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Session: 14.06.2017

In der Schweiz werden jährlich 50 000 Hunde importiert, etwa 20 000 davon auf illegale Weise. Im Kanton Graubünden werden rund 13 000 Hunde gehalten. Jährlich kommen rund 1000 Hunde dazu. Dass sich diese Hunde in der Gesellschaft unproblematisch verhalten, kann heute nicht mehr überprüft werden.

Auf eidgenössischer Ebene wurde im 2008 ein obligatorischer Sachkundenachweis (SKN) für Hundehalter eingeführt. Im Vorfeld hatte es in vermehrter Anzahl Vorfälle mit Hunden gegeben, einer davon mit einem Kind ist tödlich ausgegangen. Der Kurs zur Erlangung des Sachkundenachweises bestand aus einem theoretischen und praktischen Teil. In den Kursen wurde das Wesen Hund nähergebracht, sein Verhalten erklärt und dem Teilnehmer gesetzliche Grundlagen vermittelt. Wichtige Teile der Ausbildung bestanden darin, wie sich Hundehalter mit ihrem Hund im öffentlichen Raum korrekt zu verhalten haben und wie Hunde tierschutzkonform gehalten werden.

Aufgrund einer Anfrage beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) wurde mitgeteilt, dass sich diese Kurse sehr bewährt hätten, eine grosse präventive Wirkung hatten und flächendeckend kontrolliert wurden. Denn ca. 90 % der Hundehalter hatten den Kurs während der Zeit des Obligatoriums besucht. Insbesondere die Anzahl der Vorfälle mit Hunden im Kanton Graubünden sank von durchschnittlich 200 auf 120 Fälle pro Jahr. Aber auch die Zahl der Tierschutzverstösse in Bezug auf die Haltung von Hunden sank in dieser Zeit des Obligatoriums auf wenige Anzeigen pro Jahr. Durch das Obligatorium des SKN konnten Hunde mit auffälligem Verhalten, Importhunde mit fehlender Sozialisierung, Hunde aus „Hinterhofzuchten“, bewilligungspflichtige Hunderassen (z.B. American Pit Bull Terrier, Dogo Argentino, u.a.) und tierschutzrelevante Hundehaltungen frühzeitig erkannt werden und durch gezielte Massnahmen die Probleme angegangen werden.

Aufgrund des ersatzlosen Wegfalls des eidgenössischen SKN besteht die grosse Gefahr, dass sich die Zustände in Problem-Hundehaltungen vermehrt verschlechtern; mit all ihren negativen Folgen bezüglich Gefahrenpotential für die öffentliche Sicherheit und der Tierschutz-Relevanz.

Aus diesen Gründen fordern die Unterzeichnenden die Regierung auf, eine für den Kanton Graubünden angepasste gesetzliche Grundlage für einen obligatorischen Sachkundenachweis für Hundehalter zu schaffen. Dabei sollen die Erkenntnisse aus dem eidgenössischen Obligatorium 2008 bis 2016 einfliessen und das Obligatorium soll nur bei Neuhundehaltern (beim Erwerb des ersten Hundes) angewendet werden.

Chur, 14. Juni 2017

Danuser, Gartmann-Albin, Thomann-Frank, Atanes, Bleiker, Bucher-Brini, Burkhardt, Cahenzli-Philipp, Casty, Cavegn, Caviezel (Davos Clavadel), Crameri, Deplazes, Dermont, Felix (Scuol), Geisseler Hans, Heinz, Joos, Kasper, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Lamprecht, Locher Benguerel, Märchy-Caduff, Monigatti, Papa, Perl, Salis, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Widmer-Spreiter, Föhn

