 Jahren sehr bewährt und als effiziente Massnahme zur Verwirklichung der Chancengleichheit für Frau und Mann erwiesen.

Im März 2016 entschied das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die über das EBG ausbezahlten Subventionen nun schrittweise zurückzufahren: 2017 werden sie um 25 Prozent gekürzt, 2018 um 50 Prozent und per 1.1.2019 ganz eingestellt. Die Gelder werden neu für die Fachkräfteinitiative des Bundes eingesetzt.

Der Bund hält in seinem Referenzschreiben an die Kantone vom Juni 2016 fest: „Für den Entscheid, die finanzielle Unterstützung der Fachstelle Beratung Arbeit und Beruf und zehn weitere Beratungsstellen degressiv auszugestalten, waren weder die Qualität der Leistung noch der Nutzen dieser Stellen ausschlaggebend.“ Weiter schreibt der Bund, es sei Aufgabe der Kantone, die Gleichstellung mit geeigneten Massnahmen zu fördern und bittet daher die Kantone zu prüfen, inwieweit sie die Angebote der bis Ende 2018 mit Finanzhilfe nach Art. 15 GIG unterstützten Beratungsstellen komplementär zu den kantonalen Stellen weiterführen oder in kantonale Stellen integrieren wollen.

Gemäss Art. 75 Abs. 2 der Bündner Kantonsverfassung setzen sich Kanton und Gemeinden für die Gleichstellung von Frau und Mann ein. Der Kanton Graubünden beteiligt sich seit 2009 mit einer jährlichen Beitragszahlung von CHF 25‘000 gemäss Leistungsvereinbarung an der Fachstelle. Im Verlängerungsschreiben zur Leistungsvereinbarung vom 17. Oktober 2016 betont die Regierung die Wichtigkeit einer solchen Fachstelle: „Dieses niederschwellige, kostengünstige und qualifizierte Angebot füllt eine wichtige Lücke für Personen mit Bedarf nach Beratung im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht (...) und ist in der Bevölkerung bekannt und verankert. (...) Die Tätigkeit der Beratungsstelle der Frauenzentrale Graubünden stellt einen substanziellen und unverzichtbaren Beitrag zu Gleichstellung von Frau und Mann im Kanton Graubünden dar. (...) Die Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann (...) ist aufgrund ihrer beschränkten personellen und finanziellen Ressourcen ausserstande, die Beratungen in dieser Form und in diesem Umfang wahrzunehmen.“

Die Prioritätensetzung des Bundes verbunden mit der Streichung der Bundesbeiträge zerstört nun bewährte Beratungsinstrumente, die auch zur Erreichung der von der Fachkräfteinitiative angestrebten Ziele erfolgreich eingesetzt werden können. Die im Kanton Graubünden betroffene Fachstelle BAB kann ihren substanziellen Beitrag zur Gleichstellung von Frau und Mann mit dem Wegfall der Bundesgelder und ohne höhere Unterstützung des Kantons nicht weiter aufrechterhalten. Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung daher folgendermassen:

Die Regierung sorgt dafür, dass das von ihr anerkannte Beratungsangebot zu Arbeit und Beruf basierend auf dem Gleichstellungsgesetz auch nach Wegfall der Subventionierung durch den Bund ab 2018 in ähnlichem Umfang und in gleicher Qualität fortgesetzt werden kann. Die Regierung stellt damit sicher, dass Frauen und Männer auch weiterhin von diesem niederschwelligen Beratungsangebot Gebrauch machen können.

Chur, 7. Dezember 2016

Locher Benguerel, Stiffler (Chur), Florin-Caluori, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Berther (Disentis/Mustér), Bucher-Brini, Caduff, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casanova (Ilanz), Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Clalüna, Darms-Landolt, Della Vedova, Deplazes, Dermont, Engler, Gartmann-Albin, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Jeker, Joos, Kunfermann, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Marti, Michael (Castasegna), Monigatti, Niederer, Noi-Togni, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Sax, Steck-Rauch, Steiger, Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, von Ballmoos, Waidacher, Widmer-Spreiter, Antognini, Berther (Segnas), Cantieni, Derungs, Lombardi, Pfister

Antwort der Regierung

Seit 1997 betreibt die Frauenzentrale Graubünden die Fachstelle Beratung für Arbeit und Beruf. Die Regierung anerkennt, dass dieses niederschwellige, kostengünstige und qualifizierte Angebot eine wichtige Lücke für Personen mit Bedarf nach Beratung in Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, in Scheidungssachen etc. füllt sowie in der Bevölkerung bekannt und gut verankert ist. Diese Dienstleistung nehmen vor allem Frauen in Anspruch, sie richtet sich aber auch an Männer. Drei Viertel der Beratungen betreffen Themen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen (bspw. Anstellung, Entlöhnung, Kündigung, Schwangerschaft, Mobbing).

Seit dem Jahr 2009 besteht eine Leistungsvereinbarung des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements mit der Frauenzentrale Graubünden in der Höhe von 25 000 Franken pro Jahr. Die erbrachten Leistungen werden jährlich von der Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann überprüft, und es wird ein entsprechender Controlling-Bericht verfasst. Die Leistungsvereinbarung wurde letztmals im Jahr 2016 für den Zeitraum von 2017 bis 2020 verlängert.

Der Bund finanzierte die Beratungsstelle bis anhin nur dann, wenn 25 Prozent der Mittel im Kanton selber erwirtschaftet werden (Art. 7 lit. c des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen vom 5. Oktober 1990, Subventionsgesetz, SuG; SR 616.1). Dies konnte durch die Eigenleistung der Frauenzentrale Graubünden zusammen mit dem kantonalen Beitrag sichergestellt werden. Im März 2016 kündigte der Bund an, die Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz für Beratungsstellen im Jahr 2017 um 25 Prozent zu kürzen, im Jahr 2018 um 50 Prozent, und sie ab dem Jahr 2019 ganz einzustellen. Diese Massnahme trifft die Beratungstätigkeit der Frauenzentrale Graubünden existenziell.

Die Tätigkeit der Beratungsstelle der Frauenzentrale Graubünden stellt einen substanziellen Beitrag zur Gleichstellung von Frau und Mann im Kanton Graubünden dar. Die Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann (Stagl), welche Hilfestellungen in oben erwähntem Sinne auf der Grundlage des Art. 75 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Graubünden vom 18. Mai 2003 / 14. September 2003 (Kantonsverfassung, KV; BR 110.100) anbietet, ist aufgrund ihrer beschränkten personellen und finanziellen Ressourcen ausserstande, die Beratungen in dieser Form und in gleichem Umfang wahrzunehmen. Die Beratungsstelle der Frauenzentrale Graubünden stellt deshalb eine wichtige Ergänzung zur Beratungstätigkeit der Stagl dar.

Auf Grund der veränderten Ausgangslage ist die Regierung bereit, die geltende Leistungsvereinbarung mit der Frauenzentrale Graubünden ab dem Jahr 2018 anzupassen mit dem Ziel, dass das Beratungsangebot zu Arbeit und Beruf fortgesetzt werden kann. Die Regierung ist im Sinne dieser Ausführungen bereit, den Auftrag entgegenzunehmen.

02. März 2017