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Session: 21.04.2021

Viele Gemeinden in Graubünden haben bereits oder sind dabei, ihre Gemeinde mit Defibrillatoren (kurz AED) auszurüsten. Auch die Gemeinde Küblis hat bereits seit Jahren einen Defibrillator, welcher sich beim Schulhaus befindet. Ausserdem ist unsere Gemeinde in der glücklichen Lage, zentral in unserem Dorf eine Gruppenpraxis zu haben. Diesen Vorteil geniessen natürlich längst nicht alle Gemeinden. Nehmen wir als Beispiel die Ortschaft St. Antönien. So ist auch für St. Antönien die nächste Arztpraxis in Küblis, und selbst wenn die Strassen nicht wegen Schnee gesperrt sind und gut befahrbar wären, dauert es seine Zeit, bis man nur im Dorfkern wäre. In einer Notsituation zählt aber oft jede Minute, und so nützt es nichts, wenn Gemeinden Defibrillatoren anschaffen, dann aber niemand weiss, wo sich diese befinden, und selbst wenn man dies weiss, ist vermutlich der Hinweis, dass sich dieser wie im Fall Küblis beim Schulhaus befindet, für Ortsunkundige nicht gerade hilfreich. 

Ich bin im Vorstand der Feuerwehr Mittel-Prättigau. Hier wurde dies thematisiert und es stellte sich heraus, dass es Kantone gibt, welche weit fortschrittlicher sind. Sei dies im Erfassen der Standorte oder in der Beschilderung etc. Im Kanton Graubünden herrscht hierzu ein beträchtlicher Nachholbedarf. Es wäre sehr begrüssenswert, wenn man bei einer Notdienstzentrale telefonisch landet, diese einem umgehend mitteilen könnte, wo sich der nächste AED befindet. Hier scheint wirklich ein Bedürfnis vorhanden zu sein.

Frau Grossrätin Holzinger hat dieses Thema bereits in der Fragestunde der Februarsession 2020 angeschnitten. Hier hatte die Regierung unter anderem mitgeteilt, dass ein automatischer Datenaustausch mit der App Momentum derzeit noch nicht möglich ist. Gleichzeitig wurde aber in Aussicht gestellt, dass im Entwicklungsschwerpunkt 6.1 des Regierungsprogrammes die Überprüfung der bestehenden Konzepte im sanitätsdienstlichen Rettungswesen vorgesehen wird. Im Rahmen dieser Überprüfung werde auch die Einführung einer Herz-Kreislauf-Notfall-App geprüft.

Deshalb gelange ich an die Regierung mit folgender Anfrage.

  1. Wie ist der Stand in Bezug auf eine mögliche Implementierung einer Herz-Kreislauf-App?
  2. Kann sich der Kanton vorstellen, die nötigen Daten wie z. B. Standort, Marke und Typ der Defibrillatoren zentral zu erfassen und diese Angaben den Blaulicht-Organisationen zur Verfügung zu stellen?
  3. Ist die Regierung auch der Meinung, dass eine kantonal einheitliche Signalisation betreffend Defibrillator-Standorte sinnvoll wäre?
  4. Hat die Regierung eine Strategie, wie sie bei ihren Liegenschaften mit dieser Thematik umgeht?     

Davos, 21. April 2021

Gort, Rutishauser, Holzinger-Loretz, Berweger, Brandenburger, Brunold, Cahenzli-Philipp Cantieni, Degiacomi, Della Cà, Dürler, Favre Accola, Felix, Flütsch (Splügen), Föhn, Gartmann-Albin, Gugelmann, Hartmann-Conrad, Hefti, Horrer, Hug, Jochum, Koch, Loepfe, Pfäffli, Preisig, Rettich, Salis, Schwärzel, Thomann-Frank, Ulber, von Ballmoos, Weber, Wellig, Costa, Flütsch (St. Antönien), Pajic, Renkel, Tomaschett (Chur), van Kleef

 

Antwort der Regierung

Bereits im Jahr 2011 wurde für den Kanton Graubünden ein Konzept "First Responder im Kanton Graubünden" ausgearbeitet. Ersthelfer, auch First Responder genannt, sollen die für die Erstversorgung von schwer erkrankten oder verunfallten Personen notwendigen beziehungsweise zweckmässigen Massnahmen bis zum Eintreffen der professionellen Einsatzkräfte durchführen. Dieses Konzept ist aus der Erkenntnis entstanden, dass die professionellen Einsatzkräfte in gewissen Ortschaften zu lange bis zum Einsatzort benötigen und andererseits die mangelnde Einsatzhäufigkeit in diesen Ortschaften die Einrichtung zusätzlicher Ambulanzstützpunkte nicht rechtfertigt.

