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Session: 14.06.2019

Immer mehr Personen beziehen Sozialhilfe und die einzelne Person bezieht durchschnittlich immer höhere Leistungen. Schweizweit waren es in den letzten zehn Jahren 33 Prozent höhere Sozialhilfeleistungen durchschnittlich pro Person. Mit den gestiegenen Liegenschaftenpreisen sei der Kostenschub allein nicht erklärbar, ist aus einem Bericht des Bundesrates zu lesen.

Auf der Website des Bundesamts für Statistik sind auch die aktuellen Zahlen für Graubünden publiziert. Die Sozialhilfequote ist mit 1.4% bedeutend tiefer als das schweizerische Mittel (3.3%), dennoch ist auch in Graubünden seit 2010 eine klare Steigerung der Sozialquote festzustellen wie auch eine Zunahme bei den Sozialhilfekosten pro Person als auch starke kommunale Unterschiede (Zahlen 2017). Die Sozialhilfequote bei den Ausländern hat in den letzten Jahren überdurchschnittlich zugenommen, von 2.3% im Jahr 2010 zu 3% im Jahr 2017.

Jahr                       Sozialhilfequote in % Graubünden
2017 & 2016          1.4%
2015                      1.3%
2013-2014             1.2%
2010-2012             1.1%
2009                      1.2%
2005                      1.5%

Gemeinde            Sozialquote in % (2017)
Thusis                   4.5%
Chur                      3.2%
Landquart              2.6%
Ilanz                      1.8%
Davos                   1.4%
St. Moritz              0.5%
Trimmis                0.5%
Klosters                0.4%

1.     Wie hoch waren 2017 die durchschnittlichen Sozialhilfeleistungen pro Bezüger im Kanton Graubünden, wie hoch vor 10 bzw. 15 Jahren?

2.     Wie haben sich die Anteile Ausländer und Schweizer in der Sozialhilfe in den letzten 20 Jahren im Kanton Graubünden entwickelt?

3.     Wie hoch waren die jährlichen Sozialhilfeleistungen an Migranten seit der Flüchtlingswelle ab 2015?

Die Sozialhilfe setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag, bestehend aus Bargeld, den Wohnkosten inkl. Nebenkosten, den Sozialversicherungsbeiträgen (AHV / IV-Beiträge und Krankenkasse) sowie den zusätzlichen Aufwänden der laut SKOS-Richtlinien von den Gemeinden zu übernehmenden situationsbedingten Leistungen wie Zahnarzt, Krippenkosten, ÖV-Billette etc. Und sodann noch die zahlreichen Sozialmassnahmen wie Familienbegleitungen, Fremdplatzierungen, Integrationszulagen insbesondere für Ausländer. Demgegenüber werden die selbsterwirtschafteten Einnahmen in Abzug gebracht.

Gefragt ist die Entwicklung dieser Aufwände im Kanton Graubünden, die der Steuerzahler zu tragen hat:

a)     Welchen Betrag gab der Kanton und alle Bündner Gemeinden 2017 für diese Leistungen jeweils aus? Wie viel vor 5, 10, und 15 Jahren?

b)    In welchen Bereichen erfolgten die grossen Kostenschübe?

Pontresina, 14. Juni 2019

Hug, Favre Accola, Brandenburger, Della Cà, Dürler, Gort, Koch, Salis, Weber, Renkel

Antwort der Regierung

Geraten Menschen in der Schweiz in eine finanzielle Notlage, können sie sich an die Sozialhilfe wenden. Der Anteil an Personen, die im Kanton Graubünden in dieser Situation waren und durch die Sozialhilfe unterstützt wurden, blieb über die letzten zehn Jahre relativ konstant bei rund 1,1 bis 1,4 Prozent der Bevölkerung. Ebenfalls relativ konstant sind die Bevölkerungsgruppen, die in Notlage geraten: Kinder und Jugendliche, Geschiedene, Ledige, Alleinerziehende und Personen, welche nicht über die notwendige Grundbildung verfügen, sind besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen. Die Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen, dass im Kanton Graubünden mehrheitlich Personen Sozialhilfe benötigen, bei denen eine langfristige, strukturelle Abhängigkeit besteht. Die Sozialhilfequote des Kantons Graubünden ist eine der tiefsten der Schweiz. Sie lag im Jahr 2017 mit 1,4 Prozent der Bevölkerung deutlich unter dem schweizweiten Durchschnitt von 3,3 Prozent. Gleichzeitig kann der Kanton Graubünden im Asyl- und Flüchtlingsbereich im schweizweiten Vergleich weiterhin hohe Erwerbsquoten ausweisen (SEM Asylstatistik 31. Mai 2019).

