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Session: 22.10.2020

Laut Mitteilung der Bündner Regierung vom 1. Oktober 2020 hat der Tourismus in Graubünden weniger stark unter der Corona-Krise gelitten als erwartet. Allerdings treffe das Gesamtbild nicht auf alle Destinationen in gleichem Mass zu. Es gibt deutliche lokale Unterschiede. Logiernächte nämlich, die durch Grossveranstaltungen oder Kongresse generiert werden, bleiben aus. Das Kongresswesen liegt lahm, Grossveranstaltungen müssen pandemiebedingt abgesagt werden, obwohl sie theoretisch erlaubt wären.

Diese Entwicklung bereitet im Hinblick auf die nahe Zukunft grösste Sorgen. Diverse Grossanlässe (WEF, Spengler Cup, Higa, FIS-Rennen, Engadin Skimarathon etc.) sind abgesagt. Dadurch werden Wertschöpfungen in der Höhe von Dutzenden von Millionen Franken ausbleiben und wirtschaftliche Existenzen gefährdet. Betreiber/innen von systemrelevanten Infrastrukturen und Organisator/innen von Grossanlässen geraten unter enormen finanziellen Druck. Dem Hockey Club Davos etwa werden infolge Absage Spengler Cup und aufgrund pandemiebedingt reduzierter Zuschauerzahlen während der regulären Saison Einnahmen in Millionenhöhe fehlen. Die Expo Chur AG kämpft um ihre Existenz. Die Davos Destinations-Organisation muss massive Verluste beim Kongresswesen hinnehmen und ist auf Unterstützung angewiesen. Und so weiter.

Kongress- und Veranstaltungswesen leiden derzeit dramatisch und eine baldige Rückkehr zur Normalität ist nicht in Sicht. Ohne Zweifel werden neue und innovative Kongressmodelle Abhilfe schaffen. Aber es ist illusorisch, die anstehenden Ausfälle kurzfristig kompensieren zu können.

Daher braucht es neben Innovation für die Zukunft auch Überbrückungshilfen. Konkret müssen die pandemiebedingten Ausfälle aufgrund unterbelegter Tourismus-, Sport- und Kulturinfrastrukturen sowie aufgrund abgesagter Grossveranstaltungen wie dem Spengler Cup abgefedert werden. Es gilt dabei nicht zuletzt Konkurse von Unternehmen resp. Organisationen und deren Zuliefernden zu verhindern. Da konkret auch Betreibende von gesamtkantonal systemrelevanten Infrastrukturen (Kongresszentren, Eishallen, Sport- und Kulturinfrastrukturen) betroffen resp. bedroht sind, ist hier auch der Kanton in der Pflicht. Der Kanton St. Gallen etwa hat den Entscheid gefällt, zusammen mit der Stadt St. Gallen die Olma-Messen tiefgreifend zu unterstützen.

Aufgrund der Ausführungen stellen die Unterzeichnenden an die Regierung folgende Begehren:

Der Kanton ergreift mit hoher zeitlicher Dringlichkeit Massnahmen zur Abfederung von Einnahmeausfällen aufgrund abgesagter Grossveranstaltungen und Kongressen (MICE-Tourismus) bei Veranstaltenden und bei Betreibenden von systemrelevanten Infrastrukturen. Falls notwendig schafft er dazu die erforderlichen rechtlichen Grundlagen.

Chur, 22. Oktober 2020

Wilhelm, Schneider, Preisig, Baselgia-Brunner, Berther, Berweger, Bettinaglio, Cahenzli-Philipp, Caluori, Cantieni, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Clalüna, Della Cà, Della Vedova, Deplazes (Rabius), Dürler, Ellemunter, Engler, Epp, Favre Accola, Felix, Föhn, Gartmann-Albin, Grass, Hofmann, Hohl, Holzinger-Loretz, Horrer, Kasper, Kienz, Koch, Kunz (Fläsch), Lamprecht, Loi, Märchy-Caduff, Marti, Müller (Felsberg), Müller (Susch), Natter, Niggli (Samedan), Paterlini, Perl, Pfäffli, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Salis, Schwärzel, Stiffler, Gort, Ulber, Valär, von Ballmoos, Waidacher, Weidmann, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Landquart), Donatsch, Gasser (Schiers), Giudicetti, Pajic, Spadarotto, Spreiter, Tomaschett (Chur)

