Navigation

Inhaltsbereich

Session: 14.02.2018

Gemäss kantonalem Kulturförderungsgesetz beschliesst der Grosse Rat auf Antrag der Regierung alle vier Jahre ein umfassendes Konzept zur Förderung der Kultur im Kanton (Art. 4 KFG). Die zu diesem Gesetz gehörende Verordnung hält fest, dass die Strategie zur Förderung der Kultur unter Einbezug der kulturellen Organisationen Graubündens und der Kulturkommission erarbeitet wird. Das Kulturförderungskonzept bildet die Grundlage für zukünftige kulturpolitische Entscheidungen und soll insbesondere in den verschiedenen Bereichen der Kulturförderung die aktuelle Situation darstellen, konkrete Schwerpunkte für die Kulturförderung innerhalb der nächsten vier Jahre definieren und Massnahmen zur Erreichung dieser Schwerpunkte aufzeigen (Art. 2 und 3 KFV).

Anfang Januar wurde die mit der Ausarbeitung des Kulturförderungskonzepts betraute Projektgruppe vorgestellt. Dieser Projektgruppe gehört kein einziger Vertreter der Kulturszene aus Italienischbünden an. Diese Situation ist unbefriedigend und unangemessen, denn sie spiegelt weder die kulturelle Identität des Kantons noch die unterschiedlichen Sensibilitäten oder die Vielfältigkeit des Kantons wider.

Die durch Regierungsrat Martin Jäger während der Februarsession 2018 des Grossen Rates vorgebrachten Argumente, gemäss welchen die italienische Sprache in der Projektgruppe angemessen vertreten sei, vermögen nicht zu überzeugen. Es geht nicht darum, der italienischen Sprache mächtig zu sein, sondern die kulturelle Realität Italienischbündens im Detail zu kennen, damit die Interessen dieses Teils unseres Kantons innerhalb der Projektgruppe angemessen vertreten werden können. Die Kenntnis der italienischen Sprache ist sicherlich willkommen, genügt aber nicht, um den Schutz der Interessen dieser spezifischen kulturellen Identität zu gewährleisten. In einem dreisprachigen Kanton ist die Präsenz Italienischbündens in der Projektgruppe nicht zuletzt auch eine Frage der politischen Sensibilität und der Wahrung des inneren Zusammenhalts. Zu guter Letzt ist die Abwesenheit Italienischbündens in der Projektgruppe auch schädlich für die demokratische Legitimation und die notwendige Zustimmung des Parlaments zum Kulturförderungskonzept, welches die Projektgruppe vorschlagen wird.

Die Unterzeichnenden fordern deshalb die Regierung auf, die Zusammensetzung der Projektgruppe nochmals zu überdenken und diese Gruppe mit einer gebührenden und angemessenen Vertretung aus Italienischbünden zu ergänzen.

Chur, 14. Februar 2018

Bondolfi, Noi-Togni, Michael (Castasegna), Albertin, Atanes, Blumenthal, Brandenburger, Caluori, Casanova (Ilanz), Casanova-Maron (Domat/Ems), Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Davos Clavadel), Clalüna, Claus, Clavadetscher, Crameri, Della Vedova, Dosch, Epp, Fasani, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Foffa, Geisseler, Giacomelli, Hartmann, Heinz, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Joos, Kasper, Kollegger, Märchy-Caduff, Marti, Monigatti, Nay, Papa, Paterlini, Pedrini, Pfäffli, Salis, Sax, Schneider, Tenchio, Tomaschett (Breil), Troncana-Sauer, Vetsch (Pragg-Jenaz), Weidmann, Wieland, Zanetti, Berther (Segnas), Lombardi

Antwort der Regierung

Das Gesetz über die Förderung der Kultur vom 15. Februar 2017 (Kulturförderungsgesetz, KFG; BR 494.300) sieht in Art. 5 die Ausarbeitung eines umfassenden Konzepts zur Förderung der Kultur im Kanton Graubünden vor, welches der Grosse Rat auf Antrag der Regierung jeweils alle vier Jahre zu beschliessen hat. Gemäss Kulturförderungsverordnung vom 12. Dezember 2017 (KFV; BR 494.310) wird das Kulturförderungskonzept unter Einbezug der kulturellen Organisationen Graubündens und der Kulturkommission erarbeitet. Nach Abschluss der vier Jahre umfassenden Konzeptperiode findet eine Evaluation statt, deren Resultate wiederum in das neu zu erstellende Kulturförderungskonzept für die nächste Vierjahresperiode einfliessen.

Mit Beschluss Nr. 10 vom 9. Januar 2018 legte die Regierung die Projektorganisation für die Phase 1 zur Erarbeitung des Kulturförderungskonzepts fest. Dabei wurde eine Projektgruppe bestehend aus sieben Personen bestimmt, wobei je zwei Personen die kulturellen Organisationen Graubündens sowie die kantonale Kulturkommission repräsentieren.

Mit vorliegendem Auftrag bitten die unterzeichnenden Grossratsmitglieder die Regierung, die Zusammensetzung der Projektgruppe nochmals zu überprüfen und mit einer Vertretung von Italienischbünden zu ergänzen.

Mit Beschluss Nr. 130 vom 27. Februar 2018 wählte die Regierung mit Aixa Andreetta, San Vittore, per sofort ein drittes Mitglied der kantonalen Kulturkommission in die Projektgruppe.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzuschreiben.

13. April 2018