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Session: 07.12.2020

Wintersportorte bereiten sich bereits seit Wochen und Monaten intensiv mit Schutzkonzepten, Online-Ticketschaltern und tonnenweise Desinfektionsmittel auf die kommende Saison vor. Sie haben viel in die Erarbeitung der Schutzkonzepte investiert und die Seilbahnunternehmen haben ein Schutzkonzept erstellt, das vom Bundesamt für Gesundheit für gut befunden worden ist und hohe Investitionen ausgelöst hat. Nun steht die Wintersaison unmittelbar vor der Tür und es wird von gewissen Kreisen in Frage gestellt, ob sie stattfinden kann bzw. ob sie allenfalls nur in stark reduziertem Umfang stattfinden kann. So verlangen verschiedene europäische Staaten - darunter auch an die Schweiz angrenzende Länder wie Deutschland, Italien und Frankreich - dass alle Skigebiete in Europa bis zum 10. Januar 2021 geschlossen werden. Der Druck auf die Schweiz wächst und bereits haben erste Staaten Massnahmen beschlossen, um für Wintersportbegeisterten die Reise in die Schweiz unattraktiv zu gestalten: Frankreich lässt alle Ski-Touristen aus der Schweiz bei der Einreise auf Covid-19 testen und Österreich verhängt eine temporäre Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten. Auf ihrem eigenen Territorialgebiet können diese Länder selbstverständlich eigenständig die geltenden Regeln erlassen. Die Schweiz muss aber selbständig entscheiden, was für sie richtig ist. Der Bundesrat hat am Freitag, 4. Dezember 2020, weitere Massnahmen präsentiert und es scheint, dass er dem Druck des Auslandes zumindest teilweise nachgibt. Die Skigebiete benötigen für den Betrieb eine Bewilligung des Kantons, die nur ausgestellt wird, wenn ausreichend Kapazitäten in den Spitälern vorhanden sind. Auch müssen die Betreiber von Skigebieten strenge Schutzkonzepte vorlegen, welche die national einheitlichen Vorgaben umsetzen. Immerhin verzichtet der Bund auf Druck der Bergkantone auf Kapazitätsbegrenzungen. In allen geschlossenen Transportmitteln, also z.B. in Kabinen und Gondeln dürfen aber nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt für Sitzplätze und Stehplätze. Auf allen Bahnen, auch auf Ski- und Sesselliften, gilt eine Maskenpflicht. Beim Anstehen muss Maske getragen und der Abstand eingehalten werden. Die Gäste von Restaurants in Skigebieten dürfen nur in den Innenbereich gelassen werden, wenn für sie ein Tisch frei ist.

Der Bund hat beschlossen, dass die Skigebiete nicht geschlossen werden müssen und die Regierung spricht sich für eine Offenhaltung der Skigebiete aus, was von den Unterzeichnenden ausdrücklich begrüsst wird.

Die Unterzeichnenden möchten vor diesem Hintergrund wissen,

  1. wie die Regierung das Infektions- und Verbreitungsrisiko durch offene Skigebiete einschätzt und ob die Regierung über einen Plan B bei massiv steigenden Ansteckungen verfügt.
  2. welche wirtschaftlichen Folgen die jetzt bekannten Einschränkungen des Bundes oder die Schliessung der Skigebiete für den Kanton Graubünden hätte.
  3. welche Massnahmen die Bündner Skigebiete im Hinblick auf die anstehende Wintersaison ergriffen haben, wie die Regierung diese beurteilt, wie deren Einhaltung sichergestellt wird und mit welchem Aufwand die Planung und Vorbereitung dieser Massnahmen verbunden sind.
  4. ob die seit Langem geplanten Vorkehrungen der Skigebiete den neuen Vorgaben des Bundes entsprechen und wo allenfalls Anpassungen notwendig sind.
  5. wie sich die Regierung dafür einsetzt, damit die Skigebiete offen bleiben können und wie die Regierung die vom Bund neu erlassenen Vorschriften beurteilt.
  6. wie finanzielle Entschädigungen für Bergbahnbetreiber, Gastronomie, Hotellerie, Parahotellerie, Gewerbe etc. aufgrund der jetzt bekannten Einschränkungen aussehen könnten oder wenn die Skigebiete gänzlich geschlossen werden müssen.
  7. wie die fehlenden Gäste aus dem Ausland im Inland kompensiert werden können.
  8. was sich die Regierung aus den Flächen- und Kontrolltests verspricht und ob sie bei positiven Erfahrungen auch bereit ist, diese auf andere Regionen auszuweiten.

Die Unterzeichnenden beantragen der Präsidentenkonferenz, dem Grossen Rat den begründeten Antrag auf Dringlicherklärung der vorliegenden Anfrage zu unterbreiten (Art. 11 Abs. 4 lit. n GGO), und dem Grossen Rat, diese Anfrage für dringlich zu erklären (Art. 66 GGO).