Antwort der Regierung

Der internationale Tourismus leidet stark unter den COVID-bedingten Reiseeinschränkungen. Tourismusdestinationen und -betriebe in Graubünden, welche sich auch auf internationale Gästesegmente, Grossveranstaltungen sowie Kongresse und Messen ausrichten, haben das Ausbleiben von Gästen aus den Fernmärkten sowohl in der Sommer- als auch in der Wintersaison besonders zu spüren bekommen. Davon betroffen sind u.a. Tourismusdestinationen wie Chur, Davos Klosters oder Engadin St. Moritz. Tourismusdestinationen bzw. -betriebe mit starkem Fokus auf Schweizer Gäste und Gäste aus den Nahmärkten haben in der Sommersaison teilweise vom veränderten Reiseverhalten profitiert.

Die Absage von Grossveranstaltungen wie das Jahrestreffen des World Economic Forum 2021, der Spengler Cup 2020, der Engadin Skimarathon 2020 oder auch nahezu alle Kultur- und Musikveranstaltungen sind für die betroffenen Tourismusdestinationen einschneidend, weil damit hohe Einbussen im Bereich der Logiernächte, der Restauration und weiterer Branchen entlang der Wertschöpfungskette verbunden sind.

Bund und Kanton haben verschiedene Instrumente bereitgestellt, um Unternehmen, auch aus dem Tourismus- und Kultursektor finanziell zu unterstützen. Die Bundesinstrumente der Kurzarbeits- und Erwerbsausfallentschädigung haben sich während der ersten und zweiten Covid-Welle in allen Branchen als sehr wichtige Instrumente zur Senkung der Lohnkosten bzw. zur Sicherung der Erwerbseinkommen erwiesen. Daneben haben Bund und Kanton mit den COVID-Solidarbürgschaften oder dem kantonalen Härtefallfonds weitere Instrumente zur Verfügung gestellt, um branchenunabhängig Unternehmen in finanzieller Notlage zu unterstützen. Mit der kantonalen Umsetzung der Härtefall-Massnahmen gemäss Art. 12 des Covid-19-Gesetzes seit Ende 2020 steht besonders betroffenen Bündner Unternehmen aller Branchen ein weiteres finanzielles Unterstützungsinstrument im Umfang von 38,5 Millionen Franken zur Verfügung.

Neben diesen branchenübergreifenden Instrumenten hat der Bund umfassende branchenspezifische Hilfspakete für den Sport, die Kultur, den öffentlichen Verkehr sowie die Luftfahrt geschnürt. Eine Unterstützung des Hockey Club Davos und des Spengler Cup erfolgt beispielsweise über das Stabilisierungspaket resp. Hilfspaket des Bundes für den Profisport. Weiter können Bund und Kanton gestützt auf Art. 11 des Covid-19-Gesetzes Kulturunternehmen, Kulturschaffende sowie Kulturvereine im Laienbereich mit Finanzhilfen in Form von Ausfallentschädigungen und Beiträgen an Transformationsprojekte unterstützen.

Darüber hinaus sind derzeit keine spezifischen staatlichen Covid-Unterstützungen seitens des Bundes und des Kantons für Betreiber von Infrastrukturen (Kongresszentren, Eisstadien, Sportanlagen) oder für Grossveranstalter vorgesehen. Die Regierung hat beim Bundesrat jedoch Antrag gestellt auf Ausrichtung von Zusatzmitteln gestützt auf Art. 12 Abs. 6 des Covid-19-Gesetzes zur Abfederung von Einnahmeausfällen besonders betroffener Unternehmen, z.B. im Wintertourismus und in verwandten Branchen.

Die Regierung insistiert beim Bund (auch über die Organisationen wie Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz) insbesondere darauf, dass für die Wintertourismusbranchen rasche, spezifische Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Zudem erwartet die Regierung, dass der Bund beim laufenden Härtefallprogramm, das nur das Jahr 2020 abdeckt, die Kriterien überprüft und vereinfacht, und dass er für das Jahr 2021 rasch neue und einfach zu vollziehende, branchenübergreifende Hilfsprogramme zur Verfügung stellt.

Entscheidend ist, dass ergänzende kantonale Massnahmen mit dem Bund koordiniert werden. Anzustreben sind weiterhin bundesweite Lösungen, welche vom Bund mitfinanziert werden. Ein alleiniges, unkoordiniertes Vorgehen seitens eines Kantons ist vor allem auch im Hinblick auf das Jahr 2021 nicht zielführend.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

13. Januar 2021