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Session: 01.09.2017

Am Samstag, den 12. August, ereignete sich der x-te Verkehrsunfall auf der A13. Dabei handelte es sich um den dritten Unfall in den letzten 5 Wochen auf demselben Abschnitt zwischen Pian San Giacomo und San Bernardino. Dieser zeigte erneut das Problem des enormen und stetig zunehmenden Verkehrsaufkommens auf der Nord-Süd-Achse des San Bernardino auf. Insbesondere während der Sommermonate stösst die Autobahn im oberen Misox und im Hinterrheintal aufgrund des intensiven Verkehrs an ihre Grenzen. Fehlende Mittelleitplanken zwischen den beiden Fahrbahnen verleiten ungeduldige Autofahrer bei starkem Verkehrsaufkommen und bei Stau dazu, an etwas breiteren Stellen oft gefährliche Überholmanöver vorzunehmen.

Nach dem vorstehend erwähnten schweren Unfall vom 12. August wurde die A13 für mehrere Stunden gesperrt, um den Rettungskräften und der Polizei einen angemessenen Einsatz zu ermöglichen. Folglich musste der Verkehr vollumfänglich von der A13 auf die Kantonsstrasse durch die Ortschaft San Bernardino umgeleitet werden. Und dies während der Hochsaison, in einem Zeitraum also, in dem zahlreiche Touristen ihren Urlaub dort verbringen. Im Tessin blockiert die Polizei in ähnlichen Fällen den Verkehr, ohne diesen auf die Kantonsstrassen umzuleiten und schliesst dabei sogar die Ausfahrten auf die Kantonsstrasse. Dies führt dazu, dass die Autofahrer mitunter stundenlang auf der Autobahn ausharren müssen!

Bei Verkehrsüberlastung auf der A2 auf der Gotthardroute werden die Autofahrer von Infostrada aufgefordert, die A13 als Alternative zur Verkehrsachse am Gotthard zu nutzen. Dies geschieht mittlerweile täglich, jedoch nur einseitig. Am vergangenen 12. August wurde den Autofahrern empfohlen, anstelle der A2 die A13 im Misox zu nutzen, weil sich der Verkehr am Gotthard-Südportal auf einer Länge von 10 km staute. Dies obwohl der Einsatz der Rettungskräfte in San Bernardino im Gange war und der Verkehr durch die Ortschaft umgeleitet werden musste.

In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen ersuche ich die geschätzte Regierung:

1. Beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) zu intervenieren und Massnahmen einzufordern, durch welche die Anzahl der Unfälle zwischen Mesocco und San Bernardino reduziert werden soll. Dazu gehört die Errichtung (sofern möglich) von Doppelspuren in beide Richtungen mit Mittelleitplanken und Einführung von Überholverboten auf besonders gefährlichen Abschnitten.

2. Beim zuständigen Bundesamt zu intervenieren, damit die Verkehrsinformationen «bilateral» ausgestrahlt werden, d. h. unter Berücksichtigung der Verhältnisse und der beschränkten Kapazität der A13 und nicht nur zu Gunsten der Gotthardroute und auf Kosten der San-Bernardino-Route.

3. Auf Bundesebene sollen Richtlinien erlassen werden, welche die Modalitäten für Autobahnsperrungen regeln, um eine von Kanton zu Kanton unterschiedliche Handhabung zu vermeiden.

4. Ist die Zahl der Verkehrspolizisten in San Bernardino während der Sommermonate noch ausreichend?

5. Ist die Regierung der Ansicht, dass die teilweise Schliessung der Verkehrszentrale in San Bernardino während der Nacht und zum Teil an den Wochenenden noch tragbar ist, insbesondere während der stark frequentierten Sommermonate?

Chur, 1. September 2017

Wellig, Fasani, Lorez-Meuli, Alig, Atanes, Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Buchli-Mannhart, Caluori, Casanova-Maron (Domat/Ems), Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Engler, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Giacomelli, Hartmann, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Hug, Jenny, Kasper, Koch (Tamins), Kunz (Chur), Kuoni, Lamprecht, Michael (Castasegna), Monigatti, Müller, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pedrini, Schutz, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thomann-Frank, Troncana-Sauer, Valär, Weidmann, Widmer-Spreiter, Wieland, Costa, Natter, Schmid

Antwort der Regierung

Mit der Neuordnung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) hat das schweizerische Bundesparlament nicht nur das Eigentum der Nationalstrassen von den Kantonen auf den Bund übertragen, sondern auch das Verkehrsmanagement. In dieser Funktion hat er mittels Lenkung, Leitung, Steuerung und Information für einen flüssigen und sicheren Verkehr auf den Nationalstrassen zu sorgen. Das Verkehrsmanagement für die ganze Schweiz erfolgt über die Verkehrsmanagement-Zentrale (VMZ-CH) und nicht mehr durch die betroffenen Kantone. Für die Abstimmung und Koordination der Massnahmen erstellt der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen sogenannte Verkehrsmanagementpläne (VMP) für die Nationalstrassen. Diese umfassen Massnahmen, Bedingungen und Zuständigkeiten für das Umsetzen der Verkehrsmanagementfunktionen. Massnahmen, die aufgrund einer Verkehrsüberlastung auf der Nationalstrasse notwendig sind, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. In der Verantwortung der kantonalen Polizei liegen somit nur die sicherheitsrelevanten Erstinterventionen nach unvorhersehbaren Ereignissen.

