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Session: 31.08.2017

Auf dem Formular der kantonalen Steuererklärung für natürliche Personen werden die Steuersubjekte wie folgt bezeichnet: „Steuerpflichtige(r)“ und „Ehefrau / Partner(in)“.

Es ist nicht zeitgemäss und im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter unwürdig, dass der Kanton Graubünden noch im Jahr 2017 eines der wichtigsten und meist benutzten Formulare nicht geschlechtsneutral gestaltet.

In diesem Zusammenhang richten die Unterzeichnenden folgende Fragen an die Regierung:

1. Wie beurteilt die Regierung diesen Sachverhalt?

2. Ist die Regierung bereit, den heutigen Zustand zu beheben und das Formular der kantonalen Steuererklärung für natürliche Personen geschlechtsneutral zu gestalten?

3. Wie schnell könnte eine solche Änderung vollzogen werden?

Chur, 31. August 2017

Pult, Casutt-Derungs, Hitz-Rusch, Atanes, Baselgia-Brunner, Blumenthal, Bucher-Brini, Caduff, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Darms-Landolt, Deplazes, Dosch, Epp, Gartmann-Albin, Jaag, Märchy-Caduff, Monigatti, Noi-Togni, Perl, Peyer, Pfenninger, Tenchio, Thöny, von Ballmoos, Zanetti, Sigron, Schmid

Antwort der Regierung

Die heutige Bezeichnung der steuerpflichtigen Personen in den Steuererklärungsformularen erscheint in der Tat nicht mehr zeitgemäss. Bei einer Neuausgestaltung der Formulare muss aber beachtet werden, dass die Veränderung die automatisierten Abläufe nicht behindert. So muss bei Ehepaaren sichergestellt werden, dass nicht nur Ehefrau und Ehemann eindeutig bezeichnet werden, sondern dass auch die Verknüpfung der beiden Ehegatten zu einem gemeinsam veranlagten Ehepaar automatisiert erfolgen kann.

Für die Ausgestaltung der Formulare bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die geschlechtsneutrale Bezeichnung der Ehegatten als "Steuerpflichtige Person 1" und "Steuerpflichtige Person 2" bedingt eine Definition dieser Personen in einer Fussnote, um sicherzustellen, dass Ehemann und Ehefrau immer am gleichen Platz aufgeführt werden. Die Bezeichnung als "Einzelperson/Ehemann/Partner(in)" bzw. "Ehefrau/Partner(in)" erscheint zwar etwas weniger geschlechtsneutral, wäre aber schon in sich selber verständlich und würde zum gleichen Ziel führen. Es wird zu prüfen sein, welche Variante besser umgesetzt werden kann. Dabei müssen insbesondere auch die romanischen und italienischen Übersetzungen bzw. deren Platzbedarf beachtet werden.

Im Lichte dieser allgemeinen Ausführungen können die konkreten Fragen wie folgt beantwortet werden:

1. Die heutige Ausgestaltung der Steuererklärung erscheint nicht mehr zeitgemäss und soll geändert werden.

2. Die Regierung ist bereit, den heutigen Zustand zu beheben und die Formulare im Sinne der obenstehenden Ausführungen neu zu gestalten.

3. Diese Änderungen können auf die Steuerperiode 2018 vollzogen werden. Die Steuerformulare für die Steuerperiode 2017 sind bereits in Gebrauch und die Deklarationssoftware ist bereits fertig gestellt. In der laufenden Steuerperiode können die Formulare nicht mehr umgestellt werden.

28. September 2017