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Session: 04.12.2019

Zur Vermarktung und Förderung des Tourismus vergibt der Kanton verschiedene Leistungsaufträge. Unter anderem sind der Verein Graubünden Ferien, die Geschäftsstelle Marke Graubünden sowie graubündenVIVA AG Empfänger von namhaften Geldern und verschiedenen Leistungsaufträgen. Es fällt auf, dass hierbei unter verschiedenen Rechtsgefässen immer wieder die gleichen Personen in Erscheinung treten und beauftragt werden. Verschiedene Verschachtelungen von Vereinen und Unternehmungen mit dem gleichen oder mit einem ähnlichen Auftrag bergen jedoch die Gefahr von Intransparenz, Unübersichtlichkeit, erschwerter Führbarkeit, Abhängigkeiten und komplizierter Kontrolle von öffentlichen Geldern. Auch stellt sich hierbei die Frage, ob im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens die erforderlichen Usanzen eingehalten werden (Vergaberecht). Hinzu kommt, dass im Speziellen Graubünden Ferien neu Services anbietet, die Dienstleister aus der Privatwirtschaft konkurrenzieren.

Bei der Zusage von Geldern über das Budget fehlt dem Grossen Rat folglich der Überblick wie auch die Steuerung der vom Kanton Graubünden vergebenen (Leistungs-)Aufträgen. Überdies ist die Gesamtstrategie nicht (mehr) erkennbar. Auch ist unklar, ob die Richtlinien des Kantons in Corporate Governance Fragen eingehalten werden.

Es stellt sich daher die Frage, ob nicht die Strukturen vereinfacht, der Überblick verbessert, die Leistungsaufträge konkreter und letztlich ob nicht die Strategie überdacht werden muss.

Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung:

1.     Die heutigen Strukturen im und ausserhalb des AWT zu hinterfragen, die Corporate Governance zu überprüfen, die Vergabe von Leistungsaufträgen und weiteren Aufträgen zu hinterfragen und die Finanzflüsse zu beleuchten.

2.     Die Strategie zu schärfen und eine Auslegeordnung mit Optimierungsmassnahmen vorzulegen, mit dem Ziel eines klaren Überblicks der Zusammenarbeit des AWT mit touristischen Partnern, Transparenz in der Vergabe von Leistungsaufträgen und weiteren Aufträgen sowie Klarheit bei den Finanzflüssen zu schaffen.

3.     Die Punkte 1 und 2 in einem Bericht zu Handen des Grossen Rates aufzuzeigen.

Chur, 4. Dezember 2019

Stiffler, Cavegn, Horrer, Aebli, Atanes, Berweger, Bigliel, Caluori, Cantieni, Casty, Caviezel (Chur), Censi, Claus, Della Cà, Deplazes (Chur), Ellemunter, Engler, Felix, Flütsch, Föhn, Gartmann-Albin, Geisseler, Gort, Grass, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hefti, Hitz-Rusch, Hofmann, Holzinger-Loretz, Jenny, Jochum, Kasper, Kienz, Kohler, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Lamprecht, Marti, Michael (Castasegna), Mittner, Müller (Felsberg), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Paterlini, Perl, Pfäffli, Ruckstuhl, Rüegg, Rutishauser, Schutz, Tanner, Thomann-Frank, Thür-Suter, Ulber, von Ballmoos, Waidacher, Weidmann, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Zanetti (Sent), Zanetti (Landquart), Padrun-Valentin, Pajic, Renkel, Spadarotto, Tschudi

