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Session: 01.09.2017

Das Polizeigesetz des Kantons Graubünden (BR 613.000) vom 20. Oktober 2004 regelt gemäss Art. 1 die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kantonspolizei. Die polizeilichen Aufgaben der Gemeinden bleiben davon unberührt, sofern das Gesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält.

Mit der stetigen Urbanisierung hat sich die Sicherheitslage in der Schweiz in den letzten Jahren stark verändert und sie schreitet fort. Drei Viertel der Bevölkerung leben heute in großen Agglomerationen. Die kommunale Polizei steht mitten in der Dynamik der Städte und grösseren Orte. Die Belastung aller Polizeikorps der Schweiz, insbesondere aber auch der Stadt- und Kommunalpolizei hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dazu kommen der mangelnde Respekt und die Gewalt gegen die Polizei.

Das Schweizerische Polizei-Institut bietet im Rahmen des bildungspolitischen Gesamtkonzeptes für die Polizei und Strafjustiz (BGK) vom 29. Juli 2005 bei der Police Bern eine Grundausbildung für bewaffnete Sicherheits-Assistentinnen und Sicherheits-Assistenten an, damit sich diese im Rahmen des kommunalen Gemeindepolizeidienstes zum Eigenschutz wehren und im Einsatz bei Notwehr und in Situationen der Notwehrhilfe handeln können.

Die Auswahl der Kandidaten erfolgt durch die Polizeikorps. Die Auswahlkriterien sind Schweizer Bürgerrecht, Militärdiensttauglichkeit, erlernter Beruf, Sprachkenntnisse, Führerschein und die Beibringung eines Strafregisterauszugs. Die Grundausbildung beträgt für den bewaffneten Si Ass 15 Wochen. Die Ausbildung umfasst verschiedene Module. Diese sind unter anderem persönliche Sicherheit und Einsatztaktik, Einsatz der polizeilichen Kampfmittel (GES – gerader Einsatzstock, Tränengas, Handfesseln) und das Schiessen mit Dienstwaffe und Maschinenpistole. Jedes Modul wird mit einer wöchentlichen Prüfung abgeschlossen. Am Ende des Lehrganges findet eine zweitägige Schlussprüfung statt. Damit ist sichergestellt, dass die Grundausbildung zum bewaffneten Sicherheitsassistenten erfolgreich abgeschlossen werden muss und eine unerwünschte Präjudizierung ist entsprechend ausgeschlossen. Auch bleiben die Aufgaben der gerichtlichen Polizei der Kantonspolizei vorbehalten.

Solche bewaffneten Si Ass setzen bereits mehrere Kantone, unter anderem Bern, Zürich und Zug mit Erfolg ein. In Graubünden stünden den kommunalen Polizeikorps (Stapo Chur / Gepo St. Moritz) mit einer Organisationsstruktur nebst Polizisten/-innen auch gut ausgebildete Sicherheits-Assistenten/-innen zur Verfügung. Daraus resultiert ein klarer Mehrwert bei der Erfüllung der Sicherheitsaufgaben. Mit dem Einsatz eines bewaffneten Sicherheits-Assistenten wird speziell auch der Sicherheit bei gemischten Doppelpatrouillen genügend Rechnung getragen.

Die Regierung hat für das Jahr 2018 eine Teilrevision des Polizeigesetzes des Kantons Graubünden (PolG) und der Polizeiverordnung (PolV) in Aussicht gestellt. In diesem Zusammenhang beauftragen die Unterzeichnenden die Regierung in Art. 35 Abs. 2 der Polizeiverordnung die Voraussetzungen zu schaffen, damit Sicherheits-Assistentinnen und Sicherheits-Assistenten mit einem Abschlusszertifikat nach BGK den Dienst bewaffnet leisten können.

Chur, 1. September 2017

Pfäffli, Salis, Della Vedova, Alig, Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Casanova-Maron (Domat/Ems), Caviezel (Davos Clavadel), Clalüna, Claus, Crameri, Danuser, Davaz, Dermont, Dosch, Engler, Fasani, Felix (Haldenstein), Felix (Scuol), Giacomelli, Gunzinger, Hardegger, Hartmann, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jeker, Jenny, Kappeler, Kasper, Koch (Tamins), Komminoth-Elmer, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Lamprecht, Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Marti, Mathis, Michael (Castasegna), Müller, Nay, Niggli (Samedan), Papa, Pedrini, Schneider, Schutz, Steiger, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher, Weber, Weidmann, Widmer-Spreiter, Wieland, Costa, Natter, Rodigari, Sigron, Stäbler, Wellig

