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Session: 30.08.2018

Die HTW Chur ist auf dem Weg, als achte selbständige öffentlich-rechtliche Fachhochschule der Schweiz anerkannt zu werden. Im Juni 2018 sprach sich der Schweizerische Akkreditierungsrat für die institutionelle Akkreditierung der HTW Chur als Fachhochschule aus. Dies ist der erste Schritt. Jetzt folgt der zweite Schritt, nämlich die politische Anerkennung auf Bundesebene.

Diesbezüglich gelangen die Unterzeichnenden mit folgenden Fragen an die Regierung:

1.     Welches sind die nächsten Schritte gemäss dem vom Bund vorgegebenen Prozess?

2.     Welche Schritte hat die Bündner Regierung bereits ergriffen?

3.     Welche Schritte werden als nächstes und wann durch die Bündner Regierung vorgenommen?

4.     Welche begleitenden politischen Massnahmen ergreift die Bündner Regierung und wann?

Chur, 30. August 2018

Kappeler, Loepfe, Hug, Atanes, Baselgia-Brunner, Berther, Berweger, Bettinaglio, Bondolfi, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Censi, Clalüna, Degiacomi, Della Cà, Deplazes (Chur), Deplazes (Rabius), Derungs, Dürler, Ellemunter, Engler, Epp, Erhard, Favre Accola, Felix, Florin-Caluori, Flütsch, Gasser, Giacomelli, Gort, Grass, Gugelmann, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Hofmann, Hohl, Holzinger-Loretz, Horrer, Jochum, Kohler, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Lamprecht, Locher Benguerel, Loi, Maissen, Märchy-Caduff, Marti, Michael (Donat), Mittner, Müller (Susch), Müller (Felsberg), Natter, Noi-Togni, Perl, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rüegg, Rutishauser, Schmid, Schneider, Schutz, Schwärzel, Tanner, Thomann-Frank, Thür-Suter, Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Waidacher, Weber, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Wilhelm, Zanetti (Sent), Zanetti (Landquart), Sigron

Antwort der Regierung

Auf der Grundlage von Art. 1 des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich vom 30. September 2011 (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG; SR 414.20) sorgen Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination, die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit des gesamtschweizerischen Hochschulbereichs.

Damit sich eine Ausbildungsinstitution des Hochschulbereichs als «Universität», «Fachhochschule» oder «Pädagogische Hochschule» bezeichnen darf, fordert Art. 29 Abs. 1 HFKG eine institutionelle Akkreditierung. Um für die Studierenden Beiträge des Bundes und der Kantone zu erhalten, ist zusätzlich eine Beitragsberechtigung erforderlich. Die entsprechenden Bedingungen sind in Art. 45 Abs. 1 HFKG formuliert. Gemäss Art. 46 HFKG entscheidet der Bundesrat über die Beitragsberechtigung der Hochschule, wobei er vorgängig die Plenarversammlung anhört. Die Plenarversammlung ist ein Organ der Schweizerischen Hochschulkonferenz, dem ein Mitglied des Bundesrates sowie je ein Mitglied der Regierungen aller Kantone angehören (Art. 7 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 1 HFKG).

Zu Frage 1: Hochschulen, welche institutionell akkreditiert sind, benötigen für den Erhalt von Beiträgen des Bundes und der Kantone eine Beitragsberechtigung (Art. 45 Abs. 1 HFKG). Art. 3 Abs. 1 der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 23. November 2016 (V-HFKG; SR 414.201) bestimmt, dass die Träger von Hochschulen das Gesuch beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) einzureichen haben.

Zu Frage 2: Nachdem der Schweizerische Akkreditierungsrat mit Datum vom 21. Juni 2018 darüber informierte, dass die Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur (HTW Chur) beitragsrechtlich anerkannt sei, hat die Regierung mit Beschluss vom 3. Juli 2018, Protokoll Nr. 544, beim Bund die beitragsrechtliche Anerkennung der HTW Chur beantragt.

Zu Frage 3: Gemäss Art. 46 Abs. 2 HFKG hört der Bundesrat vor seinem Entscheid die Plenarversammlung an. Der Bündner Vertreter wird bei dieser Gelegenheit den Standpunkt unseres Kantons bekräftigen.

Zu Frage 4: Zur Unterstützung des Gesuchs um Beitragsberechtigung wurden im Wesentlichen folgende Vorkehrungen getroffen:

- Die Bündner Delegation des Stände- und des Nationalrats wurde über den bevorstehenden Bundesratsentscheid zur beitragsrechtlichen Anerkennung der HTW Chur informiert.

- Der Hochschulrat der Fachhochschule Ostschweiz (FHO) hat mit Beschluss vom 17. November 2016 einstimmig beschlossen, dass sich die HTW Chur selbständig institutionell akkreditieren lässt und der Kanton Graubünden somit beim Bundesrat ein Gesuch um beitragsrechtliche Anerkennung einreicht. Dem Hochschulrat der FHO gehören aktuell die Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der Kantone Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Schwyz und Thurgau sowie des Fürstentums Liechtenstein an.

- Der Präsident des Hochschulrats der FHO und Vorsteher des Bildungsdepartements des Kantons St. Gallen, Regierungspräsident Stefan Kölliker, hat zusätzlich gestützt auf den Beschluss des FHO-Hochschulrates im August 2018 dem Vorsteher des WBF, Bundesrat Johann Schneider-Ammann, bezüglich dem in Antwort 2 erwähnten Regierungsbeschluss ein Unterstützungsschreiben zugestellt.

19. Oktober 2018