Navigation

Inhaltsbereich

Session: 04.12.2019

Im Engadin ist die schleichende Zunahme von 40-Tonnen-Lastwagen bis hin zu einer veritablen Nord-Süd-Gütertransitachse ein Szenario, das es vehement zu vermeiden gilt. Eine breite und schnelle Direktverbindung von Landeck nach Chiavenna ist die Grundlage für eine weitere Alpen-Transitachse von München nach Mailand.

Die Diskussion, ob ganz grosse Lastwagen (40-Tonnen-Fahrzeuge) im Engadin regelmässig verkehren dürfen, dauert an seit 2001. Damals wurde von der Eidgenossenschaft das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU (SR 0.740.72) abgeschlossen und von der Bündner Regierung übernommen. Schrittweise wurden die erlaubten Tonnagen von 28 auf 34 Tonnen und auf der A13 (San Bernardino) auf 40 Tonnen erhöht, damals noch mit acht Kontingenten pro Tag.

Eine längere Diskussion über die San Bernardino- und auch die Julierroute wurde im Grossen Rat am 28. Mai 2002 geführt: https://www.gr.ch/Deutsch/Institutionen/Parlament/Protokolle_Sessionen/mai2002/28mai-vow.pdf.

Die Freigabe der 40-Tonnen-Fahrzeuge auf den Kantonsstrassen (Julierstrasse, Engadinerstrasse) und vielfach auch auf den Verbindungsstrassen erfolgte im Jahre 2005. Ihre Nutzung für den Schwerverkehr war aber nur reduziert möglich aufgrund der vielen Engpässen und verlangsamten Strecken.

Die Strasse vom Unterengadin ins Bergell wie auch die Julierstrasse vom Domleschg ins Engadin sind in den letzten Jahren schrittweise ausgebaut, d.h. begradigt und verbreitert worden. Beide Achsen sind bis auf wenige kurze Abschnitte mit Engpässen für 40-Tonnen-Fahrzeuge ungehindert passierbar. Die Umrüstung der Fahrzeuge durch die Speditionsfirmen erfolgte ebenso schrittweise und parallel dazu. Die Engadinerstrasse wie auch die Julier-, Maloja- und Berninastrasse werden bereits regelmässig von grossen Sattelschlepper-Lastwagen befahren.

Ab dem 1. Januar 2020 wird die Julierstrasse von der Kantons- zur Nationalstrasse N29 um- bzw. höherklassiert. Damit wird der Bund bestimmen, mit welchen und wie vielen Tonnen-Fahrzeugen die Strasse befahren werden darf. Gerade hinsichtlich des zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens und gegenüber der Pflicht des Kantons, die Bevölkerung vor einem solchen sowie vor erhöhten Immissionen zu schützen, stellen die Unterzeichnenden der Regierung folgende Fragen:

1.     Wie und in welchem Umfang findet die stattfindende Nutzung, welche im Rahmen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA erfasst werden müsste, Eingang in die Immissionsstrategie der Regierung?

2.     Bestehen konkrete Vorstellungen über den zukünftigen Schwerverkehrsbedarf der Julierstrasse (bei gleichbleibendem Wirtschaftswachstum) als

a) Zubringer ins Engadin?

b) Teilstrecke zu einer Achse Thusis-Tirano?

c) Teilstrecke sogar für Thusis-Chiavenna (zur ehemals angedachten Variante Splügentunnel)?

d) Querentlastungstrasse einer Achse Landeck-Chiavenna?

3.     Erkennt die Regierung die Konsequenz, dass durch die Umklassierung der Julierstrasse die Befahrbarkeit mit (vollbeladenen) 40-Tonnen-Fahrzeugen mittelfristig zu 100% ermöglicht wird?

4.     Inwieweit ist die Regierung bereit, einer ungehinderten Güterverkehr-Transitachse (inklusive Querentlastungen) durch das Engadin entgegenzutreten?

5.     Wie gedenkt die Regierung, mit dem Dilemma umzugehen zwischen der Forderung der Klimastrategie 2050 einer Reduktion der Transportmenge und der ungehinderten Förderung des Wirtschaftswachstums, obwohl die Verlagerung auf die Schiene stockt und eine Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch vorerst nur ein Wunsch ist?

