Navigation

Inhaltsbereich

Session: 16.02.2022

Die Autobahn A13 stösst aufgrund der starken Verkehrszunahme in den letzten Jahren während den Spitzenzeiten durch den Tourismusverkehr regelmässig an ihre Leistungsgrenze. Staus und längere Wartezeiten auf der Autobahn sind die Folgen. Parallel zur Autobahn A13 verläuft die Hauptverkehrsstrasse von Maienfeld via Landquart, Zizers nach Chur sowie Richtung Domat/Ems und Rhäzüns bis Thusis. Sie wird insbesondere bei stockendem Verkehr auf der Autobahn als Ausweichroute benutzt. In vielen Ortschaften verläuft die Hauptverkehrsstrasse quer durch den Ortskern, der aufgrund der dichten Bebauung und der schmalen Strassen nicht auf diese Verkehrsbelastungen ausgelegt ist. Das Verkehrsaufkommen ist zu hoch und es kommt in den Spitzenzeiten zu Kapazitätseinbussen und somit zu einem Engpass der Leistungsfähigkeit sowie zu Sicherheitsdefiziten. Die Sicherheitsdefizite auf den Kantonsstrassen, aber insbesondere auf den nahegelegenen Quartierstrassen sind unzumutbar. Im noch jungen Jahr 2022 stand an mehreren Wochenenden der Ausweichverkehr in vielen Dörfern still, auf Kantonsstrassen sowie Gemeindestrassen.

Auf die Frage Hefti an der Augustsession 2021 in der Fragestunde, ob zeitnahe Massnahmen möglich seien, antwortete die Regierung, dass bis ins Jahr 2025/26 eine Geschwindigkeitsharmonisierungsanlage erstellt werden soll. Dies kann ein Ansatz zur Verbesserung sein, jedoch nicht die definitive Lösung und es dauert zu lange. Seit kurzer Zeit haben sich diverse Regionen zusammengeschlossen, um Nachdruck beim Kanton sowie beim ASTRA auszuüben. Ein gemeinsames Treffen findet am 29. März 2022 statt. Dieses Vorgehen wird klar begrüsst. Der Hinweis von Regierungsrat Peyer anlässlich der Beratung des Jahresprogramms 2022 in der letzten Dezembersession, dass man sich von diesem Treffen nicht zu viel versprechen dürfe, weist aus Sicht der Auftraggebenden darauf hin, dass die Regierung dem Problem weiterhin keine angemessene Beachtung schenkt.

Die Regierung wird daher beauftragt:

  1. Ein gesamtheitliches Verkehrs- und Staumanagement für regionale und überregionale Lösungen auszuarbeiten.
  2. Punktuelle Massnahmen (technisch und organisatorisch, temporär oder festinstalliert) für einzelne Regionen und Gemeinden zur Verhinderung von Ausweichverkehr auf Kantonsstrassen sowie Gemeindestrassen aufzuzeigen.
  3. Aufzuzeigen, welche legale Hilfsmittel den einzelnen Gemeinden zur Verhinderung von Ausweichverkehr zur Verfügung stehen.
  4. Für Massnahmen, die eine Bewilligung seitens Tiefbauamt oder Kantonspolizei benötigen, eine unbürokratische und bewilligungsfreundliche Vorgehensweise aufzuzeigen.
  5. Die Federführung zur Problemlösung zwischen den Regionen, Gemeinden und dem ASTRA zeitnah zur Verhinderung von Ausweichverkehr zu übernehmen.
  6. Dafür besorgt zu sein, dass mit einer hohen Dringlichkeit diese Anliegen bearbeitet und Lösungen zur Umsetzung vorgelegt werden.

Chur, 16. Februar 2022

Hefti, Loepfe, Hardegger, Berther, Berweger, Bettinaglio, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casty, Clalüna, Crameri, Danuser, Della Cà, Della Vedova, Dürler, Ellemunter, Engler, Fasani, Favre Accola, Florin-Caluori, Gort, Grass, Hohl, Hug, Jochum, Koch, Kohler, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Lamprecht, Loi, Maissen, Michael (Donat), Müller (Susch), Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Ruckstuhl, Salis, Sax, Tanner, Ulber, Weber, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Zanetti (Landquart), Bürgi-Büchel, Gujan-Dönier

