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Session: 13.02.2019

Wer einen Umbau plant, ist oft unsicher, ob eine Baubewilligung notwendig ist. Während grössere Projekte mit erheblichen Auswirkungen auf die Nutzungsordnung gemäss Art. 86 KRG grundsätzlich bewilligungspflichtig sind, müssen teilweise auch kleinere Bauvorhaben bei der zuständigen Gemeinde gemeldet und durch diese geprüft werden. So ist beispielsweise bereits der Neuanstrich einer Gebäudefassade bewilligungspflichtig, wenn der Anstrich nicht in derselben Farbe erfolgt. Somit ist eine Baubewilligung nicht nur bei grösseren Bauvorhaben, sondern bereits bei Nutzungsänderungen notwendig. Nichtsdestotrotz haben solche, teils kleine, Änderungen grössere Aufwendungen für die Baugesuchstellerinnen und Baugesuchsteller zur Folge. Denn: Unbewilligte Arbeiten müssen im schlimmsten Fall rückgängig gemacht werden, was auf Kosten der Gesuchstellerin und Gesuchsteller geschieht aber auch Aufwände aufseiten der Verwaltung verursacht, was zu Verzögerungen im Bewilligungsprozess führt.

Durch die Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens kann die Eingabe von neuen Vorhaben vereinfacht und für alle Beteiligten transparenter gestaltet werden. Weiter werden damit langfristig Kosten aufseiten der Gesuchstellerin und Gesuchsteller wie auch der Verwaltung gesenkt und eine effizientere Eingabe von neuen Vorhaben gefördert. Dies soll nicht zuletzt die Bautätigkeit vereinfachen und Bau- wie auch Verwaltungskosten senken.

Der Kanton Bern hat das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach einem webbasierten System erkannt und plant Baubewilligungen ab 2020 nur noch elektronisch abzuwickeln. Dem geht eine im bernischen Grossen Rat einstimmig überwiesene Motion voraus. Laut Regierungsmitteilung vom 9. März 2018 lassen sich auf diese Weise jährlich 3,5 Millionen Franken einsparen. Mit der Einführung des elektronischen Baubewilligungsverfahrens sollen die Prozesse in Zukunft schneller, wirtschaftlicher und ökologischer abgewickelt werden. Im Kanton Zürich ist eine ähnliche Entwicklung zu beobachten. Das kantonale Projekt «eBaugesucheZH» soll ab 2019 das Baubewilligungsverfahren vereinfachen und dieses bürgerinnen-, bzw. bürgerfreundlicher machen. Grundlage ist eine zentrale elektronische Plattform, welche die bestehenden dezentralen Bauverwaltungsprogramme der Gemeinden anbindet und die Baugesuchsdaten über eine eigens aus diesem Projekt heraus entwickelte, standardisierte Schnittstelle (eCH-0211) austauscht. Die Gemeinden und der Kanton bleiben so autonom und können weiterhin ihre Bausoftware einsetzen.

Dieser Vorstoss reiht sich ein in die bestehenden Bemühungen des Auftrags Casanova-Maron (Domat/Ems) betreffend «Digitales Graubünden» ein, welcher die Digitalisierung als Werkzeug sieht, um Verwaltungsprozesse wirtschaftlicher sowie nutzerinnen- und nutzerfreundlicher zu gestalten.

Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung zu prüfen, wie das Baubewilligungsverfahren so weit als möglich digitalisiert werden kann, um die Aufwendungen für die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller wie auch die Verwaltung zu senken – insbesondere mit Blick auf die Lösungen, welche in den Kantonen Bern und Zürich aktuell erprobt werden.

Chur, 13. Februar 2019

Bigliel, Hohl, Rettich, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Berweger, Brandenburger, Brunold, Caluori, Cantieni, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Claus, Della Cà, Deplazes (Chur), Derungs, Dürler, Engler, Felix, Flütsch, Gasser, Gort, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Horrer, Kappeler, Kienz, Koch, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Locher Benguerel, Loepfe, Mittner, Müller (Felsberg), Niggli (Samedan), Perl, Pfäffli, Preisig, Rüegg, Rutishauser, Stiffler, Thomann-Frank, Thür-Suter, Tomaschett (Breil), von Ballmoos, Weber, Weidmann, Wieland, Wilhelm, Holliger, Lunghi

Antwort der Regierung

Gemäss Auftrag soll geprüft werden, wie das Baubewilligungsverfahren so weit als möglich digitalisiert werden kann. Dadurch soll der Aufwand sowohl für Gesuchstellende als auch für die Verwaltung gesenkt werden. Es wird im Auftrag Bezug genommen auf Lösungen, die derzeit in den Kantonen Bern und Zürich erprobt werden.