Chur, 4. Dezember 2019

Preisig, Salis, Clalüna, Atanes, Baselgia-Brunner, Berweger, Brandenburger, Brunold, Cahenzli-Philipp, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Degiacomi, Deplazes (Chur), Ellemunter, Flütsch, Gartmann-Albin, Gasser, Hofmann, Horrer, Jochum, Kappeler, Kienz, Kunfermann, Lamprecht, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Castasegna), Müller (Felsberg), Natter, Noi-Togni, Papa, Perl, Rettich, Ruckstuhl, Rüegg, Rutishauser, Schwärzel, Thomann-Frank, Thöny, Thür-Suter, Ulber, von Ballmoos, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Zanetti (Sent), Padrun-Valentin, Pajic, Spadarotto

Antwort der Regierung

Der Strassenabschnitt Thusis–Tiefencastel–Silvaplana wurde im Rahmen des neuen Netzbeschlusses (NEB) per 1. Januar 2020 zur Nationalstrasse N29 aufklassiert und ins Eigentum des Bundes übertragen. Mit dem NEB erfolgt ein Eigentums- und Zuständigkeitswechsel der bestehenden Strassen. Das zuständige Bundesamt für Strassen ASTRA wird den Strassenabschnitt Thusis–Tiefencastel–Silvaplana grundsätzlich im bestehenden Zustand und als Nationalstrasse dritter Klasse (im Gegen- und Mischverkehr, mit Arealerschlies­sungen und ohne Wildschutzzaun) weiterbetreiben. Sie behält somit weiterhin ihren Charakter als Hauptstrasse bei gleichbleibender Signalisation. Nach Auskunft des ASTRA ist die Julierstrasse für die Umleitung von Güterverkehr ungeeignet, weshalb ihr auch künftig keine Rolle im Rahmen der Verkehrslenkung und -steuerung innerhalb des Nationalstrassennetzes zukommen wird. Allerdings ist der Julierpass massgeblich für die Erschliessung des Engadins sowie der angrenzenden Südtäler. Entsprechend wird sich die Regierung auch künftig beim Bund für einen massvollen Ausbau bzw. für die Beseitigung von Engpässen einsetzen.

Zu Frage 1: Der Umgang mit Verkehrsimmissionen bzw. die Massnahmen zur Einhaltung der relevanten Grenzwerte sind in der eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung geregelt. Die Umsetzung dieser Erlasse ist Aufgabe des Anlageeigentümers, im Falle der Nationalstrasse N29 ist somit der Bund zuständig. Vor diesem Hintergrund sind die Eingriffsmöglichkeiten des Kantons beschränkt.

Im "Massnahmenplan Lufthygiene, Novellierung 2016 und 2018, V3 ökologische Gütertransporte" hat die Regierung jedoch verschiedene Massnahmen zur Verlagerung des Gütertransports von der Strasse auf die Rhätische Bahn getroffen. Damit kann auch die Situation auf der Julierstrasse positiv beeinflusst werden.

Zu Frage 2: Im Güterverkehr wird gesamtschweizerisch ein hohes Wachstum auf der Strasse erwartet. Das Güterverkehrswachstum auf der Julierstrasse als Zubringer ins Engadin und in die angrenzenden Südtäler ist dabei insbesondere vom wirtschaftlichen Handeln, vom Siedlungswachstum sowie vom Eigenbedarf in der Region abhängig. Aus Sicht der Regierung wird der Julierstrasse auch langfristig keine Bedeutung als alpenquerende Gütertransitsachse (z.B. als Teilstrecke zu den Achsen Thusis–Tirano, Thusis–Chiavenna oder Landeck–Chiavenna) zukommen. Dies zeigt einerseits der Umstand, dass auch bei jeweiligen Sperrungen des Gotthardtunnels auf dem Julierpass keine signifikante Zunahme des Schwerverkehrs zu verzeichnen war. Andererseits zeigten Befragungen durch das kantonale Tiefbauamt im Jahr 2011, dass lediglich rund 15 Prozent des Güterverkehrs auf der Julierstrasse einen Ausgangs- bzw. Endpunkt in den angrenzenden italienischen Tälern aufweisen und der Güterverkehr somit auch keinen Transitverkehr darstellt.

Zu Frage 3: Die Julierstrasse war bereits vor der Übernahme durch den Bund mit 40-Tonnen-Fahrzeugen befahrbar. Die Umklassierung der Julierstrasse hat entsprechend keinen Einfluss auf deren Befahrung mit (vollbeladenen) 40-Tonnen-Fahrzeugen.

Zu Frage 4: Wie in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, kommt der Julierstrasse aus Sicht der Regierung auch langfristig keine Bedeutung als alpenquerende Gütertransitachse zu.

Zu Frage 5: Gütertransporte mit der Rhätischen Bahn, z.B. für Grossverteiler oder für die Abfallentsorgung, haben heute einen respektablen Anteil und werden weiterhin gefördert (vgl. Antwort zu Frage 1). Die Regierung anerkennt überdies, dass die heute bestehende faktische Anbindung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch nach Möglichkeit einer Entkoppelung bedarf. Entsprechend wird diese Problemstellung eine Handlungsachse des Aktionsplans "Green Deal für Graubünden" darstellen.

5. März 2020