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Session: 14.06.2019

Gemäss Aussagen des Regierungsrats Christian Rathgeb in der letzten Grossratssession (Februar 2019) arbeitet bei der kantonalen Verwaltung auf der obersten Kaderstufe keine einzige Person Teilzeit. Der Grund liegt auf der Hand: Es werden keine Teilzeitstellen auf der obersten Kaderstufe angeboten. Dies ist nicht mehr zeitgemäss. Des Weiteren gibt es auch keine flächendeckende Anwendung von Möglichkeiten des Homeoffice/Telearbeit oder anderen flexiblen Arbeitsmöglichkeiten beim Kanton. Dies wird von Dienststelle zu Dienststelle unterschiedlich gehandhabt.

Frauen und Männer suchen heute gleichermassen Verantwortung im Job wie auch in der Familie. Teilzeit und Jobsharing sind gefragter denn je. Die Teilzeitthematik ist auch im höheren Kader angekommen. Die Privatwirtschaft hat reagiert und grössere Firmen schreiben zunehmend Vollzeitstellen nur noch als „80-100%“-Pensen aus. So publiziert z.B. die RhB, welche dutzende unterschiedliche Berufsbilder anbietet, neu keine Stelle mehr mit einem reinen 100%-Pensum. Von Ausnahmen abgesehen, wird dies beispielsweise auch bei der Axa-Winterthur, Lidl, SBB, Allianz oder der Swisscom so gehandhabt.

Teilzeit hat nicht nur viele Vorteile für Arbeitnehmende (z.B. mehr Zeit für Familie, Weiterbildung), sondern auch für den Arbeitgeber. Es sind dies gemäss Studien insbesondere tiefere Fehlzeiten, höhere Durchmischung (Diversity), motiviertere Mitarbeitende, gesteigerte Produktivität und bessere Karten bei Rekrutierungen mit Blick auf den Fachkräftemangel/Demografie.

Wenn der Kanton Graubünden zukünftig mit der Privatwirtschaft mithalten will, dann sollte er den Bedürfnissen der aktuellen Generation Rechnung tragen und verschiedene Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf umsetzen.

Die Unterzeichnenden verlangen kurzfristig, dass Vollzeit-Vakanzen über alle Departemente und Funktionsstufen hinweg (von ganz spezifischen und begründeten Ausnahmen abgesehen) konsequent mit 80-100 Prozent ausgeschrieben werden. Zusätzlich soll überall, wo betrieblich/inhaltlich umsetzbar, die Möglichkeiten der Telearbeit/Homeoffice gefördert und ermöglicht werden. Diese Massnahmen können unbürokratisch und ohne Zusatzkosten relativ einfach und schnell umgesetzt werden.

Pontresina, 14. Juni 2019

Schwärzel, Stiffler, Bettinaglio, Atanes, Baselgia-Brunner, Bigliel, Bondolfi, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Censi, Danuser, Della Cà, Deplazes (Chur), Deplazes (Rabius), Dürler, Ellemunter, Felix, Florin-Caluori, Föhn, Gasser, Geisseler, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Hofmann, Hohl, Holzinger-Loretz, Horrer, Kasper, Kienz, Kunfermann, Locher Benguerel, Loepfe, Loi, Märchy-Caduff, Michael (Castasegna), Mittner, Müller (Susch), Müller (Felsberg), Natter, Noi-Togni, Papa, Perl, Pfäffli, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rüegg, Rutishauser, Schneider, Schutz, Thomann-Frank, Thöny, Thür-Suter, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Weber, Weidmann, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Wilhelm, Zanetti (Sent), Zanetti (Landquart), Pajic

Antwort der Regierung

Die Regierung ist sich bewusst, dass der Kanton ein im Vergleich zur Privatwirtschaft und anderen Verwaltungen attraktiver Arbeitgeber bleiben muss, wenn er auch in Zukunft die benötigten Fachkräfte behalten oder rekrutieren will. In diesem Sinn beabsichtigt die Regierung, einen Entwicklungsschwerpunkt "attraktiver Arbeitgeber" ins Regierungsprogramm 2021-2024 aufzunehmen. Die Regierung teilt auch die Meinung der Unterzeichnenden, dass der Kanton den Bedürfnissen der aktuellen und zukünftigen Generationen Rechnung tragen muss, wozu auch die Umsetzung von Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört. Die allgemeine Richtung, in welche sich die kantonale Verwaltung als Arbeitgeber zu entwickeln hat, dürfte dementsprechend unbestritten sein. Bei der Umsetzung einzelner Massnahmen muss allerdings aus Sicht der Regierung sichergestellt sein, dass diese so ausgestaltet werden, dass sie den unterschiedlichen betrieblichen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen gerecht werden. Zudem gilt es stets zu berücksichtigen, dass die Verwaltung in erster Linie einen Auftrag zu erfüllen und bestmögliche Dienstleistungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu erbringen hat.

Als kurzfristige Massnahme fordern die Unterzeichnenden, dass alle Vollzeit-Vakanzen über alle Departemente und Funktionsstufen hinweg konsequent mit 80 bis 100 Prozent Arbeitsumfang ausgeschrieben werden. Die Regierung ist bereit, diesem berechtigten Anliegen Rechnung zu tragen und im Sinne des Auftrags, Vollzeitstellen in der kantonalen Verwaltung künftig als 80 bis 100 Prozent Pensen auszuschreiben, wenn immer dies unter Berücksichtigung der betrieblichen und organisatorischen Gegebenheiten und Bedürfnissen möglich ist. Begründete Ausnahmen sollten möglich bleiben. Die Regierung geht auch davon aus, dass dies die Verwaltung für Frauen, insbesondere in Kaderfunktionen, attraktiver macht. Zu erwähnen ist diesbezüglich, dass bereits heute rund 37 Prozent der Mitarbeitenden teilzeitlich arbeiten.

Die Unterzeichnenden fordern zusätzlich, dass die Möglichkeiten der Telearbeit bzw. Homeoffice gefördert und ermöglicht werden. Sie gehen davon aus, dass dies unbürokratisch und ohne Zusatzkosten relativ einfach und schnell umsetzbar sei.

In Bezug auf flexibles Arbeiten gilt es festzuhalten, dass heute rund 60 Prozent der Mitarbeitenden Jahresarbeitszeit haben und somit keine Blockzeiten zu berücksichtigen haben. Vereinzelt und immer mehr wird auch Homeoffice ermöglicht. Homeoffice bedingt in der Regel eine zusätzliche Arbeitsplatzinfrastruktur, was zu Zusatzkosten führen kann. Ebenso sind bei Homeoffice die Erfassung der Arbeitszeit und die Datensicherheit speziell zu beachten. In der Regel ist die Verfügbarkeit der Mitarbeitenden vor Ort vorteilhaft. Deshalb ist die Regierung der Auffassung, dass, bevor Homeoffice zur breiten Anwendung gelangt, Massnahmen zur Flexibilisierung der Arbeit wie neue Arbeitszeitmodelle und Homeoffice im Rahmen der anstehenden Revision des Personalgesetzes evaluiert und grundsätzlich diskutiert werden sollen.

Gestützt auf diese Ausführungen beantragt die Regierung, dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag betreffend die Ausschreibung von Stellen zu überweisen und betreffend Homeoffice wie folgt abzuändern: Die Regierung prüft im Rahmen der anstehenden Revision des Personalgesetzes die Möglichkeiten von Homeoffice.

21. August 2019