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Session: 12.02.2019

Ab März 2019 tritt die neue Asylgesetzgebung des Bundes in Kraft und damit beginnt auch die Umsetzung der Integrationsagenda 2019. Die Integrationsagenda hat fünf Wirkungsziele definiert. Sie verfolgt gemäss Publikation des Bundes unter anderem das Ziel, dass Jugendliche und junge Erwachsene rascher eine Landessprache lernen und sich auf eine berufliche Tätigkeit vorbereiten. Damit können sie im Arbeitsleben Fuss fassen, für sich selber sorgen und sich in der Gesellschaft integrieren. Dies wiederum stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und bremst den Anstieg der Sozialhilfekosten.

Der Kanton Graubünden geht seit Jahren in Bezug auf die Integrationsförderung mit sehr gutem Beispiel voran. So gilt Graubünden beispielsweise mit dem erfolgreichen Pilotprojekt Teillohnplus für ankerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen als Vorreiterkanton.

Im Zusammenhang mit dem aktuellsten Bildungsbericht Schweiz, kommt der Integrationsagenda eine besondere Bedeutung zu. Der Bericht zeigte anlässlich der alarmierend tiefen Anzahl der Sekundarstufe II Abschlüsse der im Ausland geborenen Jugendlichen eindrücklich eine Schwachstelle auf. Vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2015 besonders viele unbegleitete Jugendliche in die Schweiz und nach Graubünden kamen, sind diese Aussagen von grosser Brisanz. Denn diese jungen Menschen befinden sich heute genau an der Schwelle zur Berufsausbildung.

Zur Umsetzung der Integrationsagenda 2019 hat der Bund die Integrationspauschale an die Kantone verdreifacht. Auch der Kanton Graubünden ist gefordert, die heute bereits guten Integrationsmassnahmen noch gezielter auszubauen, damit die Wirkungsziele erreicht werden.

Vor diesem Hintergrund stellen die Unterzeichnenden der Regierung folgende Fragen:

1.     Welchen Zeitplan hat die Regierung zur Umsetzung der Integrationsagenda vorgesehen?

2.     Wird das Kantonale Integrationsprogramm 2018-2021 aufgrund der Integrationsagenda angepasst und mit den fünf Wirkungszielen ergänzt?

3.     Mit welchen Massnahmen gedenkt die Regierung das Wirkungsziel umzusetzen, wonach 80% der Flüchtlingskinder, die im Alter von 0 bis 4 Jahre in die Schweiz kommen, beim Start in die obligatorische Schulzeit die am Wohnort gesprochene Sprache verstehen?

4.     Mit welchen Massnahmen gedenkt die Regierung das Wirkungsziel umzusetzen, wonach zwei Drittel der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen zwischen 16 und 25 Jahren sich nach fünf Jahren in einer beruflichen Grundbildung befinden?

5.     Wie gedenkt die Regierung die Massnahmen der Integrationsagenda regelmässig auf ihre Wirkung zu überprüfen?

Chur, 12. Februar 2019

Locher Benguerel, Caviezel (Davos Clavadel), Märchy-Caduff, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Bigliel, Brandenburger, Brunold, Cahenzli-Philipp, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Clalüna, Crameri, Danuser, Degiacomi, Deplazes (Chur), Deplazes (Rabius), Derungs, Fasani, Favre Accola, Florin-Caluori, Flütsch, Föhn, Gasser, Geisseler, Gort, Gugelmann, Hitz-Rusch, Hofmann, Holzinger-Loretz, Horrer, Jenny, Kohler, Loepfe, Loi, Maissen, Müller (Felsberg), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Perl, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Schmid, Schneider, Schwärzel, Thöny, Valär, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Holliger, Lunghi

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Zur Umsetzung der Integrationsagenda (IAS), die eine Verdreifachung der Integrationspauschale zur Folge hat, muss dem Bund bis Ende April 2019 das kantonale Konzept eingereicht werden. Sofern der Bund das kantonale Konzept zur Umsetzung der Integrationsagenda akzeptiert, soll Ende September 2019 eine Zusatzvereinbarung zwischen Bund und dem Kanton Graubünden abgeschlossen werden. Kann keine Zusatz­vereinbarung abgeschlossen werden, behält bezüglich der Verwendung und Höhe der Integrations­pauschale (Fr. 6'000 pro anerkannten Flüchtling [Flü] und vorläufig aufgenommene Person [VA]) die Programmvereinbarung zum kantonalen Integrationsprogramm 2018-2021 (KIP 2) vom 17. November 2017 ihre Gültigkeit.

