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Session: 16.02.2022

Kinder, die besondere Pflege brauchen, stellen Eltern, Geschwister und ihr Umfeld vor hohe physische und psychische Herausforderungen. Die Verbesserung der Lebensqualität durch die Unterstützung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen durch die ambulante Pflege erlaubt es dem Kind, in der Familie aufzuwachsen, was sich positiv auf seinen Heilungs- und Entwicklungsprozess auswirkt. Die Kinderspitex erbringt diese Leistung für Familien mit Kindern, die Pflege zuhause benötigen. Die anfallenden Pflegekosten werden zum Teil über die Sozialversicherung, Krankenkasse oder Invalidenversicherung abgerechnet. Da die Tarife für die Kinderspitex nicht kostendeckend sind, müssen die Kinderspitex oder die betroffenen Familien für die ungedeckten Kosten aufkommen.

Dass die Leistungen überhaupt erbracht werden können, wirkt sich die Topografie des Kantons Graubünden zusätzlich erschwerend aus. Kommt hinzu, dass die Verfügbarkeit von professionellen Pflegefachpersonen schwierig ist. Für Eltern, welche ihr Kind zuhause pflegen möchten, bleibt oftmals nur der Wegzug in eine urbanere Region.

Die Unterzeichnenden fragen deshalb die Regierung an:

  1. Wie schätzt der Kanton Graubünden die ambulante Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche, die eine intensivere Pflege zuhause benötigen, ein?
  2. Wie ist die Zusammenarbeit mit der Kinderspitex Ostschweiz?
  3. Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen den bestehenden Spitex-Organisationen für Erwachsene und Kinderspitex-Organisationen?
  4. Besteht ein/e Leistungsvertrag/-vereinbarung mit Organisationen, welche in der Kinderspitex tätig sind?
  5. Wenn Nein: Wäre der Kanton Graubünden bereit, mit Organisationen, die in der ambulanten Pflege von Kindern und Jugendlichen tätig sind, einen/eine Leistungsvertrag/-vereinbarung abzuschliessen?

Chur, 16. Februar 2022

Ruckstuhl, Thomann-Frank, Holzinger-Loretz, Atanes, Baselgia-Brunner, Berther, Bettinaglio, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Cantieni, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Crameri, Danuser, Degiacomi, Deplazes (Rabius), Derungs, Ellemunter, Florin-Caluori, Hardegger, Hartmann-Conrad, Kasper, Kohler, Kunfermann, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Preisig, Rettich, Rutishauser, Schmid, Tanner, Ulber, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Landquart), Bürgi-Büchel, Gujan-Dönier, Pajic, Spadarotto, Tomaschett (Chur)

Antwort der Regierung

Im Kanton Graubünden verfügen aktuell drei Kinderspitexorganisationen über eine Betriebsbewilligung. Es handelt sich dabei um die Kinderspitex Ostschweiz (Sektion der Kinderspitex Schweiz), Horn, die Stiftung Kifa Schweiz, Zofingen, sowie die Stiftung Joël Kinderspitex, Aarau. Die Zuweisung der Kinder und Jugendlichen erfolgt nach Auskunft der Kinderspitex-Dienste meist über die Kinderspitäler Zürich und St. Gallen. Insbesondere dann, wenn es sich um Neugeborene, Säuglinge oder Kleinkinder handelt, welche infolge einer schweren Erkrankung in diesen Spitälern behandelt wurden. Die drei erwähnten Kinderspitex-Dienste sind ausser im Engadin und in den Südtälern im ganzen Kanton tätig. Die Spitex ACAM (Associazione per la cura e l'assistenza a domicilio nel Moesano), Cama, hat für die Pflege eines schwerkranken Kindes eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit der GIIPSI (Gruppo Interegionale Infermiere Pediatriche della Svizzera Italiana), Bellinzona, ebenfalls eine Sektion der Kinderspitex Schweiz, abgeschlossen. Alle Kinderspitex-Dienste haben in Graubünden einen Bestand an ständigen Mitarbeitenden, welche auf Abruf zur Verfügung stehen. In der Regel wird das Pflegeteam nach der Bedarfsabklärung zusammengestellt respektive zusätzliche Pflegefachpersonen gesucht. Die Suche gestaltet sich schwierig, da es im Kanton Graubünden deutlich weniger Pflegefachpersonen mit dem Ausbildungsschwerpunkt Kind (früher Kinderkrankenschwester) gibt, als Pflegefachpersonen in der somatischen Pflege von Erwachsenen.

Zu Frage 1: Anspruch auf Leistungen durch einen Dienst der häuslichen Pflege und Betreuung (Spitex) haben gemäss Verordnung zum Gesetz über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Verordnung zum Krankenpflegegesetz, VOzKPG; BR 506.060) kranke, verunfallte, rekonvaleszente, behinderte, betagte und sterbende Menschen ohne Einschränkung auf das Alter. Kinder und Jugendliche werden von Spitex-Diensten mit kommunalem Leistungsauftrag gepflegt und betreut, sofern diese keinen Bedarf an spezialisierter Pflege und Behandlung haben. Ist der Bedarf an spezialisierter Pflege und Betreuung gegeben, werden Kinder und Jugendliche in Graubünden durch spezialisierte Kinderspitex-Dienste gepflegt und betreut. Dem Gesundheitsamt sind vereinzelt Situationen bekannt, in denen die intensive Pflege zuhause wegen fehlendem Fachpersonal nicht sichergestellt werden konnte.

Zu Frage 2: Die Kinderspitex Ostschweiz, Horn, ist seit einigen Jahren im Kanton Graubünden tätig. Deren Betriebsbewilligung wurde letztmals am 16. Dezember 2019 um weitere vier Jahre erneuert. Die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt ist auf administrative Belange beschränkt.

Zu Frage 3: Wie bereits ausgeführt, werden die meisten Kinder direkt aus den Kinderspitälern an die Kinderspitex überwiesen. Eine direkte Zusammenarbeit in der Pflege zwischen der Spitex mit kommunalem Leistungsauftrag und einer Kinderspitex ist sehr selten. Zur Entlastung der Eltern kann die Spitex mit kommunalem Leistungsauftrag für hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen, z.B. von weiteren Kindern, angefragt werden. Dies ist nach Einschätzung der Fachstelle selten der Fall.

Zu Frage 4: Es bestehen keine Leistungsvereinbarungen mit den im Kanton Graubünden tätigen Kinderspitex-Diensten. Alle verfügen über eine Betriebsbewilligung im Kanton Graubünden und haben entsprechend den Regeln der Pflegefinanzierung Anspruch auf Leistungsbeiträge des Kantons und der Wohnsitzgemeinde der Klientinnen und Klienten. Die Pflegeleistungen der Kinderspitex-Dienste werden analog den Diensten mit kommunalem Leistungsauftrag durch Kanton und Wohnsitzgemeinde durch Leistungsbeiträge finanziert.

Zu Frage 5: Der Kanton sieht gestützt auf die Ausführungen keinen Bedarf, Leistungsaufträge mit Organisationen der ambulanten Pflege von Kindern und Jugendlichen abzuschliessen. 

8. April 2022