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Session: 13.02.2018

Das Bundesgericht hat Ende 2017 entschieden, dass Schulen für obligatorische Ausflüge und Lager maximal 16 Franken pro Tag von den Eltern als Kostenbeteiligung verlangen dürfen (dies entspricht 80 Franken pro Schulwoche).

Der Verein Schneesportinitiative Schweiz ist eine öffentlich-private Partnerschaft zur Förderung des Schneesports. Nationale Verbände verschiedener Schneesportbranchen, die Kantone sowie der Bund haben den Verein im Mai 2014 gegründet, um vor allem Kinder und Jugendliche wieder vermehrt zum Schneesport zu animieren. Der Verein bietet auf der Plattform gosnow.ch Schneesporttage und Schneesportlager zu sehr attraktiven Preisen an und unterstützt die Lehrer in der Organisation von Lagern oder Projektwochen rund um den Schneesport. Der Verein ist besorgt, dass die vom Parlament gestützten und inzwischen erfolgreichen Massnahmen zur Förderung des Schneesports an Schulen mit diesem Bundesgerichtsentscheid gefährdet werden.

Die unmittelbaren Auswirkungen dieses Entscheides könnten dazu führen, dass ohne höhere Kostenbeteiligung Exkursionen und Schneesportlager an Schulen gestrichen werden. Dies verunmöglicht die Erfüllung des Auftrages, Schneesportlager und -tage wieder als feste Grösse an allen Schweizer Schulen zu etablieren. Ein Auftrag, welcher vom Bund und der Wirtschaft mitgetragen wird. Für unsere Bündner Tourismusorte sind Schneesportlager von eminenter Bedeutung. Sie sind wichtig für die Sensibilisierung für den Schneesport. Viele Kinder kommen im Erwachsenenalter wieder als Gäste zu uns. So könnte der Bundesgerichtsentscheid mittelfristig fatale Folgen für unseren Kanton haben, führen doch viele ausserkantonale Schulen die Schneesportwoche in Graubünden durch.

Auch die Schneesportinitiative Schweiz begrüsst den Grundsatz, dass die Grundschule kostenlos und für alle zugänglich ist. Die Durchführung von Exkursionen, Projektwochen und Lagern gehört jedoch zum Kernauftrag der Volksschule. Sie ermöglichen den Kindern wertvolle Erfahrungen zu sammeln, welche sie im regulären Schulunterricht nicht machen können.

Gerade Schneesportaktivitäten – ein Schweizer Kulturgut – bieten Kindern grundlegende Erlebnisse: Natur, Bergwelt, sportliche Betätigung und gesundes, sicheres Verhalten im Schnee. Diese Aktivitäten fördern den Umgang untereinander, das Verständnis füreinander und auch die Integration von Kindern mit unterschiedlichen, kulturellen Hintergründen. Zudem fördert sportliche Bewegung die Konzentration, Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Kinder.

Wenn solche Aktivitäten nur noch mit minimalsten Elternbeiträgen mitfinanziert werden dürfen, müssen die Kantone und Gemeinden umgehend reagieren.

Wir bitten daher die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Folgen hat der Bundesgerichtsentscheid für den Kanton Graubünden?

2. Beabsichtigt die Regierung dieses Thema an der Erziehungsdirektorenkonferenz und in der Konferenz der Gebirgskantone zu thematisieren?

3. Welche konkreten Massnahmen sieht die Regierung vor, damit es keinen Kahlschlag bei den Schneesportlagern, die ausserkantonale Schulen in Graubünden organisieren, gibt?

Chur, 13. Februar 2018

Tomaschett (Breil), Engler, Michael (Donat), Albertin, Alig, Berther (Disentis/Mustér), Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Davos Clavadel), Crameri, Danuser, Darms-Landolt, Davaz, Della Vedova, Dermont, Dosch, Epp, Fasani, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Foffa, Geisseler, Giacomelli, Heinz, Jaag, Jeker, Jenny, Joos, Kasper, Koch (Tamins), Komminoth-Elmer, Kunfermann, Locher Benguerel, Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Niederer, Niggli (Samedan), Noi-Togni, Papa, Paterlini, Pedrini, Salis, Sax, Schneider, Schutz, Steiger, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thomann-Frank, Tomaschett-Berther (Trun), Vetsch (Klosters Dorf), Vetsch (Pragg-Jenaz), Widmer-Spreiter, Zanetti, Berther (Segnas), Gugelmann, Gujan-Dönier, Lombardi, Stäbler

