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Session: 20.10.2021

Am 27. September 2020 haben die Schweizer:innen das revidierte Jagdgesetz an der Urne abgelehnt. Im Nachgang zur Abstimmung betonten beide Seiten ihre Bereitschaft, sich dem Thema wieder anzunehmen und einen Kompromiss zu erarbeiten.

Seit der Rückwanderung der ersten Wölfe nach Graubünden ist ihr Bestand zusehends gewachsen – mittlerweile wächst der Bestand stark. Mehrere Rudel haben sich in diversen Talschaften etabliert. Das Wachstum des Bestandes führt zu vermehrten Konflikten zwischen dem Anliegen des Artenschutzes und der Berglandwirtschaft. Zudem benötigt die erfolgreiche Installation der Verbesserung der Herdenschutzmassnahmen Zeit.

Vor diesem Hintergrund lässt sich rund ein Jahr nach der Volksabstimmung vom 27. September 2020 feststellen, dass der Handlungsbedarf in Bezug auf den Wolf geblieben ist. Das heisst: Um die Koexistenz zwischen dem Wolf und allen Beteiligten zu verbessern, bedarf es der Teilrevision des nationalen Jagdgesetzes.

Die Unterzeichnenden fordern den Grossen Rat daher zum Direktbeschluss auf, gestützt auf Artikel 59 der Kantonsverfassung folgende Standesinitiative zuhanden der Bundesversammlung zu verabschieden:

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Graubünden durch seinen Grossen Rat folgende Standesinitiative ein:

Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) ist unter Berücksichtigung der Berner Konvention dahingehend anzupassen, dass ein neues Wolfsmanagement möglich ist.

Die Kantone können eine Bestandsregulierung vorsehen, wenn zumutbare Schutzmassnahmen nicht ausreichen und diese zur Verhütung von grossem Schaden oder einer konkreten Gefährdung von Menschen erfolgt. Solche Regulierungen dürfen den Bestand der Population nicht gefährden und müssen verhältnismässig sein. Zur Sicherstellung einer diesbezüglich einheitlichen Praxis in der Schweiz ist dabei die Zustimmung des Bundes vorzusehen.

Das mit dieser Standesinitiative angestrebte Gesetzgebungsprojekt soll unter starkem Einbezug der direkt betroffenen Berglandwirtschaft, den Interessensvertretern:innen des Waldes, den Umwelt- und Tierschutzverbänden sowie der Berggebietskantone erarbeitet werden.

Chur, 20. Oktober 2021

Horrer, Schwärzel, Cantieni, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Degiacomi, Gartmann-Albin, Hofmann, Müller (Felsberg), Noi-Togni, Perl, Preisig, Rettich, Rutishauser, Wilhelm, Pajic, Stieger, Tomaschett (Chur)