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Session: 12.02.2019

Mit dem Auftrag Joos (05.12.2013) wurde der Regierungsrat beauftragt, die Chancen der Elektromobilität in Graubünden zu prüfen. Der Auftrag Kappeler (21.10.2014) verlangte von der Regierung den vermehrten Einsatz von Elektromobilen in der kantonalen Verwaltung sowie die Unterstützung bezüglich Infrastruktur für das Aufladen von Elektromobilen. In der Folge liessen AEV und ANU den Bericht „Chancen der Elektromobilität für den Kanton Graubünden“ erarbeiten (Ernst Basler + Partner, 26.06.2015), woraus u. a. hervorgeht, dass der Bestand an reinen Elektrofahrzeugen mit weniger als einem Promille in Graubünden marginal ist. Im Bericht sind verschiedene Massnahmen erwähnt, wobei es sich im Wesentlichen um Information und Beratung sowie um monetäre und nicht monetäre Anreize handelt.

Der Anteil Elektrofahrzeuge an der gesamten Fahrzeugflotte hat zwischenzeitlich zwar zugenommen, ist aber immer noch äusserst gering. Nicht zuletzt dürfte dies eine Folge des limitierten Angebots sein. Ab 2020 werden jedoch mehrere Modelle mit einer Reichweite von über 400 km erhältlich sein und ab 2021 werden Elektroautos massentauglich. Es wird kaum mehr eine Marke geben, welche in ihrem Angebot nicht auch Elektromobile führt. Dies ist der Zeitpunkt, wo sich entscheiden wird, ob die Elektromobilität rasant oder eben weiterhin nur langsam an Bedeutung gewinnen wird. Aufhalten lässt sie sich nicht, denn sie ist technisch überlegen. Die Frage ist nur, ob früher oder später. Und auch die Ökobilanz, unter Berücksichtigung der Herstellung und Entsorgung der Batterien, spricht für die Elektromobilität, sofern Strom aus Wasserkraft, PV oder Wind eingesetzt wird.

Für das Jahr 2022 strebt der Bund einen Marktanteil der Elektromobilität bei Neuzulassungen von 15% an. Dieses Ziel kann in Graubünden wohl nur durch eine konsequente Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuern oder durch das Ausrichten von Kaufsubventionen für Ladegeräte oder Elektrofahrzeuge erreicht werden.

Die Unterzeichnenden fordern deshalb die Regierung auf, bis 2020 effiziente Massnahmen zur signifikanten Steigerung der Elektromobilität in die Wege zu leiten, so dass sie spätestens 2022 greifen. Dabei stehen die Ökologisierung der Motorfahrzeuge oder das Ausrichten von Kaufsubventionen im Vordergrund.

Chur, 12. Februar 2019

Kappeler, Wilhelm, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Bigliel, Cahenzli-Philipp, Cantieni, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Degiacomi, Della Cà, Deplazes (Chur), Deplazes (Rabius), Gasser, Hartmann-Conrad, Hofmann, Horrer, Kasper, Locher Benguerel, Müller (Felsberg), Perl, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Schwärzel, Stiffler, Thöny, von Ballmoos, Buchli (Tenna), Lunghi

Antwort der Regierung

Die Regierung hat sich in der Vergangenheit bereits mehrmals mit den Möglichkeiten der Förderung der Elektromobilität auseinandergesetzt. Als Folge zweier parlamentarischer Aufträge wurde der Bericht "Chancen der Elektromobilität für den Kanton Graubünden" vom 26. Juni 2015 ausgearbeitet. Die Regierung hat mit Beschluss vom 8. September 2015 (Protokoll Nr. 784) entschieden, die im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen erster Priorität weiter zu vertiefen resp. umzusetzen.