Eine umfassende Versorgung des Kantons mit First Respondern bedingt, dass diese Aufgabe einer kantonsweit tätigen Organisation übertragen wird. Die Regierung hat mit Beschluss vom 26. Mai 2020 (Prot. Nr. 471/2020) die Alpine Rettung Schweiz (ARS) mit dem Aufbau der Organisation "First Responder im Kanton Graubünden" beauftragt. Das Ausbauziel von 350 First Respondern, verteilt über das gesamte Kantonsgebiet, soll mit First Responder Gruppen zu je fünf Mitgliedern erreicht werden. Jede First Responder Gruppe wird mit einem Notfallrucksack, einem automatisierten externen Defibrillator (AED) sowie dem notwendigen Sanitätsmaterial ausgerüstet.

Das Regierungsprogramm für die Jahre 2021 bis 2024 sieht in ES 6.1 "Mit integrierter Gesundheitsversorgung in die Zukunft" unter anderem vor, dass die bestehenden Konzeptionen im Bereich des sanitätsdienstlichen Rettungswesens unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit und Notwendigkeit an die Herausforderungen der Zukunft angepasst werden sollen. Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamts sind nun seit rund einem Jahr mit der Bewältigung der Corona-Pandemie beschäftigt, so dass mit Verzögerungen bei der Umsetzung der gesundheitspolitischen Entwicklungsschwerpunkte zu rechnen ist.

Zu Frage 1: In der Aufbauphase durch die ARS werden die First Responder durch die Sanitätsnotrufzentrale 144 (SNZ 144) mittels SMS-Nachricht zu einem Ereignis aufgeboten. Die ARS wird für ihre Einsatzkräfte voraussichtlich ab 1. Juni 2021 eine webbasierte Software für die Verwaltung sowie das Aufgebot (Mobile App) einsetzen.

Zu Frage 2: Seitens des Kantons werden die Standorte der öffentlichen AED's im Kanton nicht registriert. Die SNZ 144 kennt somit die entsprechenden Standorte nicht. Die Erfassung und die Pflege dieser Daten ist mit dem aktuellen Personalbestand der SNZ 144 nicht möglich. Es existieren Privatpersonen, private Stiftungen und Vereine, welche Karten mit den ihnen gemeldeten Standorten von AED's veröffentlicht haben (zum Beispiel: Defikarte.ch (abrufbar unter: https://defikarte.ch/index.html); herzsicher.ch (https://www.herzsicher.ch/map/karte.html) oder uMap (https://umap.osm.ch/de/search/?q=Defibrillatoren). Da diese Karten jedoch weder vollständig noch amtlich verifiziert sind, kann die SNZ 144 diese nicht verwenden. Entsprechend erscheint es zweckmässiger beim Bund vorstellig zu werden. Dieser könnte die Verpflichtung schaffen, dass die Käufer von AED's einer zentralen Stelle die Standorte mit Angaben zu den Koordinaten und zu den Zugänglichkeiten melden.

Zu Frage 3: Für Rettungszeichen gilt die internationale Norm ISO 7010. Die Rettungszeichen-Piktogramme sind weiss und befinden sich auf einem rechteckigen Schild mit grünem Hintergrund und weissem Rand. Für die Signalisation von Defibrillatoren-Standorten ist das Rettungszeichen "E010 Automatisierter Externer Defibrillator (AED)" nach dieser Norm zu verwenden. Eine einzig für den Kanton Graubünden gültige, einheitliche Signalisation ist daher nicht sinnvoll.

Zu Frage 4: Die Regierung hat mit Beschluss vom 4. Mai 2021 (Prot. Nr. 400/2021), das Personalamt beauftragt, die Arbeitssicherheit, betriebliche Gesundheit und das betriebliche Kontinuitätsmanagement (BCM) für alle Dienststellen der kantonalen Verwaltung sicherzustellen. Im Rahmen dieses Auftrags wird u.a. auch die Notwendigkeit von AED's und deren Standorterfassung und Beschilderung thematisiert.

9. Juni 2021