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Session: 30.08.2019

In den letzten beiden Jahren ist die Galerie beim Davosersee umfangreich saniert worden. Mittlerweile ist auch die Strassenbeleuchtung in Betrieb und wie es aussieht, sind Natriumdampflampen installiert. In der Gemeinde Davos ist mittlerweile ein grosser Teil der Strassenbeleuchtung auf LED umgestellt.

«Bei neuwertigen Natriumdampflampen ist ein Umrüsten auf LED nicht vordringlich, wenn aber eine Leuchte zu ersetzen ist, dann durch LED», empfehlen Fachleute. Punkto Energieeffizienz sind Natriumdampflampen zwar nicht viel schlechter als LED. Letztere bieten aber mehr lichttechnische Möglichkeiten. Beispielsweise kann bei LED das Licht bis auf zehn Prozent gedimmt werden, bei Natriumdampflampen nur bis 50 Prozent. LED lässt sich ausserdem intelligent steuern (Energieeinsparungs-Möglichkeiten bis 70%). Und richtig eingesetzte LED können die Lichtverschmutzung massiv reduzieren. Die Lebensdauer einer LED Leuchte beträgt rund 20 bis 25 Jahre. Auch die Preise für LED sind in jüngster Vergangenheit massiv gesunken.

Dazu sind die Unterzeichnenden dankbar, für Antworten auf die folgenden Fragen:

1.     Stimmt der Sachverhalt, dass die Beleuchtung auf besagtem kürzlich sanierten Abschnitt mit Natriumdampflampen ausgerüstet ist?

2.     Falls ja, weshalb wird bei Neubauten und Sanierungen nicht auf LED-Technologie gesetzt?

3.     Wie gross ist der Anteil der Beleuchtung auf den Kantons- und Nationalstrassen in Graubünden, die bereits auf LED umgestellt sind?

4.     Wieviel kWh können mit einer kompletten Umstellung auf LED eingespart werden?

5.     Besteht eine Zielsetzung, ob und falls ja, bis wann alle Beleuchtungen des Kantonsstrassen-Netzes auf LED umgestellt sein werden?

6.     Wird die Wahl der Leuchtmittel für Strassenbeleuchtung mit den Gemeinden koordiniert?

7.     Werden intelligente Strassenbeleuchtungs-Systeme in Graubünden schon eingesetzt? Siehe Bözen, AG:
www.aargauerzeitung.ch/aargau/brugg/intelligente-strassenbeleuchtung-hell-wird-es-nur-bei-bedarf-133917241.

Chur, 30. August 2019

von Ballmoos, Natter, Danuser, Atanes, Brandenburger, Cahenzli-Philipp, Caluori, Cantieni, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Claus, Degiacomi, Della Cà, Deplazes (Rabius), Dürler, Favre Accola, Felix, Gartmann-Albin, Gasser, Giacomelli, Gort, Gugelmann, Hardegger, Hofmann, Hohl, Kappeler, Kunfermann, Locher Benguerel, Michael (Donat), Paterlini, Perl, Preisig, Rettich, Rutishauser, Schwärzel, Stiffler, Valär, Weidmann, Widmer-Spreiter (Chur), Costa

Antwort der Regierung

Gemäss Art. 39 Strassengesetz des Kantons Graubünden (StrG; BR 807.100) obliegen Erstellung und Unterhalt der Beleuchtung von Kantonsstrassen innerorts sowie von Fussgängerstreifen inner- und ausserorts den Gemeinden. Entsprechend werden im Kanton Graubünden die Strassenbeleuchtungen auf offener Strecke heute mehrheitlich durch die Gemeinden betrieben. Bei durch den Kanton ausserorts erstellten Kantonsstrassenbeleuchtungen ist zu unterscheiden: Während neue Strassenbeleuchtungen auf offener Strecke (z.B. bei Kreiseln) grundsätzlich mit LED-Leuchtmitteln ausgerüstet werden, kommen für Tunnelbeleuchtungen aufgrund einer wirtschaftlichen und ökologischen Abwägung derzeit noch keine LED-Leuchtmittel zum Einsatz.

Zu Frage 1: Im Rahmen der Sanierung der Galerie "Salezertobel" auf der Prättigauerstrasse wurde die Tunnelbeleuchtung erneuert und in einheitlicher Technologie mit unterhaltsfreundlichen Natrium Hochdruckdampflampen (NaH) ausgeführt.

