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Session: 19.10.2021

Seit dem 11. Oktober 2021 sind Corona-Tests grundsätzlich kostenpflichtig, die für den Erhalt eines Covid-Zertifikats durchgeführt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind symptomatische Personen (erhalten kein Zertifikat), Jugendliche unter 16 Jahren (benötigen kein Zertifikat) und Personen, die sich nicht impfen lassen können.

Diese Regelung führt gerade im Hinblick auf die eingeführte Zertifikatspflicht nach der sogenannten 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) zu nachteiligen Auswirkungen auf ungeimpfte Personen wie insbesondere junge Erwachsene, die nach wie vor kaum gefährdet, aber dennoch von den Massnahmen stark betroffen sind und waren. Sie werden mit den kostenpflichtigen Tests gedrängt, sich impfen zu lassen. Doch dieser persönliche Entscheid sollte nicht aus finanziellen Motiven gefällt werden müssen, weil sich junge Erwachsene in Ausbildung kostenpflichtige Tests zur Teilnahme am öffentlichen Leben kaum leisten können und möchten.

Solange die Zertifikatspflicht nach der 3G-Regel Anwendung findet, soll die öffentliche Hand sowohl das Impfen als auch das Testen kostenfrei ermöglichen. Gerade für junge Menschen – die nicht an Betriebstestungen teilnehmen oder bereits geimpft sind – würde das ein Stück Normalisierung bedeuten. Sie hätten dann wieder die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen, um Angebote mit Zertifikatspflicht besuchen zu können.

Vor diesem Hintergrund ersucht der Grosse Rat die Regierung:

  1. Die derzeit kostenpflichtigen Tests im Zusammenhang mit dem Erhalt eines Covid-Zertifikats sind für Jugendliche bis 25 Jahre durch den Kanton zu finanzieren.
  2. Diese Regelung gilt bis zur Aufhebung der Zertifikatspflicht.

Chur, 19. Oktober 2021

Stocker, Favre Accola, Koch, Alig, Brandenburger, Casty, Della Cà, Della Vedova, Felix, Dürler, Giacomelli, Grass, Hefti, Holzinger-Loretz, Hug, Kasper, Natter, Pfäffli, Ruckstuhl, Salis, Weber, Widmer (Felsberg), Adank-Arioli, Hunger, Nespolo, Renkel