1. Aufgrund der Lage ist ein doppelspuriger Ausbau der Strecke zwischen Mesocco und San Bernardino nur auf wenigen Streckenabschnitten möglich. Wegen der notwendigen Kunstbauten wäre dies zudem sehr kostenintensiv und nur auf lange Frist realisierbar. Mit zusätzlichen Mittelleitplanken können Frontalkollisionen grösstenteils verhindert werden. Sie tragen aber gleichzeitig auch dazu bei, dass Rettungseinsätze erschwert werden, die Fahrbahn bei unfallbedingten Staus nur sehr schlecht entleert werden kann und sich der Verkehr im Fall einer Panne sofort und längerfristig staut. Ausnahmetransporte sind praktisch nicht mehr durchführbar. Auf der besagten Strecke sind bereits zahlreiche Überholverbote signalisiert. Die Signalisation von weiteren Überholverboten wäre zwar möglich, allerdings könnten dadurch auch langsam fahrende Fahrzeuge wie Lastwagen oder Camper, welche teilweise knapp 40 km/h fahren, nicht mehr überholt werden. Die Regierung wird bei Handlungsbedarf beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) intervenieren, damit dieses die notwendigen Massnahmen ausarbeitet und umsetzt.

2. Die Schweizerische Verkehrsmanagementzentrale (VMZ-CH) ist bestrebt, den Verkehr angemessen auf die beiden Transitrouten Gotthard und San Bernardino zu verteilen. Momentan werden die Verkehrsmanagementpläne von der VMZ-CH in Zusammenarbeit mit den Kantonen überarbeitet. Die Regierung wird sich dafür einsetzen, dass in den Verkehrsmanagementplänen verbindliche Massnahmen festgelegt werden, welche dazu beitragen, Störungen im Verkehrsablauf wirkungsvoll und rasch zu bewältigen. Sie interveniert zudem bereits seit Jahren bei der VMZ-CH und wird sich auch weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass bei Staumeldungen auf der Gotthard-Route die San Bernardino-Route nicht mehr so offensiv wie bisher als Ausweichroute empfohlen wird.

3. In Art. 5 der Weisungen des ASTRA zu Verkehrsmanagementplänen auf Nationalstrassen sind die polizeilichen Kompetenzen bzw. die bei der Erstintervention zu treffenden Massnahmen festgehalten (bspw. Gefahrenwarnung oder Geschwindigkeitsbeschränkung vor der Unfallstelle, Erstmeldung im Verkehrsinformationssystem, Fahrstreifen-, die Tunnel- und Streckensperrung, Ableitungen des Verkehrs und Sperrung von Ein- und Ausfahrten). Welche Massnahme gewählt wird und sinnvoll ist, ist vom Ereignis, der Örtlichkeit und dem Verkehrsaufkommen abhängig. Dies muss vor Ort entschieden werden können und im Handlungsspielraum der Polizei liegen.

4. Zwischen Mai 2015 und Sommer 2017 musste der Dienst im Verkehrsstützpunkt (VSP) San Bernardino auf Grund von Abgängen und krankheitsbedingten Ausfällen mit einem Personalunterbestand verrichtet werden, was sich teilweise auf die Aktions- und Handlungsfähigkeit im verkehrspolizeilichen Bereich niedergeschlagen hat. Ab dem 1. Oktober 2017 kann wieder im Vollbestand mit 16 Mitarbeitern gearbeitet werden. Es sind zurzeit keine weiteren personellen Mittel notwendig.

5. Im letzten Jahr wurde das Betriebskonzept der Einsatzzentrale (EZ) San Bernardino überprüft und angepasst. Die anfallenden Grundbedürfnisse, welche die EZ San Bernardino zu bearbeiten hat, werden nach dem heutigen Modell ausreichend abgedeckt. Die getätigten Arbeitsstunden werden betriebswirtschaftlich sinnvoll eingesetzt und die Überstunden sind unter Kontrolle. Eine Prüfung, ob es für stark frequentierte Wochenenden während gewissen Sommer- und Herbstwochenenden im Jahr 2018 noch zusätzliche Doppelschichten benötigt, wird erfolgen. Die Aufrechterhaltung der EZ San Bernardino während der Nacht wäre nicht bedürfnisorientiert und somit wenig sinnvoll.

25. Oktober 2017