Antwort der Regierung

Ein Hundebissvorfall, der sich Anfang Dezember 2005 im Kanton Zürich ereignet und den tragischen Tod eines Kindes zur Folge hatte, veranlasste den Bund auch aufgrund von parlamentarischen Vorstössen dazu, gesetzliche Bestimmungen über Massnahmen gegen aggressive Hunde vorzubereiten, welche am 2. Mai 2006 in Kraft getreten sind. In der Tierschutzverordnung (TSchV) wurden Vorschriften bezüglich Zucht und Sozialisierung sowie über die Hundehaltung und darüber hinaus eine Meldepflicht verschiedener Personen bei Vorfällen mit Hunden, welche von der kantonalen Stelle zu überprüfen und allenfalls mittels Verfügung von Massnahmen zu behandeln sind, eingeführt. Mit der Totalrevision des Tierschutzgesetzes (TSchG) und der TSchV per 1. September 2008 wurde neu im Hundebereich vor allem eine Ausbildungsvorschrift eingeführt, wonach einerseits neue Hundehalter/innen vor Erwerb des Hundes einen theoretischen Sachkundenachweis (SKN) und andrerseits alle Hundehalter/innen (ausgenommen besonders befähigte Personen wie Hundeausbildner/innen) beim Erwerb eines neuen Hundes einen praxisbezogenen SKN zu erbringen haben. Im Kanton Graubünden ist am 1. Dezember 2008 das totalrevidierte Veterinärgesetz (VetG) in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen über die Erkennung von gefährlichen Hunden und die zu ergreifenden Massnahmen. Schon gegenüber dem Bund hat die Regierung stets Vorschriften über generelle Verbote oder Bewilligungspflichten bezüglich bestimmter Hunderassen wegen mangelnder Zweckmässigkeit und Vollzugstauglichkeit abgelehnt. Der Grosse Rat ist dieser Haltung gefolgt. Vielmehr hat sich die Regierung für Regeln im Bereich Haltung, Umgang und Ausbildung sowie für die Meldepflicht bei Vorfällen mit der Möglichkeit zur Anordnung zweck- und verhältnismässiger Massnahmen ausgesprochen. Festzuhalten ist, dass dem Bund die Kompetenz im Tierschutzbereich zukommt, während für Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden die Kantone zuständig sind.

Diese Regeln, welche im Kanton systematisch durchgesetzt werden bzw. wurden, und der Vollzug haben sich bewährt. In den letzten acht Jahren hat sich deutlich gezeigt, dass neben den Hundehaltern/innen der Tierschutz, d.h. die Hunde, am meisten vom SKN profitiert haben. Es konnte die Fachkompetenz für das Tier und seine Bedürfnisse stark verbessert werden, so dass viele Tierschutz- oder Sicherheitsprobleme gar nicht entstanden. Der sichere Umgang mit dem Hund im öffentlichen Raum führte zu weniger Problemen zwischen Hundehaltern/innen und dem Rest der Bevölkerung. Alle Hundehalter/innen hatten mit ihren neuen Hunden, unabhängig der Grösse oder Rasse, den praktischen SKN zu absolvieren, was vor allem auch kleinen Hunden, welche oft fehlende Sozialisierung aufgrund mangelnder Aufzucht aufweisen, zugutekam. Importhunde, die häufig Sozialisierungsdefizite zeigen, konnten rasch in die SKN-Ausbildungsmodule einbezogen werden. Schnellkäufe von Hunden (auch im Internet, über die Strasse oder als Weihnachtsgeschenk) sind zurückgegangen. Hinterhofzuchten bekamen vermehrt Probleme, ihre Welpen zu verkaufen. Jeder Hund und der Umgang mit ihm konnten visuell auf dem Hundeplatz durch eine Fachperson beurteilt werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Hundeschulen und der Vollzugsstelle förderte die Früherkennung von Problemen in Haltung und Umgang mit den Hunden. Hunde mit abnormen Ausdrucksverhalten sind in der Ausbildung frühzeitig aufgefallen, so dass das Amt sofort und noch beim jungen Hund Massnahmen zur Verminderung von Vorfällen und Spätfolgen ergreifen konnte. Viele Hundehalter/innen im ganzen Kanton setzten nach dem Ablauf des SKN die Aus- und Weiterbildung mit dem Hund fort.

Somit zeigt sich, dass sich der Umgang mit Hunden in den letzten Jahren deutlich verbessert hat. Die Fachkompetenz der Hundehalter/innen hat grundsätzlich zugenommen. Dies ist wie erwähnt insbesondere dem zu absolvierenden SKN zu verdanken, der unter verhältnismässig geringem Aufwand eine grosse Wirkung erzielte. Der SKN stellt ab dem 1. Januar 2017 von Bundesrechts wegen kein Obligatorium mehr dar, was aus fachlicher Sicht zu bedauern ist.

Aus diesen Gründen empfiehlt die Regierung die Annahme des Auftrags.

23. August 2017