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Session: 30.08.2019

Die Randregionen kämpfen dafür, so unabhängig wie möglich zu bleiben und sich zu entwickeln sowie die Voraussetzungen für eine gute Lebensgrundlage, einschliesslich der notwendigen Infrastruktur, zu schaffen und zu erhalten. Der Finanzausgleich ist eine sehr willkommene Hilfe, aber es kann nicht das Ziel sein, nur auf diese Unterstützung zu setzen.

Die Randgebiete, aber nicht nur diese, bemühen sich, aus finanzieller Sicht so unabhängig wie möglich zu bleiben. Sie unterstützen innovative Projekte, setzen sich für die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Ansiedlung neuer kleiner und mittlerer Unternehmen ein und sorgen dafür, dass sich bereits auf ihrem Gebiet tätige Unternehmen weiterentwickeln können. Jeder einzelne Arbeitsplatz ist von grosser Bedeutung für den Kanton, aber noch mehr für die Randgebiete.

Wir stellen mit grosser Besorgnis fest, dass diesen Arbeitsplätzen immer häufiger nicht die Bedeutung und die Aufmerksamkeit zuteil werden, die sie verdienen. Leider erarbeiten die Departemente und die Verwaltung Lösungen und Reorganisationen, welche nicht nur dem Grundsatz der Dezentralisierung sowie der Stärkung des lokalen Handels und Gewerbes unzureichend Rechnung tragen, sondern teilweise den lokalen Interessen entgegenstehen.

Die nicht immer optimale Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Amtsstellen erschwert manchmal den Gemeinden die Suche nach sinnvollen lokalen Lösungen.

Im Laufe der Junisession in Pontresina wurden diesbezüglich mehrere Beispiele genannt: die Polizei im Bergell, Aufgaben und Zuständigkeiten, welche den Gemeinden überlassen werden sollten, schleichende und unausweichliche Zentralisierung, Gestein, das aus dem Puschlav ins Prättigau transportiert wurde ...

In diesem Zusammenhang ersuchen wir die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1.     Ist sich die Regierung der Schwierigkeiten bewusst, mit welchen die Gemeinden bei der Verfolgung des Ziels, möglichst unabhängig zu bleiben und sich möglichst selbstständig zu entwickeln, konfrontiert sind?

2.     Wird die Regierung über etwaige abweichende Standpunkte der kantonalen Amtsstellen informiert?

3.     Teilt die Regierung die Auffassung, wonach dem Erhalt der bestehenden, von Privatunternehmen geschaffenen Arbeitsplätze und der Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Randregionen höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte?

4.     Teilt die Regierung die Auffassung, wonach im Hinblick auf die Dezentralisierung auch die Arbeitsplätze der kantonalen Verwaltung in den Regionen ernsthaft berücksichtigt werden und in konkreten Fällen die direkt betroffenen Gemeinden frühzeitig involviert werden müssen?

5.     Ist die Regierung mit dem Grundsatz einverstanden, wonach bei der Interessenabwägung zwischen verschiedenen Standpunkten der kantonalen Amtsstellen die lokal-regionale Lösung höher gewichtet werden sollte?

Chur, 30. August 2019

Jochum, Müller (Susch), Maissen, Aebli, Atanes, Berther, Bigliel, Bondolfi, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Cantieni, Casty, Censi, Della Cà, Deplazes (Chur), Deplazes (Rabius), Derungs, Dürler, Ellemunter, Engler (Davos Dorf), Epp, Fasani, Favre Accola, Flütsch, Gartmann-Albin, Geisseler, Giacomelli, Gort, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hefti, Hitz-Rusch, Hofmann, Holzinger-Loretz, Jenny, Kasper, Koch, Kunfermann, Kunz (Chur), Loi, Michael (Castasegna), Müller (Susch), Müller (Felsberg), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pfäffli, Preisig, Rettich, Rüegg, Salis, Schmid, Schutz, Schwärzel, Tanner, Thomann-Frank, Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Waidacher, Weidmann, Wellig, Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent), Zanetti (Landquart), Costa, Davaz, Federspiel