Antwort der Regierung

Das Schweizerische Bundesgericht hat am 7. Dezember 2017 ein Urteil betreffend die Kostenbeteiligung der Eltern an Sprachkursen und obligatorischen Klassenverlegungen gefällt (2C_206/2016). Dieses Urteil stützt sich auf eine konkrete Beschwerde gegen eine im Thurgauer Volksschulgesetz verankerte diesbezügliche Kostenbeteiligungspflicht. Die Beschwerde wurde gutgeheissen und die Rechtsprechung betreffend den aus den Artikeln 19 und 62 der Bundesverfassung fliessenden Anspruch auf unentgeltlichen Grundschulunterricht bestätigt. Das Bundesgericht hält fest, dass sich der maximal zulässige Betrag für obligatorische Schulveranstaltungen abhängig vom Alter des Kindes zwischen 10 und 16 Franken pro Tag bewegen darf.

Das Urteil führt in den Kantonen nach ersten Irritationen zu einer Neubeurteilung entsprechender gesetzlich abgestützter Regelungen sowie des diesbezüglichen Spielraums. Eine gesamtschweizerische Aussage zu den Auswirkungen auf die kantonalen Rechtsgrundlagen oder die in den Kantonen angewandte Praxis bezüglich Kostenbeteiligung der Eltern im Rahmen der obligatorischen Schule (Schulreisen, Schullager, Lehrmittel usw.) ist nicht möglich, weil die Unterschiede sehr gross sind.

In Bezug auf Schneesportlager gilt es ausserdem zu berücksichtigen, dass lediglich ein Teil der von Schulen durchgeführten Lager im Rahmen des obligatorischen Unterrichts stattfindet. Viele Schulen organisieren auch Schneesportlager, welche in der Freizeit, beispielsweise in den Sportferien, stattfinden, und bei denen eine Teilnahme für Schülerinnen und Schüler nicht obligatorisch ist. Für die Finanzierung dieser fakultativen Angebote ändert sich aufgrund des Bundesgerichtsurteils nichts.

Die Regierung des Kantons Graubünden hält fest, dass für sie die Durchführung von Klassenlagern und Aktivitäten ausserhalb des stundenplan- und schulhausgebundenen Unterrichts eine wichtige soziale, pädagogische und entwicklungspsychologische Bedeutung hat und auch weiterhin die obligatorische Schulzeit der Bündner Jugend bereichern soll.

Zu Frage 1: Die Folgen sind nur schwer abschätzbar, weil der Bundesgerichtsentscheid noch keine konkreten Auswirkungen auf ein verändertes Verhalten der Schulen entfalten konnte.

Zu Frage 2: Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat das Generalsekretariat im Januar 2018 beauftragt, die Auswirkungen des Urteils zu analysieren und eine Diskussion in den Gremien für die Plenarversammlung der EDK vom 21. Juni 2018 vorzusehen. Die Regionalkonferenz der Gebirgskantone hat mit dem Verein Schneesportinitiative Schweiz eine Aussprache im Mai 2018 vereinbart. Sie steht auch in Kontakt mit dem Schweizer Tourismus-Verband. Eine umfassende Situationsanalyse sowie eine Prüfung möglicher Massnahmen und die Koordination allfälliger gemeinsamer Aktivitäten stehen dabei im Zentrum.

Zu Frage 3: Im Moment zeichnet sich kein Kahlschlag bei den Schneesportlagern ab. Damit es aber nicht dazu kommt, sollen die damit verbundenen Problemstellungen gemäss Antwort zu Frage 2 in einer möglichst gemeinsamen Haltung der Kantone ausgedrückt werden. Neben volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten sind dabei u. a. auch Aspekte der Sicherheit, der Verantwortung sowie der gesellschaftlichen Realitäten zu berücksichtigen. Auf nationaler Ebene wurde am 1. März 2018 von Nationalrat Duri Campell ein Postulat für Möglichkeiten zur Unterstützung obligatorischer Schulsportlager eingereicht. Die Beantwortung des Postulats durch den Bundesrat liegt noch nicht vor.

Die Regierung wird auf der Grundlage der in diesem Jahr geführten interkantonalen Diskussionen und der daraus gewonnenen Erkenntnisse Schlüsse für das weitere Vorgehen im Kanton Graubünden ziehen.

13. April 2018