Antwort der Regierung

Die Tourismusentwicklung seitens des Kantons wird durch das Amt für Wirtschaft und Tourismus (AWT) auf der Grundlage des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (Wirtschaftsentwicklungsgesetz, GWE; BR 932.100) wahrgenommen, welches seit 1. Januar 2016 in Kraft ist. Wichtigste Instrumente der kantonalen Tourismusentwicklung gemäss GWE sind die Infrastrukturförderung, die Veranstaltungsförderung, die Umsetzung von Bundesmassnahmen (Neue Regionalpolitik), die Förderung der touristischen Marketingorganisation Graubünden Ferien sowie die Regionenmarke graubünden. Mit der Schaffung von zwei Verpflichtungskrediten betreffend «Tourismusprogramm 2014–2023» und «Systemrelevante Infrastrukturen» hat der Grosse Rat in den letzten Jahren bedeutende Schwerpunkte der kantonalen Tourismuspolitik gesetzt. Die Tourismusentwicklung ist auch Bestandteil des Regierungsprogramms 2021–2024: Unter Entwicklungsschwerpunkt 10.2 «Diversifizierung im Tourismus» wurden verschiedene strategische Massnahmen für die kommenden Jahre festgelegt. Wie in der gesamten Wirtschaftsentwicklung gilt es auch in der operativen Umsetzung der Tourismusentwicklung zwischen der Förderung von Projekten Dritter (Beiträge) und eigenen kantonalen Aktivitäten (Aufträge) zu unterscheiden.

Zu Punkt 1 - 3: Für die Tätigkeiten jeder kantonalen Dienststelle gelten hinsichtlich Finanzkompetenzen die Vorgaben gemäss Finanzhaushaltsgesetzgebung. Im Auftrags- und Beitragswesen gelten sinngemäss die Zielsetzungen gemäss der Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance (BR 710.400). Der Finanzhaushalt aller Dienststellen wird periodisch von der kantonalen Finanzkontrolle überprüft. Zudem kann festgehalten werden, dass die im Auftrag erwähnten Beiträge (Graubünden Ferien, graubündenVIVA AG) und Aufträge (Geschäftsstelle Marke graubünden) aufgrund des finanziellen Volumens durch die Regierung gewährt bzw. erteilt wurden. Die entsprechenden Aktivitäten leisten einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung im Bereich der Tourismusentwicklung, namentlich an die Förderung der Nachfrage und der Gewinnung neuer und wiederkehrender Gäste. Aus Sicht der Regierung sind aufgrund dieser Ausführungen keine weiteren Massnahmen zur Überprüfung der Strukturen bzw. der Corporate Governance oder der Finanzflüsse nötig.

Eine Übersicht betreffend Zusammenarbeit des AWT mit verschiedenen touristischen Partnern ist unter https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/dvs/awt/ueberuns/Seiten/Themen.aspx einsehbar. Sie umfasst die wichtigsten Akteure bzw. die gegenwärtig grössten Beiträge bzw. Aufträge (Eigene Aktivitäten), die der Kanton gestützt auf das GWE im Bereich Tourismusentwicklung ausrichtet bzw. erteilt. Die Übersicht zeigt auch auf, dass Vergaben (z. B. Geschäftsstelle Marke graubünden und Agentur zur Umsetzung der Markenkampagne Enavant 4.0) auf Basis der Submissionsgesetzgebung erfolgen. Die Regierung ist der Auffassung, dass genügend grosse Transparenz hinsichtlich Tätigkeiten und Finanzflüssen zu Graubünden Ferien (Beitrag 2019–2022), Geschäftsstelle Marke graubünden (Auftrag 2020–2023), Markenkampagne Enavant 4.0 (Beitrag 2019–2023) sowie Projekt graubündenVIVA (Beitrag 2019–2020) besteht. Die Regierung überprüft laufend die Auftragsvergabe bzw. Beitragsgewährung sowie die dazugehörigen Leistungsaufträge an die verschiedenen Akteure. Die jüngste Strategieschärfung von Graubünden Ferien, welche seit anfangs 2020 umgesetzt wird, und die Weiterentwicklung der Marke graubünden sind Beispiele dafür. Eine weitergehende Strategieüberprüfung im Bereich der Tourismusentwicklung ist aus Sicht der Regierung derzeit nicht notwendig.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

5. März 2020