Davos, 7. Dezember 2020

Crameri, Brunold, Maissen, Berther, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Della Vedova, Deplazes (Rabius), Derungs, Epp, Florin-Caluori, Föhn, Geisseler, Kohler, Kunfermann, Loepfe, Paterlini, Ruckstuhl, Sax, Schmid, Schneider, Tomaschett-Berther (Trun), Bürgi-Büchel, Heini, Spreiter

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Wenn die Schutzkonzepte konsequent eingehalten werden, gehen von offenen Skigebieten keine höheren Infektionsrisiken als von vergleichbaren Situationen im öffentlichen Verkehr aus. Das Risiko offener Skigebiete besteht vor allem darin, dass dadurch das Touristenaufkommen und damit die Anzahl Kontakte unter der Bevölkerung und Gästen steigt. Bei gleichbleibendem Übertragungsrisiko pro Kontakt steigen mit zunehmender Anzahl Gäste auch die Zahl der Neuinfektionen an. Die Regierung (und der Bund) kann jederzeit weitere Massnahmen anordnen, um die Gästezahl zu reduzieren.

 

Zu Frage 2: Die wirtschaftliche Bedeutung des Wintertourismus für den Kanton Graubünden ist ausserordentlich hoch. Die Regierung geht davon aus, dass bis zu einem Drittel des touristischen Winterumsatzes während den Festtagen erzielt wird. Deren Bedeutung für die Schneesportschulen oder die Sportgeschäfte ist mit rund 40 Prozent des Jahresumsatzes vielerorts deutlich grösser als für Hotels oder Bergbahnen mit je etwa 25 Prozent, wobei es zwischen den Destinationen oder einzelnen Betrieben natürlich grosse Unterschiede geben kann. Eine Schliessung der Skigebiete hätte erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf alle touristischen Leistungsträger und auf tourismusabhängige Betriebe.

 

Zu Frage 3: Bergbahnbetreiber haben bereits im Frühling Schutzkonzepte erarbeitet und sind für deren konsequente Umsetzung verantwortlich. Die Schutzkonzepte haben sich in der Sommersaison und in der Winter-Vorsaison bewährt, die Gemeinden kontrollieren deren Einhaltung. Der geleistete Aufwand für die Erarbeitung und Umsetzung von Schutzkonzepten ist nicht bekannt.

 

Zu Frage 4: Die Schutzkonzepte der Bergbahnbetreiber sind entsprechend den neuen Vorgaben des Bundes anzupassen und dem Kanton bis am 11. Dezember 2020 zur Bewilligung einzureichen. Der Bund macht zusätzliche Vorgaben, z. B. betreffend Kapazitätsbeschränkungen in geschlossenen Fahrzeugen, betreffend Personenfluss auf Zugangswegen oder betreffend Überwachung der vorgesehenen Massnahmen. Weiter ist der Kanton verpflichtet, auch die epidemiologische Lage (z. B.
Intensivpflege-Kapazitäten) bei der Bewilligungserteilung zu berücksichtigen.

 

Zu Frage 5: Die neuen Vorschriften des Bundes sind dank der koordinierten Einflussnahme der Bergkantone und unter Berücksichtigung der in den Nachbarstaaten der Schweiz geltenden Massnahmen moderat ausgefallen. Ob sie genügen, einen Anstieg der Fallzahlen zu verhindern, wird sich zeigen.

 

Zu Frage 6: Die bewährten Instrumente der Kurzarbeitsentschädigung und der Erwerbsersatzentschädigung stehen weiterhin zur Verfügung. Zudem plant die Regierung in ihrer nächsten ordentlichen Sitzung die kantonale Ausführungsverordnung zu den Härtefallmassnahmen des Bundes per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Weiter hat die Regierung eine Teilrevision der kantonalen COVID-19-Härtefallverordnung beschlossen. Gastronomiebetrieben können für bereits eingekaufte Frischwaren, die aufgrund der beschlossenen kantonalen Massnahmen vom 2. Dezember 2020 verfallen, Entschädigungen bis 10 000 Franken gewährt werden. Weitere Massnahmen werden laufend geprüft.

 

Zu Frage 7: Fehlende Gäste aus dem Ausland können kurzfristig nicht kompensiert werden. Es kann jedoch festgestellt werden, dass der Kanton Graubünden in der vergangenen Sommersaison 2020 als einzige Schweizer Tourismusregion, im Vergleich zum 5-Jahresmittel an Logiernächten in Hotel- und Kurbetrieben, zugelegt hat. Tourismusdestinationen mit traditionell hohem Anteil an Schweizer Gästen haben vom geänderten Reiseverhalten profitiert, während Destinationen mit hohem Anteil aus ausländischen Gästen teilweise grosse Einbussen hinzunehmen hatten.

 

Zu Frage 8: Flächentests erhöhen die Chance, asymptomatisch Infizierte aufzuspüren und frühzeitig in Quarantäne zu setzen. Damit können Infektionsketten frühzeitig durchbrochen und so die weitere Ausbreitung des Virus verlangsamt werden.

 

8. Dezember 2020