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Session: 30.08.2017

Mit der neuen Aktionärsstruktur, dem Projekt Futuro und der grundlegenden Neuausrichtung von Repower hat sich in den letzten Monaten, auch für den Kanton Graubünden als ehemaliger „Hauptaktionär“, die Situation wesentlich verändert. Das energiepolitische und energiewirtschaftliche Umfeld ist zudem von grosser Dynamik geprägt. Einige Entwicklungen der letzten Monate sind nach wie vor schwer einzuordnen. Die Neuorientierung und die langfristige Interessenssicherung sind eine Herausforderung.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Wie beurteilt die Regierung die Möglichkeiten der langfristigen Interessenssicherung im Rahmen der neuen Aktionärsstruktur und einem nur noch ca. 22%-igen Anteil des Kantons Graubünden?

2. Wie wirkt sich die neue Situation bei Repower auf die Heimfallthematik aus? Sieht die Regierung unter den neuen Rahmenbedingungen eine Erschwernis zur Sicherung der Heimfallinteressen von Kanton und Gemeinden?

3. Wie beurteilt die Regierung die Personalsituation bei Repower und insbesondere die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze in der „Peripherie“? Welche Massnahmen sind nötig um auch die entsprechenden Fachkräfte in Graubünden halten zu können?

4. Die operative Leitung hat aufgrund der Fehleinschätzungen einen nicht unerheblichen Anteil an den unerfreulichen Ergebnissen der letzten Jahre zu verantworten. Erachtet die Regierung unter diesem Aspekt die heutige Zusammensetzung der operativen Leitung für die Umsetzung der neuen Strategie als erfolgsversprechend?

5. Seit 2012 ist der Wert des Aktienpaketes des Kantons um ca. 260 Mio. gesunken. Somit sind also 260 Mio. Bündner Volksvermögen „vernichtet“ worden. Erachtet die Regierung unter diesen Vorzeichen die Höhe und sogar Erhöhung der Entschädigungen für CEO und strategische Leitung von Repower als akzeptabel?

6. Trifft es zu, dass die Kernenergiebeteiligung von Repower zu Problemen mit den neuen Aktionären geführt hat. Bestehen diesbezüglich irgendwelche finanziellen Zusagen des Kantons?

7. Wie beurteilt die Regierung die Liquidität von Repower und gibt oder gab es Bestrebungen für Überbrückungshilfen des Kantons?

8. Besteht zwischen den neuen Grossaktionären, so wie dies schon beim früheren Aktionariat der Fall war, ein Aktionärsbindungsvertrag und wie beurteilt die Regierung die dadurch entstehende eingeschränkte Flexibilität?

Chur, 30. August 2017

Pfenninger, Deplazes, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Gartmann-Albin, Jaag, Locher Benguerel, Monigatti, Perl, Peyer, Pult, Thöny

Antwort der Regierung

Es ist unbestritten, dass die Neuausrichtung von Repower im derzeitigen energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Umfeld von grosser Dynamik geprägt wird. Diese Neuorientierung und die langfristige Interessensicherung sind in der Tat eine Herausforderung, und zwar sowohl für das Unternehmen als auch für den Kanton.

Zu Frage 1: Der Kanton verfügt als Ankeraktionär über eine substantielle Beteiligung von 21.96 Prozent. Mit zwei Bündner Vertretern im Verwaltungsrat der Repower ist er gut vertreten. Dadurch ist auch dessen Interessensicherung gewährleistet.

Zu Frage 2: Die Regierung erkennt im Zusammenhang mit der Heimfallthematik keine Erschwernis für die Interessensicherung von Kanton und Gemeinden gegenüber Repower. Die Eckpunkte der Heimfallstrategie sind im Bericht über die Strompolitik des Kantons Graubünden (Strombericht 2012) festgehalten. In den nächsten Jahren steht eine Vielzahl von Heimfällen über eine relativ lange Zeitdauer (Massierung zwischen 2035 bis 2050) an. Der jeweilige Entscheid, ob der Kanton und die Konzessionsgemeinden von einer Beteiligungsmöglichkeit Gebrauch machen oder für welche Art der Weiterführung sie sich entscheiden, erfolgt jeweils gestützt auf eine Gesamtbeurteilung des konkreten Falls, so auch im Falle von Repower.

Zu Frage 3: Repower ist in Graubünden gut verankert. Schon alleine aus technischen Gründen (Betrieb und Unterhalt der Netz- und Produktionsanlagen) ist das Unternehmen darauf angewiesen, mit personeller Präsenz und dezentralen Strukturen an den Standorten vertreten zu sein, in denen es aktiv ist. Wie sich die einzelnen Niederlassungen in Graubünden weiter entwickeln, hängt auch von der Detailumsetzung der Unternehmensstrategie und der sich verändernden Marktlage ab. Die Sicherung der Arbeitsplätze und der entsprechenden Fachkräfte in der Peripherie hängt nicht zuletzt von attraktiven Rahmenbedingungen und einer positiven Weiterentwicklung des Unternehmens ab.

Zu Frage 4: Die Besetzung der Geschäftsleitung liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrats. Die Regierung teilt die Meinung der Anfragesteller nicht, wonach die "unerfreulichen Ergebnisse" massgeblich von Fehleinschätzungen der operativen Leitung herrühren. Die Geschäftsleitung hat gerade in der schwierigsten Zeit bewiesen, dass sie zielgerichtet an der Umsetzung der vom Verwaltungsrat beschlossenen und von den Ankeraktionären mitgetragenen Strategie arbeitet. Trotz der nach wie vor herausfordernden Marktlage ist sie dabei gut auf Kurs. Repower hat auch nach Überzeugung der Regierung mit der neuen Strategie den richtigen Weg eingeschlagen, um unabhängiger vom absoluten Strompreis zu werden. Im Übrigen sind die aktuellen Probleme der Branche Hauptursache für die jetzige Situation – dies zeigt mit aller Deutlichkeit auch die Situation in anderen Energieunternehmungen.

Zu Frage 5: Für die Festlegung der Entlöhnung ist der Verwaltungsrat zuständig. Unter Berücksichtigung der herausfordernden Marktlage und der damit verbundenen ausserordentlichen Anstrengungen, liegt die Entschädigung des CEO und der strategischen Leitung auch im Branchenvergleich in vergleichbarer Höhe.

Zu Frage 6: Der Verwaltungsrat steht geschlossen hinter der Strategie von Repower, wozu auch die Veräusserung der geringen Kernenergiebeteiligungen gehört. An diesem Vorhaben hat sich nichts geändert. Die Details dazu sind in der zwischen den Ankeraktionären im Jahr 2016 abgeschlossenen Transaktionsvereinbarung festgehalten, welche vertraulich ist.

Zu Frage 7: Die finanzielle Situation der Repower ist nach der Kapitalerhöhung stabil. Die Eigenkapitalquote beläuft sich gemäss den zum Habjahresabschluss veröffentlichten Zahlen auf sehr solide 47 Prozent. Zudem weist Repower eine Nettoliquidität aus. Bestrebungen zur Überbrückungshilfe durch den Kanton standen und stehen nicht zur Diskussion.

Zu Frage 8: Es besteht ein Aktionärbindungsvertrag zwischen den neuen Ankeraktionären, wie dies auch früher der Fall war. Die darin enthaltenen Vereinbarungen entsprechen den üblichen Mechanismen zwischen Grossaktionären und enthalten weder für die Ankeraktionäre noch für die Gesellschaft unübliche Einschränkungen.

19. Oktober 2017