Antwort der Regierung

Die Regierung ist sich der zeitweisen Verkehrsüberlastung auf der Nationalstrasse A13 und des Handlungsbedarfs in Bezug auf den dadurch entstehenden Ausweichverkehr bewusst. Zusammen mit den betroffenen Regionen und Gemeinden wurden verschiedene Planungsgrundlagen erstellt und einschlägige Massnahmen ausgearbeitet. Die Regierung hat den in der Folge revidierten Kantonalen Richtplan Verkehr (KRIP-V) am 29. Juni 2021 beschlossen. Im Herbst 2021 wurde dem Bund überdies das Agglomerationsprogramm Chur, 4. Generation (AP 4G), zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung des KRIP-V und des AP 4G durch den Bund sind noch ausstehend. Im AP 4G sind vier Fokusräume definiert. Im Fokusraum F1 (Rhäzüns/Bonaduz/Tamins) steht die Überlastungssituation durch den touristischen Verkehr an den Wochenenden im Vordergrund, während im Fokusraum F2 (Chur) das Augenmerk auf dem Strassenbetrieb während der täglichen Spitzenzeiten liegt. Für die Fokusräume F3 (Zizers) und F4 (Landquart/Maienfeld) werden sowohl die täglichen Spitzenzeiten als auch der touristische Wochenendverkehr eingehend betrachtet. Im Rahmen des AP 4G sieht die Massnahme GV 4.1 «Verkehrsmanagementkonzept» vor, die Gesamtverkehrssituation, insbesondere entlang der A13, zu verbessern. An der Lösungsfindung sind neben dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) und den kantonalen Fachstellen (Amt für Raumentwicklung [ARE], Amt für Verkehr und Energie [AEV], Tiefbauamt [TBA], Kantonspolizei [KAPO]) auch die betroffenen Regionen, Tourismusdestinationen und Gemeinden laufend einzubeziehen.

Zu Punkt 1: Im Rahmen des AP 4G sieht die Massnahme GV 4.1 die Erstellung eines «Verkehrsmanagementkonzepts» vor. Dadurch soll die Gesamtverkehrssituation entlang der A13 verbessert werden. Dabei geht es nicht nur um den Ausweichverkehr. Miteinbezogen werden müssen auch das Parkraum- und das Mobilitätsmanagement der Regionen und der Tourismusdestinationen. Die Ausarbeitung eines Verkehrsmanagementkonzepts ist sehr zeitaufwändig. Die Massnahmendokumentation des AP 4G sieht eine Vorstudie im 2022, eine Hauptstudie im 2023-2024 und die Umsetzung ab 2025 vor. In erster Linie geht es darum, das Verkehrsaufkommen nutzbringend zu bewältigen, damit Stausituationen möglichst vermieden und der Verkehrsfluss gewährleistet werden kann.

Zu Punkt 2: Mit der Erstellung des Verkehrsmanagementkonzepts können auch punktuelle Massnahmen für die einzelnen Regionen und Gemeinden aufgezeigt werden. Die Ausarbeitung eines solchen Konzepts ist, wie erwähnt, sehr zeit- und ressourcenaufwändig. Als kurzfristige Massnahme haben das ASTRA sowie die KAPO und das TBA im Rahmen eines Pilotversuches die Durchfahrt durch die Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns während der Ostertage 2022 auf Anwohnerinnen und Anwohner, Zubringer und den öffentlichen Verkehr beschränkt. Der Versuch wird nun im Detail ausgewertet.

Zu Punkt 3: Die Gemeinden haben gemäss Art. 7 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG; BR 870.100) bereits heute die Möglichkeit, Gemeindestrassen eigenständig zu sperren. Zu beachten ist dabei, dass es damit auch zu einer Behinderung des lokalen Verkehrs kommen kann.

Zu Punkt 4: Die Verkehrstechnik der KAPO ist die Fachstelle für Signalisationen im Verkehrsbereich. Sie koordiniert Anfragen oder Gesuche der Gemeinden mit dem TBA.

Zu Punkt 5: Es wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des ASTRA, des ARE, des AEV, des TBA, der KAPO und der Regionen und Gemeinden eingesetzt, die mögliche Sofortmassnahmen ausarbeitet. Am 29. März 2022 fand unter der Leitung der KAPO ein «Runder Tisch» mit allen involvierten Parteien statt. In einem nächsten Schritt steht die Auswertung des Pilotversuchs mit Sperrung der Durchfahrt durch die Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns während der Ostertage 2022 durch die KAPO, das TBA und das ASTRA an.

Zu Punkt 6: Die Regierung hat die Dringlichkeit der Anliegen erkannt und bereits erste Massnahmen umgesetzt.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag zu überweisen.

28. April 2022