Zu Frage 2: Das Konzept zur Umsetzung der IAS wird in Ergänzung zum KIP 2 aufzeigen, wie die Erreichung der fünf Wirkungsziele der IAS umgesetzt werden sollen. Da auch die erhöhte Integrationspauschale ausschliesslich zweckgebunden für Integrationsmassnahmen im Bereich Information, Sprache, Bildung, Arbeitsmarkt und Zusammenleben eingesetzt werden kann, muss für alle VA/Flü ein Soll-Integrations­prozess für die jeweiligen Zielgruppen implementiert werden. So muss im Konzept aufgezeigt werden, wie der Integrationsprozess konkret umgesetzt und gesteuert wird und wie eine durchgehende Fallführung über die gesamte Erstintegration sichergestellt, organisatorisch übergreifend gesteuert und dokumentiert wird. Ferner muss aufgezeigt werden wie Erhebungen und Abklärungen (Bildungshintergrund, individuelle Ressourcenabschätzung etc.) vorgenommen werden (z.B. über Berufsberatung, Assessments u.a.). Weiter ist zu zeigen, welche spezifischen Bildungsangebote es im Hinblick auf die "Ausbildungsfähigkeit" benötigt und wie diese auf individueller Ebene ergriffen werden müssen, um den Übergang in die berufliche Grundbildung zu ermöglichen bzw. sicherzustellen (spezifische Bildungsangebote für 16 bis 25-Jährige, Schaffung von Zugängen zu den Angeboten der Regelstrukturen wie "Brückenangebote" etc.). Das Konzept beschreibt auch wie die "Arbeitsmarktfähigkeit" gefördert werden kann, d.h. wie möglichst niederschwellige Zugänge zum Arbeitsmarkt geschaffen werden können unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen, aber auch der Anforderungen des Arbeitsmarktes im Hinblick auf eine nachhaltige Erwerbstätigkeit (Jobcoaching, Praktikumsregelungen, Teillohnmodell etc.) und wie die gesellschaftliche Integration gezielter unterstützt und gefördert werden kann (z.B. Mentoring- und Freiwilligenprogramme, Einbezug von Vereinen u. ä.). 

Zu Frage 3: Kinder im Vorschulalter werden heute schon während der Sprachkurse der Eltern in einer Spielgruppe betreut, wo sie ihrem Alter gemäss gefördert bzw. 3-5-jährige Kinder zusätzlich spezifisch sprachlich gefördert werden. Da im Kanton bereits seit 2010 im Rahmen der Integrationsförderung von VA/Flü eine durchgehende Fallführung durch die Fachstelle Integration erfolgt, die auch alle Kinder erfasst, wird bei der IAS der Fokus darauf liegen, die Kontinuität der frühkindlichen und speziell der sprachlichen Förderung der Kinder ab 3 Jahren sicherzustellen. Kinder im Vorschulalter werden aufgrund einer Sprachstanderhebung bestehenden Angeboten der ausserfamiliären Kinderbetreuung und der sprachlichen Frühförderung zugewiesen. Dabei soll im Rahmen der sprachlichen Frühförderung auch das Thema Elternbildung aufgenommen und vertieft werden, um Eltern nachhaltig bei der Förderung ihrer Kinder einzubinden. Mit Eintritt in die Volksschule liegt die Förderung der am Wohnsitz gesprochenen Sprache in der Verantwortung der Schulträgerschaft. Im Volksschulbereich (inkl. Kindergarten) gibt es verschiedene Massnahmen, die einen Beitrag zur Förderung des Spracherwerbes von fremdsprachigen Kindern leisten. Einerseits sieht der Lehrplan 21 GR bereits ab der Kindergartenstufe eine konsequente Förderung der Schulsprache vor. Andererseits besteht für fremdsprachige Kinder die Möglichkeit zum Besuch von Förderunterricht (Weisungen auf Amtsstufe). Diese beiden Massnahmen gewährleisten, dass fremdsprachige Kinder beim Start in die obligatorische Schulzeit bzw. beim Eintritt in die Primarstufe die am Wohnort gesprochene Sprache mindestens ausreichend beherrschen, um dem Unterricht folgen zu können. Ergänzend kommt hinzu, dass die Schulträgerschaften gemäss Art. 39 Schulgesetz verpflichtet sind, zusätzliche Angebote für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen.

Zu Frage 4: Die seit 2015 gemachten Erfahrungen mit dem Bildungsangebot 15+ für UMA, die bei Einreise nicht mehr der obligatorischen Schulpflicht unterlagen, und junge Erwachsene in der Schule St. Catharina in Cazis haben gezeigt, dass mit einem anderthalbjährigen Bildungsangebot, das den Fokus auf Spracherwerb, Mathematik und soziale Kompetenzen legt, rund 60% der Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Sprung in die regulären integrativen Brückenangebote bzw. in die berufliche Grundbildung schafften. D.h. es gilt auf diesen Erkenntnissen aufzubauen und die bis anhin erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Institutionen der Berufsbildung weiterzuführen.

Zu Frage 5: Die Überprüfung der Wirkungsziele der IAS erfolgt jährlich im Rahmen der ordentlichen Berichterstattung über die Umsetzung des KIP jeweils per 30. April des Folgejahres und soll Auskunft über den Erreichungsgrad der vereinbarten Wirkungs- und Leistungsziele geben. Es sollen wesentliche Kennzahlen wie die Anzahl eröffneter VA/Flü-Fälle, die Anzahl VA/Flü in Sprachförderangeboten und statistische Angaben zum Sprachstand in Relation zur Aufenthaltsdauer, die Anzahl Kinder, die vor Eintritt in die obligatorische Schule an Frühfördermassnahmen teilgenommen haben, die Sprachstanderhebung bei Kindergarteneintritt, die Erwerbsquote (Anzahl Festanstellungen) sowie die Anzahl VA/Flü in Angeboten der postobligatorischen Bildung (Brückenangebote, Lehrstelle) ausgewiesen werden.

18. April 2019