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Session: 05.12.2017

Seit 1. Januar 2010 ist in der Schweiz die kleine Steueramnestie in Kraft. Wer eine Steuerhinterziehung anzeigt, muss für die letzten zehn Jahre Nachsteuern und einen Verzugszins zahlen. In Erbfällen werden die letzten drei Jahre vor dem Tod berücksichtigt. Eine straflose Selbstanzeige aufgrund der kleinen Steueramnestie kann nur einmal beansprucht werden.

Auf Anfrage von „10 vor 10“ betreffend kleine Steueramnestie haben 19 Kantone eine Antwort gegeben. Der Kanton Graubünden war nicht dabei.

Deshalb stellen sich aus Sicht der Unterzeichnenden folgende Fragen:

1. Wie viele Selbstanzeigen sind im Kanton Graubünden seit 2010 insgesamt und verteilt auf die einzelnen Jahre gemacht worden?

2. Wie hoch ist die Summe von aufgrund der Steueramnestie
 - aufgetauchten Vermögen?
 - unversteuerten Einkommen?

3. Wie hoch ist die Summe der Nachsteuern aus diesen selbstangezeigten Vermögen und Einkommen?

4. Hat der Kanton genügend personelle Ressourcen, um die betroffenen Steuerdossiers aufzuarbeiten?

Chur, 5. Dezember 2017

Baselgia-Brunner, Peyer, Atanes, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Deplazes, Jaag, Kollegger, Locher Benguerel, Monigatti, Noi-Togni, Perl, Pfenninger, Pult, Thöny, Antognini

Antwort der Regierung

Die Anfrage von "10 vor 10" ist am Vormittag des Sendetages im DFG eingegangen und hätte am gleichen Tag beantwortet werden müssen. Das war aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Die kantonale Steuerverwaltung erhebt jährlich die Anzahl der Fälle, die Höhe der deklarierten Einkommen und Vermögen sowie die resultierenden Nachsteuern. Diese Angaben werden den Medien auf Anfrage zugänglich gemacht und auch in diesem Jahr in den lokalen und nationalen Medien publiziert.

Zu Frage 1-3: In Beantwortung der Fragen eins bis drei werden die entsprechenden Zahlen in der beiliegenden Tabelle zusammengefasst. Für die älteren Steuerjahre liegen die Angaben nicht im geforderten Detaillierungsgrad vor, weshalb sie zusammengefasst wurden.

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Zu Frage 4: Die starke Zunahme der Selbstanzeigen im vergangenen Jahr hat zu einem erheblichen Anstieg der Pendenzen geführt; diese können mit dem bestehenden Personal nicht zeitnah abgebaut werden, sind doch pro Selbstanzeige bis zu zehn Steuerjahre zu korrigieren. Die Regierung wird daher die Schaffung einer temporären Stelle oder die Doppelbesetzung einer infolge Pensionierung im kommenden Jahr frei werdenden Stelle prüfen. Damit können einerseits erhebliche Mehreinnahmen auch für die Gemeinden realisiert und andererseits Rechtssicherheit für die betroffenen Steuerpflichtigen geschaffen werden.

08. Februar 2018