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Session: 14.02.2018

In der Medienmitteilung vom 7. November 2017 empfiehlt die Regierung die Ablehnung der Volksinitiative «No Billag». Laut Regierung würde eine Annahme der Initiative innert kurzer Zeit die praktisch vollständige Zerschlagung der Regionalberichterstattung in allen drei Sprachregionen des Kantons bedeuten. Dies hätte äusserst gravierende staatspolitische Konsequenzen. Ende Oktober letzten Jahres nahm die Eidgenössische Medienkommission zur Rolle der Medien in einer Demokratie folgendermassen Stellung: «Für die Schweiz als direktdemokratisch verfasster und föderal strukturierter Staat mit einer ausgeprägt kleinräumigen kulturellen, sprachlichen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Vielschichtigkeit schaffen publizistische Inhalte eine Grundlage, dass Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen partizipieren und direkt zur Entwicklung dieser Prozesse beitragen können […]». Diese Argumente gelten zweifelsohne auch für den Kanton Graubünden.

Informationen stellen praktisch ein öffentliches Gut dar. Den «Konsum» von Informationen zu unterbinden ist sehr schwierig. Durch die laufende Digitalisierung ist dies noch schwieriger geworden. Es besteht immer die Gefahr einer unzureichenden Information. Aus diesem Grund unterstützt der Staat die Medienbranche seit jeher mit finanziellen Mitteln (z. B. mit reduzierten Posttarifen). Nichtsdestotrotz steht das traditionelle Geschäftsmodell der Medien unter Druck: Infolge der Digitalisierung sinken die Abonnentenzahlen; die Werbung ist nicht mehr auf Medien mit redaktionellen Inhalten angewiesen und verlagert sich auf die sogenannten neuen Intermediäre im Internet (z. B. Facebook). All dies führt zu einer Finanzierungskrise der Medien insbesondere auf regionaler, aber auch auf nationaler Ebene. Um diesen finanziellen Schwierigkeiten entgegenzuwirken, reagiert die Medienbranche mit Sparmassnahmen in den Redaktionen sowie mit Zusammenschlüssen. Solche Entwicklungen sind gesellschaftspolitisch beunruhigend, da sie die Medienvielfalt gefährden. Besorgniserregend aber gleichzeitig bezeichnend für die ganze Medienbranche sind die durch die SDA angekündigten Sparmassnahmen, welche zu einem massiven Abbau der Leistungen u.a. zugunsten der Regionalmedien führen werden.

Im Hinblick auf die grossen Herausforderungen, mit denen die Medien konfrontiert sind, sowie auf ihre staatspolitische Bedeutung wurden in den mehrsprachigen Kantonen Bern und Wallis bereits parlamentarische Vorstösse betreffend der zukünftigen Finanzierung der regionalen Medien eingereicht.

Aus Bündner Sicht kommt hinzu, dass der Bund die Ausarbeitung eines Berichts über die Fördermassnahmen für die Minderheitensprachen beschlossen hat, welcher unweigerlich auch den Informationsbereich betreffen wird. In seiner Antwort auf eine Interpellation von NR Candinas über die Tageszeitung «La Quotidiana» hielt der Bundesrat z. B. fest, dass der Zugang zu Nachrichten in rätoromanischer Sprache mit Einbezug der SRG zu koordinieren sei.

Es ist angezeigt, dass der Kanton eine eigene Strategie in diesem so wichtigen Bereich der Sprachenförderung entwickelt.

Die Unterzeichnenden fordern deshalb die Regierung auf, einen Bericht mit folgenden Zielsetzungen auszuarbeiten:

a) die mittel- bis langfristigen finanziellen Perspektiven der in sämtlichen Kantonssprachen tätigen Medien beurteilen;

b) Varianten für eine Unterstützung (finanzieller oder anderer Art) zugunsten der in den kantonalen Minderheitensprachen wie auch in der kantonalen Mehrheitssprache tätigen Medien aufzeigen, welche unter Wahrung der redaktionellen Unabhängigkeit es letzteren erlaubt, ihre wichtige Funktion für die Demokratie auch in Zukunft ausüben zu können;

c) allfällige Forderungen gegenüber dem Bund im Bereich der Medienförderung (z. B. im Hinblick auf die neue SRG-Konzession) umreissen.

Chur, 14. Februar 2018

Atanes, Casanova (Ilanz), Michael (Donat), Albertin, Baselgia-Brunner, Berther (Disentis/Mustér), Blumenthal, Bondolfi, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Caduff, Caluori, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Clalüna, Crameri, Danuser, Darms-Landolt, Della Vedova, Deplazes, Dermont, Dosch, Epp, Fasani, Felix (Scuol), Foffa, Giacomelli, Gunzinger, Hardegger, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Joos, Kollegger, Kunfermann, Locher Benguerel, Märchy-Caduff, Marti, Michael (Castasegna), Monigatti, Nay, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pedrini, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Salis, Schneider, Steck-Rauch, Tenchio, Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Widmer-Spreiter, Zanetti, Berther (Segnas), Lombardi, Stäbler

Antwort der Regierung

Seit der Jahrtausendwende hat sich die Medienlandschaft in der Schweiz grundlegend verändert. Einerseits trugen der Aufschwung des Mobilfunks und die rasante Verbreitung des Internets dazu bei. Daraus erfolgte eine Konvergenz zum mobilen Internet. Andererseits hat auch der Umbruch in der Presselandschaft mit den Gratiszeitungen zu massgebenden Veränderungen geführt. Auch nach dem Volksnein zur "No Billag-Initiative" wird sich die Medienlandschaft rasch weiterentwickeln.

Diese Veränderungen bieten sowohl Risiken als auch Chancen. Im Hinblick auf die Abstimmung zur "No Billag-Initiative" hatte die Regierung bereits festgehalten, dass sie ein umfassendes Medienangebot und insbesondere die Regionalberichterstattung in allen drei Kantonssprachen als besonders wichtig erachtet. Generell sind öffentliche Medien für eine Demokratie mit weit entwickelten direktdemokratischen Instrumenten eine unerlässliche Säule und gleichsam eine wertvolle Errungenschaft, die während Jahrzehnten weiterentwickelt wurde.

Vor diesem Hintergrund erachtet es die Regierung als richtig und sinnvoll, einen Bericht zur Situation der Medien im Kanton Graubünden auszuarbeiten. In diesem Bericht soll aufgezeigt werden:
‒ wie die sich bietenden Chancen der Veränderungen seit der Jahrtausendwende genutzt und den Risiken begegnet werden können;
‒ wie die Berichterstattung und insbesondere die Regionalberichterstattung im Kanton Graubünden auch in Zukunft in allen drei Kantonssprachen sichergestellt werden kann;
‒ welche Schritte der Kanton unternehmen muss, kann oder darf und in welchen Bereichen die Unterstützung respektive ein Handeln des Bundes notwendig wäre.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag zu überweisen.

02. Mai 2018