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Der Regierung ist ein echter und gelebter Föderalismus ein grosses Anliegen. Aus diesem Grund hat sie in den letzten Jahren grössere innerkantonale Reformen wie die Reform des Finanzausgleichs, die Gemeinde- und Gebietsreform sowie die Totalrevision des Gemeindegesetzes umgesetzt. Letzteres überlässt den Gemeinden einen hohen Grad an organisatorischer Freiheit, was der traditionell hohen Autonomie entspricht. Der Regierung sind deshalb die Anliegen der Gemeinden insgesamt und der peripheren im Speziellen bewusst. Das übergeordnete Recht (z.B. im Bereich der Raumentwicklung oder des Umweltrechts) können jedoch einen Interessenkonflikt mit den Zielen der Gemeinden bilden. Zudem hat sich der Kanton in seiner eigenen Organisation ebenfalls nach wirtschaftlichen und strukturellen Zielen zu orientieren. Hinzu kommen veränderte Ansprüche der Gesellschaft, die zunehmende Komplexität der Aufgaben, die demographische und wirtschaftliche Entwicklung gerade in peripheren Gebieten: Dies ist der Grund, wieso sich die Regierung für die Stärkung der Institution Gemeinde im Rahmen der Gemeindereform einsetzt. Nur starke Gemeinden sind in der Lage, die Herausforderungen wirkungsvoll und autonom bewältigen zu können.

Zu Frage 2: Die kantonalen Dienststellen erfüllen den ihnen zugewiesenen Auftrag gemäss der jeweiligen gesetzlichen Grundlage. Sind mehrere Departemente oder Dienststellen von einer Angelegenheit betroffen, werden diese von der federführenden Stelle einbezogen. Die Regierung legt grossen Wert darauf, dass sich die kantonalen Dienststellen intern abstimmen und der Kanton mit einer Stimme gegen aussen auftritt. Im Bereich der Wirtschaftsförderung koordiniert bspw. das Amt für Wirtschaft und Tourismus den Kontakt mit ansiedlungswilligen Unternehmen im Sinne eines One-Stop-Shops.

Wo der gesetzliche Auftrag eine konsolidierte Haltung nicht zulässt, vertreten die Dienststellen unterschiedliche Positionen. In solchen Fällen wird eine sorgfältige Interessensabwägung vorgenommen. Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass dies bei Gemeinden oder anderen Anspruchsgruppen im Einzelfall zu Irritationen führen kann. Die Regierung ist bestrebt, dass der Kanton für die Gemeinden ein zuverlässiger Ansprechpartner ist. Dazu gehören auch Transparenz bei der Abwägung von Zielkonflikten und eine offene Kommunikation. Die Regierung möchte den Dialog stärken und wird geeignete Gefässe suchen, um einen regelmässigen Austausch mit den Gemeinden bzw. Regionen zu gewährleisten.

Zu Frage 3: Die Regierung ist sich der wirtschaftlichen Situation und der Bedeutung bestehender und neuer Arbeitsplätze in den Randregionen sehr bewusst. Der Kanton setzt in den verschiedenen Sektoralpolitiken möglichst wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. So setzt er sich beispielsweise im Rahmen der Neuen Regionalpolitik mit erheblichen personellen und finanziellen Ressourcen für die Erreichung der übergeordneten Ziele wie wettbewerbsfähige Regionen, eine dezentrale Wirtschaftsstruktur und die nachhaltige Entwicklung ein.

Zu Frage 4: Mit der kantonalen Immobilienstrategie verfolgt die Regierung das Ziel, starke regionale Verwaltungszentren zu schaffen und so attraktive Arbeitsplätze in den Regionen zu sichern. Neben Chur sind acht regionale Verwaltungszentren vorgesehen: Davos, Ilanz, Landquart, Roveredo, Scuol, Thusis, Samedan, Poschiavo. Davon sind sechs bereits in Betrieb. Mit rund 120 Arbeitsplätzen wird Samedan nach Chur das zweitgrösste regionale Verwaltungszentrum des Kantons werden. Bereits heute werden die verschiedensten öffentlichen Dienstleistungen aus allen Departementen dezentral erbracht (Regionale Sozialdienste, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, Berufs- und Mittelschulen, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Immobilienbewertung, Staatsanwaltschaft, Tiefbauamt etc.). Jüngst hat der Kanton mit dem Bau der Justizvollzugsanstalt Cazis Tignez sein Bekenntnis zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den Regionen bekräftigt.

Zu Frage 5: Die Regierung nimmt das Anliegen der Gemeinden nach einer stärkeren Sensibilität der kantonalen Verwaltung für deren Interessen ernst. Die Regierung ist gewillt, den Handlungsspielraum in den kantonalen Gesetzen wann immer möglich zugunsten der Gemeindeautonomie auszulegen. Im Vollzug des Bundesrechts sind dem Kanton oftmals die Hände gebunden. Gut ersichtlich wird dies am Beispiel der Einstellung des Kiesabbaus Cambrena. Ein weiterer Materialabbau war dort wegen der Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer nicht mehr möglich, da die intensive Abbautätigkeit zu erheblichen Eintiefungen der Sohlenlage im Gewässer führte.

18. Oktober 2019