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Session: 01.09.2017

In der Augustsession 2017 des Grossen Rates ist im Rahmen der Totalrevision des Krankenpflegegesetzes auch die Frage diskutiert worden, ob die PDGR „subsidiär“ oder grundsätzlich kinder- und jugendpsychiatrische Dienstleistungen erbringen sollen.

Der Grosse Rat hat sich dafür entschieden, dass in Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Psychiatrischen Dienste Graubünden das Wort subsidiär gestrichen wird. Damit kann die PDGR neu das gleiche Angebot wie das KJP GR aufbauen.

Sowohl die bisherige subsidiäre Lösung als auch die neue Lösung mit zwei Anbietern (KJP GR resp. PDGR) oder auch eine ausserkantonale Unterbringung der Kinder und Jugendlichen sind nicht optimal. Das schlimmstmögliche Szenario ist ein Wettbewerb um Kinder und Jugendliche mit entsprechenden Bedürfnissen. Dies führt zu Parallelstrukturen, ist ineffizient und bedeutet letztlich, dass nicht die Bedürfnisse der Betroffenen und ihre bestmögliche Versorgung mit kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstleistungen im Vordergrund stehen.

Im Juli 2014 hat Frau Prof. Dr. Susanne Walitza im Auftrag der Bündner Regierung ein Gutachten erstellt. Darin werden die möglichen Szenarien, Lösungen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt, welche für die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Graubünden sinnvoll sind.

Die Unterzeichnenden beauftragen deshalb die Regierung, die Organisation der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Graubünden mit Blick auf die bestmögliche Versorgung der Betroffenen unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gutachtens Susanne Walitza neu zu regeln. Die Autonomie für das Fach Kinder– und Jugendpsychiatrie und das Recht des Kindes und der Jugendlichen auf eine altersentsprechende und fachgerechte Behandlung (durch klare örtliche Trennung von Erwachsenen und Jugendlichen, u.a.m.), muss gewährleistet werden. Es sind mögliche Synergien im Organisations- und Verwaltungsbereich zu nutzen, jedoch sind eine operativ eigenständige ärztliche, pflegerische und pädagogische Leitung beizubehalten. Ebenso sind die Fragen nach dem dafür nötigen Raumprogramm und den notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu den Betriebs- und Investitionskosten zu klären und entsprechend zu regeln.

Chur, 1. September 2017

Locher Benguerel, Marti, Zanetti, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Clalüna, Danuser, Darms-Landolt, Deplazes, Dermont, Gartmann-Albin, Hitz-Rusch, Jaag, Kunfermann, Märchy-Caduff, Monigatti, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Thöny, von Ballmoos, Widmer-Spreiter, Föhn, Geisseler

Antwort der Regierung

Im Rahmen der Totalrevision des Krankenpflegegesetzes (BR 506.000; KPG) vom 30. August 2017 hat der Grosse Rat bei der Umschreibung des Auftrags der Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) zur Versorgung der Kinder und Jugendlichen im Kanton auf Antrag der Regierung den Begriff "subsidiär" aus dem Gesetz gestrichen.

Die Streichung bezweckt, die KJP und die PDGR zu veranlassen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, wie die bestehende Versorgungslücke in der stationären Versorgung von Jugendlichen behoben werden kann. Temporär kann der Bedarf an stationären Betten mittels Aufnahme der Clienia Privatklinik Littenheid auf die Spitalliste des Kantons Graubünden zwar gedeckt werden. Aus Sicht der Regierung kann dies jedoch nur eine Übergangslösung sein. Ziel muss es sein, die psychiatrische Versorgung der Jugendlichen aus dem Kanton Graubünden innerhalb des Kantons gewährleisten zu können. Für die Realisierung der fehlenden Jugendstation im Kanton ist eine Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Leistungserbringern unumgänglich.

Bei der zu diesem Zweck von der KJP und den PDGR gemeinsam zu erarbeitenden Konzeption der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung im Kanton sind diese gehalten, die Empfehlungen des Gutachtens von Prof. Dr. Susanne Walitza umzusetzen. Für die Regierung ist in diesem Zusammenhang unbestritten, dass für eine optimale Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen eine klare örtliche Trennung von Erwachsenen und Jugendlichen und eine fachlich eigenständige ärztliche, pflegerische und pädagogische Leitung notwendig sind. Der zuständige Departementsvorsteher hat dies in der Diskussion in der Augustsession in der Beantwortung entsprechender Voten klar zum Ausdruck gebracht.

Eine bestmögliche kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung im Sinne der Empfehlungen des Gutachtens "Walitza" im Zusammenwirken von KJP und PDGR wie auch die Finanzierung der Jugendstation mit dem nötigen Raumprogramm durch die PDGR sind unter den heutigen gesetzlichen Grundlagen möglich. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist hierfür nicht gegeben. Die Regierung hat, soweit angezeigt, im Rahmen ihrer Kompetenzen die Möglichkeit und die Absicht, durch entsprechende Vorgaben in ihren Eigentümerzielen gegenüber den PDGR Parallelstrukturen zu verhindern und den PDGR Vorgaben für die Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit der KJP zu machen.

Der Auftrag beinhaltet keine nicht heute schon bearbeiteten und bekannten Aspekte. Die Regierung beantragt deshalb dem Grossen Rat die Abweisung des Auftrages.

19. Oktober 2017