Navigation

Inhaltsbereich

Session: 19.06.2020

Für die Sanierung des Arosertunnels der RhB wurde ein Auftrag nach GATT/WTO-Richtlinien ausgeschrieben. Es sind mehrere Offerten eingegangen. Die Angebote wurden auf Vollständigkeit geprüft und nach Zuschlagskriterien bewertet. Schlussendlich standen 2 Angebote zur Auswahl, welche beide bezüglich des Preises und den Zuschlagskriterien praktisch gleichwertig waren.

1 Rang: Heitkamp Construction Swiss GmbH, 6036 Dierikon      CHF 22'423’133.75     (100%)      26.58 Punkte

2 Rang: ARGE IARO, c/o Lazzarini AG, 7000 Chur                        CHF 22'543’609.10     (100.5%)   26.56 Punkte

              Differenz                                                                               CHF      120’475.35

Die Gewichtungsfaktoren wurden bei Ausschreibung und Vergabe wie folgt festgelegt:

Preis                                             60%
Technischer Bericht                   25%
Bauablauf/Bauprogramm           10%
Schlüsselpersonen                       5%

Bei der Firma Heitkamp handelt es sich um ein vollständig zu einem russischen Baukonzern (Renaissance Group) gehörenden Domizilgebilde, welches einem türkischen Milliardär gehört. Die Firma ist in der Schweiz seit einiger Zeit im Tunnelbau tätig und verfügt über ausreichende Kapazitäten und Know-how.

An der ARGE IARO sind die Firmen Brunold AG, Arosa, Mettler Prader AG, Chur, Lazzarini AG, Chur mit 70% und die Firma Pizzaroti, Bellinzona (Mitglied GBV) mit 30% beteiligt. Sie verfügen ebenfalls über die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen für die Ausführung eines Auftrages dieser Komplexität und Grösse.

Die RhB ist sehr stark vom Kanton Graubünden abhängig und eng mit ihm verknüpft. Für Betrieb und Unterhalt werden auch öffentliche finanzielle Mittel eingesetzt. Es ist deshalb höchst fraglich und unverständlich, dass eine Arbeitsvergabe dieser Grössenordnung an einem peripher gelegenen Ort an ein ausländisches Unternehmen vergeben wird. Insbesondere deshalb, weil die Preisdifferenz lediglich ein halbes Prozent beträgt.

Wenn einheimische Bauunternehmungen sozusagen vor der Haustüre einen teilweise mit öffentlichen Geldern finanzierten Auftrag in Höhe von 22 Mio. Franken bekommen und damit 30 Mitarbeitende über 3 Jahre lang beschäftigen könnten, wäre seitens der arbeitsvergebenden Verantwortlichen mehr Mut und Gesamtbetrachtung bezüglich dieses Entscheids zwingend gefordert.

Gerade in einer Zeit, in der im ganzen Land Milliarden für die Stützung der Wirtschaft ausgegeben werden, sind solche Entscheide, auch wenn sie rechtlich wahrscheinlich korrekt sind, schwer zu akzeptieren und vor allem auch für ArbeitnehmerInnen unverständlich.

Die öffentliche Hand vergibt so laufend Grossaufträge an internationale Konzerne und entzieht den Randregionen Gewinn- und Entwicklungsmöglichkeiten. Einheimische Bauunternehmungen aus dem ganzen Kanton haben aufgrund ihrer Grösse nicht die Möglichkeiten, sich wie international tätige Grosskonzerne auf der ganzen Welt um Aufträge zu bewerben. Deshalb sollten Kantonale Unternehmungen vor allem bei Grossaufträgen der öffentlichen Hand besser berücksichtigt werden. Eine Änderung der Submissionsverordnung in Bezug auf die Gewichtungsfaktoren drängt sich auf. Ebenfalls prüfenswert wäre, ob Grossaufträge ab einer gewissen Summe, welche nach bereinigter Offerte eine Preisdifferenz von weniger als 2% ausweisen, nicht zwingend an Unternehmungen aus Graubünden vergeben werden müssten. Kriterien wie regionale Verankerung und mikroökonomische Bedeutung müssen stärker gewichtet werden.

Generell wird bei Vergaben der öffentlichen Hand der Preis viel zu hoch gewichtet. Domizil, Ökologie/Ortskundigkeit (Green Deal) und weitere Aspekte werden zu geringfügig bewertet. Der Gewichtungsfaktor «Preis» wird mit 50–60% verhältnismässig hoch bewertet.

Die Unterzeichnenden fragen die Regierung an:

  1. Wird die Regierung jeweils über Arbeitsvergaben der RhB in dieser Grössenordnung informiert?
  2. Teilt die Regierung diese Interpretationen grundsätzlich?
  3. Sieht die Regierung Handlungsbedarf?
  4. Ist die Regierung bereit, die Submissionsverordnung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu überprüfen und gegebenenfalls wie gefordert anzupassen?

