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Session: 14.06.2019

Der Vereina-Tunnel und die Wintersperre des Flüelapasses haben bereits mehrmals zu Diskussionen veranlasst. Obwohl der Vereina-Tunnel für die Region viele Vorteile gebracht hat und auch die Flüelapass-Wintersperre inzwischen fast unbestritten ist, ist die Situation noch lange nicht befriedigend. So bleibt die Flüela-Passtrasse in schneereichen Wintern, mangels Lawinenmanagement im Winter, viel zu lange gesperrt (2019 bis anfangs Juni). Dies führt zu verschiedenen Nachteilen für die Region: die Verlade-Kosten der Unternehmungen und Privatpersonen werden höher, die Flexibilität wird kleiner (Sommerfahrplan am Vereina aber keine offene Passtrasse) und die Gäste des Engadin müssen lange Staus am Vereina akzeptieren und werden früher oder später eine andere Feriendestination aussuchen.

Ebenfalls wurden die Kosten am Vereina in den letzten Jahren nur nach oben angepasst und der Vergleich zu anderen Verladestationen wurde noch krasser. Die Verladegebühren sind mit bis zu 44 Franken für Personenwagen und 288 Franken für Autobusse eindeutig zu hoch. Dies zeigt auch der Vergleich zu Furka (33 Franken und 225 Franken), Lötschberg (29.50 Franken / 220 Franken) und Arlberg (10 Euro). Die Kosten entsprechen auch in keiner Weise der damals bei der Abstimmung über den Vereina-Kredit veröffentlichten Zahl (sog. Betriebskostengrösse) von 11.50 Franken.

Die Regierung wird darum beauftragt:

1.     Bei den Verantwortlichen der RhB und des Bundes zu intervenieren und eine Reduktion der Verladepreise auf die Höhe des Furka- und Lötschberges zu verlangen.

2.     Die Einführung eines Einheimischen-Tarifes (ähnlich Bergbahnen) für alle Bündnerinnen und Bündner.

3.     Die Vereinigung Pro Flüela in schneereichen Wintern besser zu unterstützen (Lawinensprengungen, Schneeräumung etc.) so dass eine Passöffnung anfangs Mai möglich wird.

Pontresina, 14. Juni 2019

Salis, Weber, Brandenburger, Della Cà, Dürler, Favre Accola, Gort, Hug, Koch, Renkel

Antwort der Regierung

Da der Flüelapass mit seiner Passhöhe auf 2383 m.ü.M. im Winter hoher Lawinengefahr ausgesetzt ist, wurde am 19. November 1999 der Vereinabahntunnel zwischen Klosters und Sagliains als Verbindung zwischen dem Prättigau und dem Unter- bzw. Oberengadin eröffnet. Mittels Autoverlad schafft die Vereinalinie eine schnelle und wintersichere Strassenverkehrsanbindung des Unterengadins an die Nationalstrasse 28 (Prättigauerstrasse) und somit an den Hauptteil des schweizerischen Nationalstrassennetzes.

Zu Punkt 1: Im Gegensatz zum Autoverlad Furka oder Oberalp wird der Autoverlad durch den Lötschbergtunnel wie auch der Autoverlad durch den Vereinatunnel eigenwirtschaftlich betrieben und nicht vom Bund mitfinanziert. Trotz verschiedentlicher in der Vergangenheit getätigter Interventionen von der RhB und dem Kanton beim Bund – letztmalig im Zusammenhang mit dem Netzbeschluss der Nationalstrassen – wird der Autoverlad Vereina weiterhin nicht vom Bund mitfinanziert. Eine erneute Intervention erachtet die Regierung zum jetzigen Zeitpunkt als nicht zielführend. Die Regierung wird die Entwicklung des relevanten Umfelds jedoch mit hoher Aufmerksamkeit weiterhin im Auge behalten.

Beim Lötschberg-Scheiteltunnel ist in erster Linie das ganzjährig höhere Nachfragepotenzial für einen hohen Kostendeckungsgrad verantwortlich. Zudem gestalten sich die betrieblichen Voraussetzungen wie Trassenverfügbarkeit gänzlich anders als am Vereina, da der Lötschberg-Scheiteltunnel doppelspurig geführt ist. Deshalb kann hier der Betrieb auch ohne Abgeltungen der öffentlichen Hand zu tieferen Tarifen kostendeckend geführt werden. Die mit dem Autoverlad durch den Vereina von der RhB erwirtschafteten Mittel reichen dagegen nicht aus, um notwendige Ersatzinvestitionen ins Rollmaterial zu finanzieren. Es ist deshalb unter heutigen Rahmenbedingungen nicht möglich, den Verladepreis beim Vereina auf die Höhe der Transportpreise beim Furka- oder Lötschbergtunnel zu senken. Eine Senkung der Tarife würde entweder höhere Kantonsbeiträge (aktuell leistet der Kanton zur Aufrechterhaltung der Spätverbindungen im Winter Beiträge an die RhB von rund 150 000 Franken) oder eine längere Dauer des Autoverlads bzw. eine längere Winterschliessung des Flüelapasses bedingen. Die bestehende Regelung für die Winteroffenhaltung der Flüelapassstrasse hat sich aus Sicht der Regierung jedoch bewährt (vgl. dazu Punkt 3).

Zu Punkt 2: Die RhB gewährt bereits heute mit Wertkarten, Multipacks und Kundenkarten Rabatte von ca. 3 Mio. Franken jährlich, von denen insbesondere die Einheimischen profitieren. Die Einführung eines Einheimischentarifs für alle Bündnerinnen und Bündner erachtet die Regierung derzeit als nicht opportun. Der Einheimischentarif müsste vom Kanton finanziert werden.

Zu Punkt 3: Seit der Inbetriebnahme des Vereinatunnels im November 1999 gehört der Flüela zu den nicht ganzjährig offen gehaltenen Pässen. Seit dem Winter 2003/2004 besteht mit dem Verein Pro Flüela eine Vereinbarung über die teilweise Winteroffenhaltung der Flüelapassstrasse. Aufgrund der guten Erfahrungen konnte diese Vereinbarung seither jeweils um fünf Jahre verlängert werden und derzeit laufen die Vorbereitungen, eine weitere Vereinbarung bis ins Jahr 2024 abzuschliessen. Der Flüelapass konnte seit dem Winter 2003/2004 jeweils in der ersten Maihälfte geöffnet werden (10-mal war der Flüelapass gar bereits am 1. Mai offen). Der schneereiche Winter 2018/2019 stellte eine Ausnahme dar. Die vergleichsweise lange andauernde Lawinengefahr führte dazu, dass schweizweit auch andere vergleichbare Passübergänge erst später geöffnet werden konnten.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

21. August 2019