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Session: 19.06.2020

Das Stimmvolk des Kantons Graubünden stimmte am 23. September 2012 mit 31'788 (77%) gegen 9'410 (23%) Stimmen einer Teilrevision der Kantonsverfassung klar zu, mit dem Ziel, die sogenannte Zwischenebene zwischen Gemeinden und Kanton merklich zu vereinfachen. 11 Regionen lösten somit 39 Kreise, 14 Regionalverbände und 11 Bezirke ab. Den neuen Regionen können sowohl kommunale als auch kantonale Aufgaben übertragen werden.

Am 30. November 2014 genehmigte das Stimmvolk mit 33'537 (63%) gegen 20'021 (37%) Stimmen das Mantelgesetz über die Gebietsreform, welches die Schaffung von einfachen, schlanken und bürgernahen Regionen vorsieht. Seit 2016 haben die Regionen genehmigte Statuten und sind funktionsfähig.

Es wurde bewusst eine Zwischenebene mit begrenzten Funktionen und Kompetenzen gewählt, um die gemeindeübergreifenden Aufgaben wahrnehmen zu können, ohne ein Hindernis für die Erneuerung der Strukturen auf kommunaler Ebene darzustellen.

Wir befinden uns heute im fünften Jahr seit der Schaffung der Regionen. Somit ist der Zeitpunkt gekommen, um eine kurze Zwischenbilanz über den Stand der Umsetzung zu ziehen.

Vor dem Hintergrund der aufgeführten Überlegungen stellen die Unterzeichnenden der Regierung folgende Fragen:

  1. Wie beurteilt die Regierung im Nachhinein den Prozess der Schaffung der 11 Regionen im Kanton Graubünden?
  2. Hat die Regierung Kenntnis von Problemen und Schwierigkeiten in der gegenwärtigen Funktionsweise der Regionen? Wenn ja, welche sind die Hauptschwierigkeiten?
  3. Ist die Regierung der Ansicht, dass die Aufteilung des Kantons in 11 Regionen angemessen ist oder soll diese, zumindest mittelfristig, neu diskutiert werden?
  4. Besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Ziele, der zugewiesenen Aufgaben, der Organisation etc.?
  5. Gibt es konkrete Elemente, für welche die Regierung kurz- oder mittelfristig beabsichtigt, dem Grossen Rat eine Revision der geltenden Gesetzgebung vorzulegen? Wenn ja, welche?

Chur, 19. Juni 2020

Michael (Castasegna), Della Cà, Papa, Aebli, Berweger, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Censi, Clalüna, Claus, Crameri, Degiacomi, Deplazes (Chur), Dürler, Ellemunter, Engler, Fasani, Felix, Flütsch, Geisseler, Grass, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hefti, Hohl, Holzinger-Loretz, Hug, Jochum, Kienz, Kohler, Lamprecht, Marti, Mittner, Müller (Susch), Müller (Felsberg), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Pfäffli, Preisig, Rettich, Rutishauser, Sax, Tanner, Thür-Suter, von Ballmoos, Weidmann, Wellig, Zanetti (Sent), Giudicetti, Pajic

Antwort der Regierung

Die elf Regionen sind seit dem 1. Januar 2016 operativ tätig. Mit der Schaffung der Regionen (Gebietsreform) sollten entscheidungs- und handlungsfähige Regionen entstehen, die ihre Aufgaben effizient, rasch sowie bürgernah erfüllen können.

Die Regierung äusserte sich im Rahmen des Gemeindestrukturberichts (Botschaft Heft Nr. 8 / 2018 – 2019, S. 703 f.) zur Umsetzung der Gebietsreform. Nach ihrer Einschätzung verlief diese erfolgreich. Anlässlich der Debatte in der Dezember­session 2018 gab es zwar einige wenige Bemerkungen zur Gebietsreform, jedoch keine, die darauf hätten schliessen lassen, dass die neuen Regionen nicht bzw. suboptimal funktionieren würden.

Auch während der Debatte über die Totalrevision des kantonalen Gemeindegesetzes (GG; BR 175.050) in der Oktobersession 2017 gab es weder in der Eintretensdebatte noch in der Detailberatung entsprechende Hinweise. Zu den relevanten Artikeln 92 ff. GG gab es überhaupt keine Diskussionen.

In ihrem Präsidialjahr 2017 besuchte die damalige Vorsteherin des Departements für Finanzen und Gemeinden (DFG) alle elf Regionen. Sie berichtete formell der Regierung am 19. Dezember 2017 (Prot. Nr. 1090) über diesen Einsatz und konnte feststellen, dass die Gebietsreform als erfolgreich umgesetzt bezeichnet werden könne. Die Regionen würden reibungslos funktionieren.

Zu Frage 1: Die Regierung beurteilt diesen Umsetzungsprozess als gelungen und abgeschlossen. Auf jeden Fall liegen ihr keine konkreten Hinweise vor, dass die Einführung und Umsetzung der Gebietsreform kritisch verlaufen wäre.

Zu Frage 2: Der Besuch aller elf Regionen im Jahr 2017 führte zum Eindruck, dass die Regionen einwandfrei funktionieren. Insbesondere hat sich das Gefäss der Präsidentenkonferenz (PK) bewährt, weil die Gemeindepräsidien die Kompetenzen haben, Entscheidungen rasch herbeizuführen und diese auch gegenüber ihrer kommunalen Stimmbevölkerung, die oftmals die finanziellen Folgen der Entscheide zu tragen haben, zu vertreten. Da und dort kontrovers diskutiert wurde die hohe Arbeitsbelastung der Präsidentinnen und Präsidenten, was aber vor allem der Umsetzungsphase angelastet worden ist. Die Stimmengewichtung innerhalb der PK habe sich als tragfähig und zukunftstauglich erwiesen.

Ein erneuter Besuch des amtierenden Regierungspräsidenten im laufenden Jahr konnte leider wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant stattfinden und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Mit zwei Regionen fand ein Austausch statt. Negative Rückmeldungen gab es aus diesen beiden Regionen nicht.

Zu Frage 3: Die Regierung schlug in ihrem Bericht und ihrer Botschaft zur Gemein­de- und Gebietsreform (Botschaft Heft Nr. 8 / 2010 – 2011) die Schaffung von fünf bis acht Regionen vor, was sich dann aber aus politischen Gründen nicht als mehr­heitsfähig erwies. Mit Genugtuung stellt die Regierung heute fest, dass es eine grössere Akzeptanz für diese Anzahl Regionen gibt. Fünf bis acht Regionen würden den Koordinationsaufwand (z. B. im Bündner Rheintal) senken oder die italienische Sprache stärken, wenn die Region Bernina zu Maloja stiesse. Die Regierung steht einer ernsthaften Diskussion über eine Reduktion der Anzahl Regionen selbstver­ständlich offen gegenüber. Sie erachtet es aber als notwendig, dass der entspre­chende Anstoss entweder von den Regionen selber oder dann vom Grossen Rat kommt.

Zu Frage 4: Nein.

Zu Frage 5: Nein.

7. August 2020