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Session: 18.02.2021

Die Autostrasse Landquart – Selfranga ist Teil des Nationalstrassennetzes. Der Gotschna-Strassentunnel wurde als Zufahrt zum Vereinatunnel durch den Bund aus Nationalstrassenmitteln erstellt. Es ist nicht einsichtig, weshalb der Autoverlad des Vereinatunnels nicht auch Teil des Nationalstrassennetzes ist (übrigens auch nicht derjenige des Lötschberg-Scheiteltunnels, hingegen bei Zufahrtsstrassen vom Norden und vom Süden!).

Der Autoverlad am Vereina ist unbestritten ein Erfolgsmodell. Der Erfolg ist so gross, dass sich in den nächsten Jahren grössere Kapazitätsausbauten aufdrängen. Zudem ist das Rollmaterial zu erneuern.

Es drängt sich deshalb eine Systemänderung auf: Der Strassenteil des Vereinatunnels ist als Teil der Nationalstrasse zu klassieren. Damit fallen die strassenseitig nötigen Ausbauten in den Kompetenzbereich des Strassenbundes (Verladeanlagen, Rollmaterial, Kapazitätsausbauten im Tunnel).

Die Kombination von Autozügen und RhB-Personenzügen führt im Vereinatunnel zu immer grösseren Problemen. Ohne weitere Kreuzungs- resp. Ausweichstellen wird die Kapazität des Vereinatunnels immer beschränkt bleiben. Der Vereinatunnel ist Strecken-Bestandteil der wichtigen Zugsläufe Landquart – Scuol und Landquart – St. Moritz.

Im Zusammenhang mit der diskutierten Bahnverbindung vom Unterengadin ins Obere Vinschgau ist ein Kapazitätsausbau der Vereinalinie ebenfalls unausweichlich. Es drängt sich deshalb eine klare Aufteilung in «Autoverlad» und «RhB-Verkehr» auf. Der Autoverlad am Vereina ist in das Nationalstrassennetzes aufzunehmen. Grundsätzlich wäre mit einer Aufnahme in das Nationalstrassennetzes auch eine Nutzung des Autoverlads Vereina mit der Autobahnvignette möglich, muss jedoch nicht.

Mit der Aufnahme des Autoverlads ins Nationalstrassennetz ist nicht gleichzeitig die Forderung verbunden, dass der Autoverlad gratis sein soll. Gemäss Art 82 Abs. 3 der Bundesverfassung  kann die Bundesversammlung Ausnahmen von der Gebührenfreiheit bewilligen. Der Vereina-Autoverlad wäre zweifelsfrei eine solche Ausnahme. Die Durchfahrt durch den Vereinatunnel darf durchaus etwas kosten. Die Höhe der Kosten sind dann aber mit dem Strassenbund und nicht allein mit dem Kanton Graubünden auszuhandeln, wobei zu berücksichtigen ist, dass günstige Tarife nicht nur im Sinne der nutzniessenden Bündner Bevölkerung sind, sondern auch als aus der Sicht der Wirtschaftsförderung (Tourismus) zu betrachten sind.

Des Weiteren sei noch der Hinweis platziert, dass der Bund den Autoverlad (Betrieb, Ausbau) weiterhin der RhB übertragen kann, auch wenn der Vereinatunnel als Nationalstrasse klassiert ist, vgl. Art. 83 BV.

Wir fragen die Regierung an:

  1. Wie stellt sich die Regierung zur Übernahme des Autoverladeteils des Vereinatunnels in das Nationalstrassennetz? Welches sind die Vor-, welches sind die Nachteile für den Kanton Graubünden, welche für die RhB?
  2. Um welchen Betrag würde sich die jährliche Rechnung des Kantons und diejenige der RhB durch die Aufnahme des Vereinatunnels ins Nationalstrassennetz verändern?
  3. Ist die Regierung bereit, im Austausch mit den Bündner Bundesparlamentariern einen entsprechenden Vorstoss zu thematisieren und auszuarbeiten, allenfalls gemeinsam mit den Kantonen Bern und Wallis in Sachen Autoverlad Lötschberg?