Jährlich werden in Graubünden bei den zuständigen kommunalen Baubehörden zwischen 12 000 und 17 000 Baugesuche für Bauvorhaben innerhalb der Bauzonen (BIB) eingereicht. Einige dieser BIB-Gesuche benötigen kantonale Zusatzbewilligungen, welche direkt von den zuständigen Stellen erteilt werden. Daneben werden bei den zuständigen kommunalen Baubehörden im langjährigen Durchschnitt rund 1200 Gesuche für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (BAB) eingereicht. Diese Baugesuche bedürfen nebst der kommunalen Baubewilligung einer BAB-Bewilligung seitens des Kantons sowie in der Regel auch Zusatzbewilligungen seitens anderer kantonaler Stellen, welche mit den BAB-Bewilligungen koordiniert eröffnet werden.

Die Regierung hat sich bereits in den Fragestunden der Dezembersession 2017 und der Februarsession 2019 zur Einführung des elektronischen Baubewilligungsverfahrens (eBBV) geäussert und dabei betont, dass das eBBV Bestandteil der E-Government-Strategie der Regierung bilde und entsprechend befürwortet werde. Eine dahingehende Möglichkeit fliesst auch aus Art. 92 Abs. 3bis des soeben teilrevidierten kantonalen Raumplanungsgesetzes.

Allerdings ergibt sich aus den vorstehenden dargelegten Zusammenhängen und Zahlen, dass der Erfolg des eBBV-Projekts in entscheidendem Mass von dessen Akzeptanz bei den Gemeinden abhängen dürfte. Dies setzt einerseits eine gewisse Kompromissbereitschaft der Gemeinden etwa beim Baugesuchsformular voraus. Andererseits sind gut funktionierende Schnittstellen erforderlich, die einen reibungslosen Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Systemen von Kanton und Gemeinden ermöglichen.

Eine kantonsinterne Arbeitsgruppe hat verschiedene Lösungen in anderen Kantonen gesichtet, unter anderem auch die Lösungen der Kantone Zürich und Bern. Zürich setzt auf eine zentrale Datendrehscheibe, welche die angeschlossenen Systeme über eine normierte Schnittstelle (eCH-0211) mit Meldungen und Informationen bedient. Bern hat mit der CAMAC-Lösung eine komplette eBBV-Plattform, welche den Baugesuchsprozess von der Eingabe über die Vernehmlassungsverfahren bis zum Bauentscheid abbildet. Auch Bern wird gezwungen sein, den Gemeinden zukünftig eine normierte Schnittstelle zu anderen Bauverwaltungsapplikationen als CAMAC zur Verfügung zu stellen. Beide Lösungen sind damit offen für die von den Gemeinden verwendeten Bauverwaltungsprogrammen. Damit entsprechen diese Lösungen im Grundsatz dem Ansatz, der auch in Graubünden verfolgt werden soll.

Die Anwendungen der Kantone Zürich und Bern gehen etwa Mitte 2019 online. Praktische Erfahrungen dazu gibt es noch nicht. Ein zentrales Erfolgselement wird sein, wie gut über die normierten Schnittstellen kommuniziert werden kann. Die Regierung will aus Gründen der Effizienz und der Kostenersparnis wenn möglich bestehende Lösungen adaptieren. Mit der Entwicklung und Ausschreibung eines Systems für Graubünden soll deshalb etwas zugewartet werden, bis Erfahrungswerte aus Zürich und Bern vorliegen. Hingegen können bereits jetzt die nötigen Vorarbeiten in Angriff genommen werden. Wie in der Fragestunde der Februarsession 2019 erwähnt, verfügen Zürich und Bern über einheitliche Baugesuchsformulare für den ganzen Kanton. Ein einheitliches Formular würde auch in Graubünden die Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens vereinfachen.

Unter Berücksichtigung der Entwicklung und der Erfahrungen in den Kantonen Zürich und Bern wird dann die kantonsinterne Arbeitsgruppe einen konkreten Projektauftrag zuhanden der Regierung ausarbeiten.

eBBV wird ein mehrjähriges Projekt mit einer Investitionssumme von über einer Million Franken sein. Ein solches Informatik-Projekt wird via Investitionskredit ins Budget aufgenommen, so dass letztlich der Grosse Rat mit dem Budgetbeschluss über die Einführung des eBBV in Graubünden befinden wird.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag zu überweisen.

18. April 2019