Für die Beantwortung dieser Fraktionsanfrage standen die Daten des BFS und Informationen aus dem Sozialen Lastenausgleich (SLA) zur Verfügung. Dabei müssen folgende Einschränkungen gemacht werden. Die Daten des BFS liegen mit einer zeitlichen Verzögerung und nicht immer im Detaillierungsgrad vor, um alle Fragen dieser Anfrage beantworten zu können. Die Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen steht seit dem Jahr 2003 zur Verfügung, die Sozialhilfeempfängerstatistik (SHS) nach Kantonen seit dem Jahr 2005. Der Kanton hat weiter seit der Einführung des neuen Bündner Finanzausgleichs per 1. Januar 2016 nur noch teilweise Kenntnisse über die Höhe der Sozialhilfeleistungen der Gemeinden. 2017 haben 31 von 106 Gemeinden ihre Sozialhilfeleistungen für einen Beitrag aus dem SLA dem Kanton ausgewiesen.

Zu Frage 1: Die durchschnittlichen Nettoausgaben zu laufenden Preisen pro sozialhilfebeziehende Person im Kanton Graubünden betrugen gemäss BFS im Jahr 2017 9298 Franken, im Jahr 2007 8610 Franken und im Jahr 2005 9523 Franken. Während im Jahr 2005 die Nettoausgaben pro sozialhilfebeziehende Person über dem schweizerischen Durchschnitt von 7389 Franken lagen, blieben die Nettoausgaben im Jahr 2017 rund 9 Prozent unter dem schweizerischen Durchschnitt von 10 116 Franken.

Zu Frage 2: Der Anteil Personen ausländischer und schweizerischer Herkunft in der Sozialhilfe wird vom BFS in der SHS seit dem Jahr 2005 erhoben. In Graubünden betrug der Anteil Ausländerinnen und Ausländer in der Sozialhilfe im Jahr 2005 rund 28 Prozent, im Jahr 2017 rund 41 Prozent. Schweizweit betrug der Anteil Ausländerinnen und Ausländer in der Sozialhilfe im Jahr 2017 48 Prozent. 

Zu Frage 3: Die Finanzstatistik erhebt die Gesamtnettoausgaben der Sozialhilfe. Diese Daten enthalten keine personenbezogenen Merkmale. Eine Aufteilung der Nettoausgaben auf die einzelnen Bezügergruppen oder eine detaillierte Unterscheidung nach Ausgabekategorie ist daher basierend auf der SHS nicht möglich. Eine detaillierte Beantwortung der Fragen 3a) und 3b) ist aufgrund der verfügbaren Datenbasis deshalb nicht möglich.

Eine angenäherte Schätzung der Gesamtsozialhilfekosten für anerkannte Flüchtlinge bis fünf Jahre nach der Einreichung des Asylgesuchs sowie für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge bis sieben Jahre nach der Einreise ist mit den vom Bund ausbezahlten Globalpauschalen dennoch möglich. Eine Erhebung des kantonalen Sozialamts für das Jahr 2015 hat ergeben, dass die den Bündner Gemeinden ausbezahlten Globalpauschalen des Bundes die Sozialhilfekosten der beiden genannten Flüchtlingsgruppen mit einem Kostendeckungsgrad von 101 Prozent deckten. Im Jahr 2015 überwies der Bund 6,57 Mio. Franken, im Jahr 2016 8,16 Mio. Franken und im Jahr 2017 8,77 Mio. Franken.

21. August 2019