Davos, 18. Februar 2021

Favre Accola, Salis, Della Cà, Brandenburger, Dürler, Gort, Hefti, Koch, Renkel

Antwort der Regierung

Beim Vereinatunnel handelt es sich um eine Eisenbahninfrastruktur, welche primär über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert wird, sowohl der laufende Unterhalt wie auch ein Ausbau der Infrastruktur. Die Bundesgesetzgebung über die Verwendung der Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR 725.116.2) sieht zudem Investitions- wie auch Betriebsbeiträge für den Transport begleiteter Motorfahrzeuge vor, wodurch dieser heute schon mit Mitteln aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr finanziert werden kann. Der Autoverlad der Rhätischen Bahn (RhB) durch den Vereinatunnel wird heute noch eigenwirtschaftlich betrieben. Überlastet ist der Vereina nur an gewissen Wochenenden im Winter. Eine Mehrbelastung durch eine verlängerte Vinschgau Bahn ist in den nächsten 20 Jahren nicht zu erwarten.

Bei allen Verladeanlagen und dem eingesetzten Rollmaterial in der Schweiz stehen umfassende Modernisierungen an. Mit dem bereits 2018 beschlossenen Verpflichtungskredit von 60 Millionen Franken des Bundes konnten die prioritären Erneuerungsvorhaben bei den Verladeanlagen und dem eingesetzten Rollmaterial umgesetzt werden. Davon hat auch die RhB beim Vereina profitieren können.

Zu Frage 1: Die Aufnahme eines Bahntunnels in das Nationalstrassennetz wäre ein Novum. Im Zusammenhang mit dem seit 2020 geltenden neuen Netzbeschluss (NEB) hat sich der Bund bereits mit dieser Frage auseinandergesetzt und den Autoverlad Lötschberg als Teil der Bahn-Infrastruktur definiert. Die Aufnahme neuer Strecken ins Nationalstrassennetz ist Sache des Bundes. Der Bund (ASTRA und BAV) setzt sich für eine sachgerechte Abgrenzung der Strassen- zur Bahninfrastruktur ein. Wie die eben erwähnte Debatte zum Lötschberg-Autoverlad gezeigt hat, übernimmt das ASTRA grundsätzlich keine Verladeinfrastrukturen. Da bereits heute die Finanzierung des Autoverlads zulasten der Spezialfinanzierung Strassenverkehr erfolgt, ergäben sich für den Kanton Graubünden darum weder Vor- noch Nachteile aus einem Systemwechsel.

Zu Frage 2: Wie unter Frage 1 ausgeführt, stellt sich die Frage nach einer Veränderung der Jahresrechnungen von RhB und Kanton nicht. Eine Abgeltung zukünftig ungedeckter Betriebskosten des Autoverlads Vereina als Folge weiterer Erneuerungsinvestitionen in das Rollmaterial ist Sache des Bundes. Deshalb ergibt sich auch hier keine Veränderung bei der Rechnung der RhB wie auch des Kantons.

Zu Frage 3: Wie sich aus den einleitenden Ausführungen ergibt, wäre ein Vorstoss hinsichtlich Aufnahme des Strassenteils des Vereinatunnels in das Nationalstrassennetz momentan wenig zielführend. Dies umso mehr als auf nationaler Ebene ausserdem das Postulat des Walliser Nationalrats Bregy (Nr. 19.3781) zur gleichen Frage hängig bzw. die Beratung im Plenum noch ausstehend ist, was ein Zuwarten in der Sache empfiehlt. Je nach Ausgang der Beratungen ist die Regierung bereit, diese Thematik zu einem späteren Zeitpunkt aufzugreifen.

3. Mai 2021