Antwort der Regierung

Im Rahmen des bildungspolizeilichen Gesamtkonzepts (BGK) plant das Schweizerische Polizei-Institut (SPI), einen Ausbildungslehrgang für polizeiliche Sicherheitsassistentinnen und -assistenten (Si Ass) einzuführen. Dieser Ausbildungslehrgang wird modulartig aufgebaut sein und voraussichtlich die Möglichkeit bieten, Sicherheitsassistentinnen und -assistenten an der Waffe auszubilden. Erstmals durchgeführt werden dürfte dieser Ausbildungslehrgang im Jahr 2020. Aktuell existiert noch kein Ausbildungslehrgang für Sicherheitsassistentinnen und -assistenten, in dem ein Abschlusszertifikat nach BGK erworben werden kann.

Hingegen bildet die Kantonspolizei Bern schon seit mehreren Jahren Sicherheitsassistentinnen und -assistenten aus. Diese können in einem entsprechenden Ausbildungsmodul auch den Umgang mit Waffen erlernen. Mehrere Personen, die derzeit im Kanton Graubünden für die Kantonspolizei Graubünden und einzelne Gemeinden im Einsatz sind, haben diese von der Kantonspolizei Bern angebotene Ausbildung absolviert. Deren Einsatz für Aufgaben, die keine umfassende Polizeiausbildung erfordern, hat sich bewährt. Sie werden geschätzt als Mitarbeitende, die untergeordnete polizeiliche Aufgaben wahrnehmen und die ordentlichen Polizeikräfte bei ihrer Arbeit unterstützen. Beim Einsatz von Sicherheitsassistentinnen und -assistenten muss stets berücksichtigt werden, dass sie nicht über eine mit den Polizeikräften vergleichbare Ausbildung verfügen und in sämtlichen Bereichen rudimentärere Kenntnisse als die ordentlichen Polizeikräfte besitzen. Die polizeilichen Kernaufgaben, wie insbesondere die Zwangsmassnahmen, bleiben daher den ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten vorbehalten, die als einzige zum bewaffneten Dienst zugelassen sind.

Diese Situation möchte vorliegender Auftrag insofern ändern, als in der Polizeiverordnung (PolV; BR 613.100) eine Grundlage geschaffen werden soll, um Sicherheitsassistentinnen und -assistenten zu bewaffnen, die eine Ausbildung als Sicherheitsassistentinnen bzw. -assistenten mit einem Abschlusszertifikat nach BGK absolviert haben. Eine solche Regelung würde nach dem vorangehend Ausgeführten frühestens ab dem Jahr 2020 Wirkung entfalten, da momentan kein diesen Anforderungen entsprechender Ausbildungslehrgang existiert. Abgesehen davon könnten bewaffnete Sicherheitsassistentinnen und -assistenten im Kanton Graubünden nur in wenigen Bereichen eingesetzt werden. Kantone, die bewaffnete Sicherheitsassistentinnen und -assistenten kennen, setzen diese primär für Gefangenentransporte, Zutrittskontrollen sowie den Objektschutz (Botschaften) ein. Solche Einsätze sind im Kanton Graubünden selten. In anderen Bereichen fehlen derzeit Erfahrungen mit dem Einsatz von bewaffneten Sicherheitsassistentinnen und -assistenten. Deshalb ist hier nach Auffassung der Regierung Zurückhaltung geboten, handelt es sich doch um einen höchst sensiblen Bereich der staatlichen Machtausübung. Es ist sicherzustellen, dass nur Personen bewaffnet werden, die Gewähr für einen angemessenen Waffeneinsatz bieten. Sicherheitsassistentinnen und -assistenten absolvieren derzeit eine Ausbildung, die lediglich elf bis 19 Wochen dauert. Nach Auffassung der Regierung genügt diese nicht, um Sicherheitsassistentinnen und -assistenten zum bewaffneten Dienst zu befähigen, der im Kanton Graubünden nicht auf Gefangenentransporte, Zutrittskontrollen sowie den Objektschutz (Botschaften) beschränkt werden könnte, wie dies im Gegensatz zu den bevölkerungsstarken Kantonen mit grossen Korps gehandhabt wird. Selbst in diesen Kantonen finden keine gemischten Patrouillen statt. In den Kantonen des Ostschweizer Polizeikonkordats (Ostpol) verrichten die Sicherheitsassistentinnen und -assistenten ihren Dienst unbewaffnet. Aus obigen Erwägungen lehnt die Regierung den Einsatz von bewaffneten Sicherheitsassistentinnen und -assistenten derzeit ab.

Nach dem Ausgeführten beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag nicht zu überweisen.

25. Oktober 2017