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Session: 09.12.2020

Auf Basis der Frage von Grossrat Gian Michael in der Fragestunde der Dezembersession 2020 reicht die Kommission für Justiz und Sicherheit folgenden Kommissionsauftrag ein. Die Leitlinien der Justizreform 3 wurden vom Grossen Rat in der Junisession 2019 beschlossen. In diesem Rahmen ist eine Zusammenlegung des heutigen Kantons- und Verwaltungsgerichtes zu einem Obergericht vorgesehen. Die Zusammenlegung bedingt von Beginn weg einen vereinten Gerichtssitz. Auch nach den jüngsten Ereignissen an den oberen Gerichten ist die Justizreform zu priorisieren. In diesem Zusammenhang beauftragt die KJS die Regierung wie folgt:

  1. Die Regierung bestätigt, dass die Immobilienstrategie des Kanton Graubünden keinen Einfluss auf die zeitliche Umsetzung der Justizrefom 3 hat.
  2. Die Regierung wird die räumlichen Anliegen des neuen Obergerichtes prioritär, ausserhalb und unabhängig von der Immobilienstrategie behandeln.
  3. Die Regierung zeigt Optionen für die pünktliche Zurverfügungstellung des alten Staatsgebäudes auf.

Davos, 9. Dezember 2020

Derungs, Schutz, Cantieni, Casty, Flütsch, Müller (Felsberg), Perl, Salis, Widmer (Felsberg)

Antwort der Regierung

Der Grosse Rat hat in der Dezembersession 2009 von der kantonalen Immobilienstrategie mit der Schaffung von neun regionalen Verwaltungszentren Kenntnis genommen und für den Standort Chur der Ausführungsvariante "sinergia" in Etappen mit grosser Mehrheit zugestimmt ("Bericht zur Immobilienstrategie des Kantons – Umsetzung Standort Chur" vom 22. September 2009, Heft Nr. 6 / 2009-2010). In der Oktobersession 2011 nahm der Grosse Rat die Umsetzung des Verwaltungszentrums "sinergia" am Standort Chur in zwei Etappen zur Kenntnis und genehmigte den Neubau der ersten Etappe für 69 Mio. Franken (Heft Nr. 5 / 2011-2012). Die oberen kantonalen Gerichte waren in die Immobilienstrategie am Standort Chur ausdrücklich einbezogen. In Beachtung ihres verfassungsmässigen Selbstverwaltungsrechts stimmten sie im Juni 2011 in einer gemeinsamen Absichtserklärung mit der Regierung zu, nach der Realisierung der zweiten Etappe von "sinergia" und dem hierbei vorgesehenen Umzug des kantonalen Tiefbauamts sowie einer rund zweijährigen Umbauzeit das kantonseigene Staatsgebäude an der Grabenstrasse als Sitz eines künftigen Obergerichts, frühestens ab dem Jahr 2023, zu nutzen.

Bedingt durch verschiedene Rechtsverfahren sowie letztlich auch durch die Covid-19-Pandemie konnte die erste Etappe von "sinergia" erst im September 2020 mit rund vierjähriger Verspätung gegenüber der ursprünglichen Planung bezogen werden. Der Bezug des Staatsgebäudes durch ein Obergericht würde deshalb bei einer unveränderten Fortführung der geplanten Immobilienstrategie am Standort Chur frühestens im Jahr 2030 erfolgen können. Diese Verzögerungen führen zu einem zeitlichen Konflikt mit der laufenden Justizreform, welche eine Zusammenlegung der beiden oberen kantonalen Gerichte beinhaltet. Gemäss aktuellem Fahrplan ist die Behandlung der entsprechenden Botschaft im Parlament für Juni 2022 geplant. Die Amtsperiode der vom Grossen Rat in der vergangenen Augustsession (für eine ordentliche Amtsdauer) gewählten Richterinnen und Richter des Kantons- sowie des Verwaltungsgerichts läuft bis 31. Dezember 2024.

In den vergangenen zehn Jahren konnten in den Regionen sechs der neun geplanten Verwaltungszentren abschliessend realisiert werden. Bevor die noch ausstehenden Projekte der Immobilienstrategie angegangen werden, soll dem Grossen Rat über den Stand der kantonalen Immobilienstrategie Bericht erstattet werden. Darin werden aufgrund der jüngsten Beschlüsse und Diskussionen des Parlaments im Zusammenhang mit der Justizreform auch die Handlungsoptionen für eine priorisierte Bereitstellung des Staatsgebäudes für ein Obergericht aufgezeigt. Zudem sollen im Bericht die aktuellen Entwicklungen hin zu flexibleren Arbeitsformen (Homeoffice, Mobiles Arbeiten, Desksharing etc.) und deren Auswirkungen auf die Immobilienstrategie dargelegt werden.

Zu Punkt 1, 2 und 3: Gemäss der zwischen der Regierung und den oberen kantonalen Gerichten geschlossenen Absichtserklärung und der vom Grossen Rat gefassten Beschlüsse sind die Gerichte in die langfristig ausgelegte Immobilienstrategie des Kantons integriert und können bei einer Nutzung des kantonseigenen Staatsgebäudes nicht aus dieser herausgelöst werden. Mit Schreiben vom 18. Januar 2021 haben die (beiden) Präsidenten des Kantons- und des Verwaltungsgerichtes im Rahmen der Überprüfung des Raumbedarfs bekräftigt, weiterhin am Staatsgebäude festhalten zu wollen. Gleichzeitig bitten sie die Regierung – allenfalls mittels Änderung der kantonalen Immobilienstrategie –, einen früheren Bezug als im Jahr 2030 zu ermöglichen. Die Suche nach provisorischen Lösungen oder Alternativstandorten sei aus Sicht der Gerichte nicht nötig.

Die Regierung wird im angekündigten Immobilienbericht aufgrund der jüngsten Beschlüsse und Diskussionen des Grossen Rats sowie zur Abstimmung mit der laufenden Justizreform Variantenvorschläge präsentieren, welche einen schnellstmöglichen Bezug des Staatsgebäudes durch ein Obergericht und ein Abweichen von der bisherigen Immobilienstrategie vorsehen. Gemäss aktuellem Stand der Abklärungen des kantonalen Hochbauamts dürfte ein Bezug aufgrund abzuwartender Referendumsfristen und erst anschliessend auslösbaren Planungs-, Genehmigungs- und Submissionsprozessen frühestens Mitte 2025 möglich sein.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern: Die Regierung wird beauftragt, dem Grossen Rat im Rahmen eines Immobilienberichts Handlungsoptionen für einen priorisierten Bezug des Staatsgebäudes für ein künftiges Obergericht aufzuzeigen.

3. März 2021