Chur, 19. Juni 2020

Loi, Jenny, Hohl, Aebli, Berweger, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Caluori, Cantieni, Clalüna, Danuser, Ellemunter, Felix, Flütsch, Gasser, Grass, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hefti, Hug, Kasper, Koch, Lamprecht, Michael (Donat), Müller (Susch), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Tanner, Ulber, von Ballmoos, Waidacher, Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent)

Antwort der Regierung

Am 28. November 2019 schrieb die Rhätische Bahn AG (RhB) die Baumeisterarbeiten für die Instandsetzung des Arosertunnels gesetzeskonform nach GATT/WTO öffentlich aus. Mit Entscheid vom 3. April 2020 erteilte die RhB den Zuschlag für die ausgeschriebenen Arbeiten der Heitkamp Construction Swiss GmbH, welche das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht hatte. Gegen die Vergabeverfügung erhob die zweitrangierte Bietergemeinschaft Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden. Das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung wurde abgewiesen und das Verwaltungsgericht stellte prima vista fest, dass die Eignungskriterien durch die Zuschlagsempfängerin als eingehalten erscheinen bzw. durch die Vergabebehörde korrekt bewertet wurden. Aufgrund dessen zog die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde zurück, weshalb das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben wurde und die Vergabe in Rechtskraft erwuchs.

Zu Frage 1: Die Regierung wird nachträglich im Rahmen der gesetzlichen Submissionsstatistik gemäss Art. 34 Submissionsgesetz (SubG; BR 803.300) über die Arbeitsvergaben der RhB informiert. Unabhängig davon, steht der Kanton mit der RhB in einem engen Kontakt, da sie die kantonale Submissionsfachstelle regelmässig für entsprechende Auskünfte konsultiert. 

Zu Frage 2: Nein, die Regierung teilt diese Interpretation im Grundsatz nicht. Gemäss der Praxis des Verwaltungsgerichts kommt dem Preiskriterium das Hauptgewicht zu. Dabei kann als allgemeine Regel gelten, dass dem Preis ein umso höheres Gewicht zuzuerkennen ist, je einfacher der Schwierigkeitsgrad einer Aufgabe ist. Bei Aufgaben mittlerer Komplexität sollte das Gewicht des Preises in der Regel nicht weniger als 50 Prozent betragen, was bei Bauaufträgen (als Standardaufträge) üblicherweise der Fall ist. Die RhB wendet bei der Ausschreibung solcher Bauarbeiten jeweils eine Gewichtung von 60 Prozent beim Preiskriterium an.

Vergabefremde Zuschlagskriterien wie Ortsansässigkeit, Steuerdomizil oder Verwendung einheimischer Produkte sind keine zulässigen Kriterien, um vom wirtschaftlich günstigsten Angebot abweichen zu können. Bei qualitativ gleichwertigen Offerten muss laut ständiger Rechtsprechung selbst bei einer preislich geringen Differenz das günstigere Angebot zwingend den Zuschlag erhalten. Die Einräumung eines Ermessensspielraums innerhalb bestimmter Toleranzgrenzen, wie dies in der Anfrage vorgeschlagen wird, war bis in die 1990er-Jahre Praxis, ist aber im geltenden Recht nicht mehr zulässig. Im Übrigen gingen gemäss den kantonalen Beschaffungsstatistiken jährlich gesamthaft weniger als 2 Prozent aller öffentlichen Aufträge im Kanton Graubünden an einen ausländischen Anbieter. Im Bauhauptgewerbe im Besonderen wurden ausserdem über 90 Prozent der Aufträge an innerkantonale Anbieter vergeben. Es zeigt sich somit, dass die einheimischen Unternehmen im Wettbewerb bestehen können.

Zu Frage 3: Die Kantone haben am 15. November 2019 die revidierte interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (revIVöB) einstimmig zuhanden des kantonalen Beitrittsverfahrens verabschiedet. Das neue Konkordatsrecht fokussiert sich verstärkt auf Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation. Deshalb bieten sich den Beschaffungsstellen tauglichere Instrumente, um den Anliegen der inlandorientierten Schweizer Anbieter Rechnung zu tragen. Die Kantone wollen ihre Beschaffungen unter wettbewerblichen Bedingungen tätigen und mit den zur Verfügung gestellten Steuergeldern sorgsam umgehen und dabei die neuen Spielräume mit den neuen Zielen in verständlichen Verfahren mit wenig administrativem Aufwand nutzen. Die Stärken des einheimischen Gewerbes bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand gelangen damit am besten zum Tragen. Aufgrund dessen sieht die Regierung keinen weiteren Handlungsbedarf.

Zu Frage 4: Dieses Anliegen wird in der vorgenannten Revision der IVöB entsprechend aufgearbeitet. Die revIVöB legt den Fokus auf eine qualitätsorientierte, nachhaltige und innovative Einkaufspraxis der öffentlichen Hand. Die Regierung ist überzeugt, dass mit dem neuen Beschaffungsrecht der Kantone die Stärken der einheimischen Anbieter noch besser zum Tragen kommen.

7. September 2020