Zu den Massnahmen erster Priorität gehören die Förderung der Ladeinfrastruktur, die Anpassung der Beschaffungskriterien beim Einsatz von Elektrofahrzeugen in der Verwaltung, der Bau von Ladestellen bei kantonalen Bauten sowie die Organisation von Anlässen und Informationsabenden. Die Massnahmen erster Priorität sind mit geringen Zusatzkosten verbunden und lassen sich innerhalb des bestehenden Vollzugs und mit den bestehenden Instrumenten wie dem Massnahmenplan Lufthygiene und der kantonalen Klimastrategie abwickeln. Der Kanton setzt zudem ein betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) für die kantonale Verwaltung um, welches mittels Optimierung des Arbeits- und Geschäftsverkehrs zur Erreichung des von der Regierung beschlossenen Absenkpfads für Treibstoffverbrauch und Emissionen der kantonalen Personenwagenflotte beitragen soll. Die Förderung der Ladeinfrastruktur wurde mit dem "Masterplan Ladeinfrastruktur Elektromobiltät" weiter vertieft. Mit Beschluss vom 16. Oktober 2017 (Protokoll Nr. 872) hat die Regierung entschieden, drei Empfehlungen aus dem Masterplan weiterzuverfolgen. Darunter fällt auch die Förderung der Ladeinfrastruktur, welche im Rahmen der laufenden Teilrevision des Bündner Energiegesetzes (BEG) geprüft wird. In der Vernehmlassung fanden entsprechende Vorschläge allerdings nur wenig Unterstützung. Die Botschaft zur Teilrevision des BEG wird voraussichtlich im Herbst von der Regierung verabschiedet und deren Behandlung ist in der Session des Grossen Rats vom Frühling 2020 vorgesehen.

In zweiter Priorität werden im erwähnten Bericht die Ökologisierung und die Einführung eines Bonus-/Malus-Systems bei der kantonalen Motorfahrzeugsteuer, die finanzielle Förderung von Elektroautos und E-Carsharing sowie die Schaffung spezieller Zonen für die E-Mobilität und Ladegeräte vorgeschlagen. Die Massnahmen zweiter Priorität wurden teilweise wegen fehlender finanzieller Mittel oder wegen einer bestrittenen Wirkung zurückgestellt. Massnahmen im Bereich der Motorfahrzeugsteuern werden gemäss Regierungsbeschluss vom 8. September 2015 (Protokoll Nr. 784) nicht weiterverfolgt. In Graubünden sind etwas mehr als 118'000 Personenwagen immatrikuliert, wovon 454 (Stand Januar 2019) mit reinem Elektroantrieb. Ein solches Fahrzeug erhält heute einen zeitlich unlimitierten Verkehrssteuerrabatt von 80 Prozent. Daraus resultiert für den bei uns häufigsten Personenwagen mit maximal 2000 kg Gesamtgewicht eine jährliche Steuerbelastung von 90 Franken. Bei einem 2700 kg schweren Fahrzeug der Oberklasse sind es 110 Franken. Eine weitergehende Entlastung ("100 Prozent Bonus") vermag bei diesen bescheidenen Beträgen das Kaufverhalten nicht zu beeinflussen und damit keine Lenkungswirkung zu entfalten. Zu dieser Erkenntnis kam bereits eine im Auftrag des Amts für Natur und Umwelt durchgeführte Studie vom 22. Februar 2013. Sie stellte fest, dass die Reduktion der Motorfahrzeugsteuer in Graubünden den Kauf CO2-armer Personenwagen nicht beeinflussen konnte. Eine vollständige Verkehrssteuerbefreiung ist auch deshalb abzulehnen, weil die Nettoeinnahmen aus den Verkehrssteuern zweckgebunden für den Strassenbau und -unterhalt einzusetzen sind und Elektrofahrzeuge den Strassenkörper nicht weniger belasten als Fahrzeuge mit herkömmlichen Antriebssystemen.

Die Regierung kommt zum Schluss, dass die wichtigsten Elemente des Auftrags Kappeler bereits in der einen oder anderen Form umgesetzt sind oder in Umsetzung begriffen sind, was verstärkt im Rahmen der bestehenden Instrumente wie Massnahmenplan Lufthygiene, oder der kantonalen Klimastrategie oder dem BMM erfolgen sollte. Zudem bieten sich im Rahmen des Auftrags Wilhelm "Green Deal für Graubünden – die Chancen des Klimawandels nutzen" weitere Möglichkeiten zur Umsetzung von Massnahmen im Bereich Elektromobilität.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

18. April 2019