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Session: 19.06.2020

Die politischen Mühlen mahlen langsam. Das ist keine Neuheit und die Konsequenz unseres demokratischen Politsystems. Die Situation um das Coronavirus hat auch die Bündner Politik durcheinandergewirbelt. Der parlamentarische Betrieb stand für Monate still.

In solchen oder ähnlichen Situationen sollte der Grosse Rat jedoch so schnell wie möglich wieder seine Kompetenzen als Organ der Volksvertretung und der Gesetzgebung aufnehmen können und handlungsfähig werden.

Ebenso kann es vorkommen, dass Geschäfte nicht aufgeschoben werden können, sondern eine umgehende Behandlung nötig ist. Um den politischen Prozess in dringlichen Situationen zu beschleunigen, könnte beispielsweise die Möglichkeit eines dringlichen Auftrages geschaffen werden. Der Grosse Rat kennt bisher in Art. 66 GGO die Dringlicherklärung von Anfragen. Andere Kantonsparlamente arbeiten zusätzlich mit dringlichen Vorstössen (analog zum Auftrag), so unter anderem die Kantone Aargau (Art. 74 GO), Wallis (Art. 126 RGR), Thurgau (Art. 20 GOGR), Bern (Art. 68 Abs. 3 GRG) oder St. Gallen (108 GeschKR).

Um diese oben skizzierte oder weitere Massnahmen zur Beschleunigung dringlicher Geschäfte des Grossen Rats sowie dessen möglichst schnelle Handlungsfähigkeit in Ausnahmesituationen eruieren zu können, soll eine Ad-hoc-Kommission eingesetzt werden, welche dem Grossen Rat entsprechende Vorschläge unterbreitet.

Die Unterzeichnenden fordern deshalb den Grossen Rat durch Direktbeschluss gemäss Art. 72 GGO auf, eine Ad-hoc-Kommission aus seinen Reihen einzusetzen, welche Massnahmen prüft und dem Grossen Rat gesetzliche Änderungen unterbreitet, um die Handlungsfähigkeit des Grossen Rats in Krisenzeiten oder wenn Gefahr im Verzug ist, sicherzustellen.

Chur, 19. Juni 2020

Müller (Felsberg), Rettich, Preisig, Baselgia-Brunner, Cahenzli-Philipp, Degiacomi, Deplazes (Chur), Gartmann-Albin, Hofmann, Horrer, Noi-Togni, Perl, Rutishauser, Schwärzel, Thöny, Wilhelm, Pajic, Spadarotto