Zu Frage 2: Für die Tunnelbeleuchtungen erarbeitete das Tiefbauamt Graubünden 2014 eine vertiefte Gegenüberstellung der möglichen Leuchtmittel und beobachtet seither die Technologieentwicklung laufend. Für LED-Leuchten besteht bis heute noch keine Normierung zur Vereinheitlichung (Standardprodukt) und Sicherstellung der Kompatibilität (Formgebung, Wiedergabetreue, Lichtfarbe etc.). Insbesondere aufgrund dieser fehlenden Produktestandards und der damit einhergehenden erschwerten Austauschbarkeit von LED-Leuchtmitteln und dessen Zubehör konnte sich die LED-Leuchte in punkto Betrieb und Wartung bis heute nicht gegenüber den NaH-Leuchtmitteln durchsetzen. Zudem wurde festgestellt, dass – abhängig vom jeweiligen Einsatzzweck im Tunnel (z.B. bei Einfahrtsstrecken) – mit LED-Leuchten nicht immer eine Energieeinsparung erfolgt. Die höheren Kosten für Anschaffung (+ 40%), Betrieb und Wartung werden sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch nicht aufgewogen. Praktische Erfahrungen aus anderen Kantonen mit realisierten LED-Tunnelbeleuchtungen zeigen in Bezug auf die Lebensdauer auf, dass ein Vollersatz der gesamten LED-Leuchten nach rund 10 Jahren erforderlich wird. Die derzeit durch das kantonale Tiefbauamt eingesetzten NaH-Leuchten weisen demgegenüber eine Einsatzdauer von 20 bis 25 Jahren bis zu einem Vollersatz auf.

Zu Frage 3: Neue Strassenbeleuchtungen des Kantons (z.B. bei Kreiseln) werden grundsätzlich mit LED-Leuchten ausgerüstet. Zudem kommt auch bei Neubauprojekten und Beleuchtungssanierungen von Nationalstrassen LED-Technologie zum Einsatz, rund 60% sind vollständig oder teilweise auf LED-Leuchten umgerüstet. Aufgrund der geteilten Zuständigkeit Kanton/Gemeinden bei der Beleuchtung der Kantonsstrassen besteht keine diesbezügliche Statistik für sämtliche Kantonsstrassen.

Zu Frage 4: Der Energieverbrauch muss ganzheitlich betrachtet werden. Bei geeigneten Anwendungen lassen sich mit LED reine Energieersparnisse von rund 30% gegenüber konventionellen Leuchtmitteln erreichen. Für ein Objekt wie die Galerie Salezertobel wären allerdings keine bedeutenden Energieeinsparungen zu erwarten. Dies aufgrund der kurzen Objektlänge und der benötigten hohen Anzahl Leuchten in den Einfahrtsstrecken. Zur Einhaltung der geforderten Lichtwerte auf diesen Einfahrtsstrecken übersteigt die Stromaufnahme der Leuchten mit LED-Leuchtmitteln bislang sogar die Verbrauchswerte der herkömmlichen NaH-Leuchtmittel.

Zu Frage 5: Für Strassenbeleuchtungen des Kantons werden bereits heute LED-Leuchtmittel eingesetzt. Für Tunnelbeleuchtungen auf Kantonsstrassen kann aus Sicht der Regierung eine allfällig objektbezogene Zielsetzung für LED-Leuchtmittel erarbeitet werden, wenn die erforderlichen Produktestandards vorliegen.

Zu Frage 6: Auf offener Strecke betreibt der Kanton nur wenige Abschnitte mit Strassenbeleuchtungen (z.B. in Vorzonen von Tunnels oder bei Kreiseln). In diesen Fällen wird die Wahl der Leuchtmittel − wo bereits bestehende Kommunalbeleuchtungen vorhanden sind − mit den Gemeinden abgeglichen und eine LED-Lösung angestrebt.

Zu Frage 7: Für intelligente Beleuchtungssysteme geeignete Strassen werden heute mehrheitlich durch die Gemeinden betrieben (vgl. einleitende Bemerkungen). Die Tunnelbeleuchtungen im Kanton Graubünden werden mittels Beleuchtungssteuerungen stufenweise auf die erforderlichen Normwerte am Tag und in der Nacht geschaltet.

24. Oktober 2019