Navigation

Inhaltsbereich

Session: 16.02.2022

Die Umsetzung der Digitalen Transformation in der Kantonalen Verwaltung beruht im Wesentlichen auf der Informatikstrategie von 2015 und der E-Government-Strategie 2019–2023 aus dem Jahr 2018. Für die Umsetzung der E-Government-Strategie in der Kantonalen Verwaltung zeichnet sich die «Fachstelle E-Government» verantwortlich, welche ihrerseits bei der Standeskanzlei und dort im Bereich Führungsunterstützung angesiedelt ist.

Im Budget 2020 hat der Grosse Rat einen Verpflichtungskredit von CHF 9 Mio. gesprochen, um die E-Government-Strategie in den Jahren 2020 bis 2023 umsetzen zu können. Seither stehen bei der Zielerreichung gemäss Jahresprogramm vor allem die Umsetzung von priorisierten digitalen Leistungen für die Bevölkerung und Wirtschaft (im 2022 das Projekt «Datenaustausch mit Chefexpertinnen/ Chefexperten» und «eDeklarationGR – Quellensteuer»), der Kulturwandel und die fachliche Entwicklung der Kantonalen Verwaltung zur Digitalisierung sowie die Schaffung der technischen Grundlagen für E-Government im Vordergrund.

Aus Sicht der Unterzeichnenden haben die Geschwindigkeit der Umsetzung und vor allem die umfassende Weiterentwicklung der Digitalen Transformation innerhalb der Kantonalen Verwaltung noch erhebliches Entwicklungspotential. Das E-Government-Strategie-Papier von 2018 erscheint aus heutiger Sicht weder besonders zeitgemäss noch ausreichend umfassend. Obschon das Dokument immer wieder als «E-Government-Strategie 2019–2023» bezeichnet wird, so macht schon der Untertitel (Bereich Transaktionen) klar, dass es sich lediglich um eine Teilstrategie handelt. Diverse Bereiche wie die Einführung eines (digitalen) Prozessmanagements, ein allfälliger Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung oder die Anforderungen aus der E-Government-Strategie an die IKT-Strategie des Kantons sind nur marginal erwähnt oder gar nicht Teil der Strategie. Zudem fehlen längerfristige Aspekte mit Relevanz für den Kulturwandel in der gesamten Verwaltung wie Vision, Mission oder Leitbild für die Digitale Transformation innerhalb der Verwaltung.

Als grosses Manko erscheint zudem die innerhalb der Kantonalen Verwaltung manifestierte und ausgeprägte «Departements- Dienststellenstruktur», welche einen nötigen Kulturwandel in Zusammenhang mit der Digitalen Transformation systembedingt erheblich behindert. Es stellt sich die Frage, ob die heutige «Fachstelle E-Government» mit ausreichend Kompetenzen und von der Eingliederung innerhalb der Verwaltung auch organisatorisch richtig aufgestellt ist oder ob sich eine Reorganisation anbietet.

Ab 2022 soll die «E-Government-Strategie 2024–2028» erarbeitet und 2023 verabschiedet werden.

Die Unterzeichnenden möchten die Regierung im Hinblick auf die Überarbeitung der Strategie anfragen, ob sie dazu bereit ist, die Digitale Transformation in der Kantonalen Verwaltung zu beschleunigen, welche Massnahmen sie dafür plant und ob Kompetenzen, Organisation und Eingliederung der «Fachstelle E-Government» in der Verwaltung dafür noch zeitgemäss sind.

Chur, 16. Februar 2022

Hohl, Koch, Derungs, Berther, Berweger, Bettinaglio, Brandenburger, Caluori, Cantieni, Caviezel (Chur), Censi, Della Cà, Deplazes (Rabius), Dürler, Engler, Felix, Flütsch, Föhn, Grass, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Horrer, Jochum, Kasper, Kienz, Kuoni, Loepfe, Loi, Marti, Michael (Castasegna), Mittner, Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch),  Papa, Pfäffli, Preisig, Rüegg, Schutz, Stiffler, Tanner, Thomann-Frank, Thür-Suter, von Ballmoos, Waidacher, Weidmann, Wellig, Wieland, Pajic

Antwort der Regierung

Die aktuelle E-Government-Strategie 2019­–2023 des Kantons Graubünden bildet die Grundlage für die Tätigkeiten der kantonalen Verwaltung im Bereich der elektronischen Verwaltungsführung. Für die koordinierte Umsetzung der Strategie ist die Fachstelle E-Government zuständig, welche ihren Betrieb mit der Einführung der E-Government-Strategie im Jahr 2019 aufgenommen hat. Dabei werden vier strategische Ziele verfolgt: Es wird ein digitales E-Governmentportal geschaffen, über welches die elektronischen Leistungen der Verwaltung zentral genutzt werden können. Der Zugang dazu soll sicher, einfach und barrierefrei sein. Die elektronischen Angebote werden sukzessive ausgebaut, wobei aus Ressourcengründen vorab Leistungen zur Verfügung gestellt werden, die den grössten Nutzen bringen und deren Realisierung wirtschaftlich sinnvoll ist. Schliesslich soll innerhalb der Verwaltung die digitale Abwicklung von Geschäften zum Normalfall werden.

Seither konnten verschiedene E-Government-Projekte lanciert und vorangetrieben werden. Zurzeit befinden sich rund drei Dutzend Projekte in Vorbereitung bzw. in Umsetzung und es werden die für die digitale Abwicklung von Verfahren nötigen rechtlichen Grundlagen erarbeitet. Acht Projekte konnten bislang erfolgreich abgeschlossen und in den produktiven Betrieb überführt werden; so beispielsweise das Projekt «Elektronische Eingabe von Sportfonds-Gesuchen», das «Berufsbildungsportal», der «eUmzugGR» sowie die «Fischfangstatistik-App». Zudem können seit 2019 die Fischereipatente einfach und unkompliziert online bezogen werden.

Digitalisierungsvorhaben zeichnen sich in vielen Fällen durch ihre hohe technische und administrative Komplexität aus. Zudem sind unterschiedliche interne und externe Akteure in die Projektarbeiten involviert, was die Prozesse aufwändig gestaltet und die Projekte zum Teil von nicht steuerbaren Einflüssen abhängig macht (z.B. das Ergreifen von Rechtsmitteln im Rahmen der Submissionsverfahren). Grössere Projekte wie das E-Government-Portal benötigen deshalb Zeit. Nach heutigem Planungsstand ist mit einer Inbetriebnahme des E-Government Portals im Jahr 2024 zu rechnen. Parallel dazu werden der Bevölkerung und der Wirtschaft laufend neue digitale Leistungen zur Verfügung gestellt.

In Bezug auf die organisatorische Einbettung der Fachstelle E-Government, die die Projekte, welche hauptsächlich in den fachlich zuständigen Departementen realisiert werden, überdepartemental koordiniert, sieht die Regierung momentan keinen Handlungsbedarf. Die Standeskanzlei bildet die zentrale Stabstelle der Regierung und des Grossen Rates und versteht sich als Dienstleisterin für die kantonale Verwaltung und die Öffentlichkeit. Auch in anderen Kantonen ist die Koordinationsstelle für den E-Government-Bereich organisatorisch bei den Staatskanzleien angesiedelt. Die Fachstelle führt im Übrigen ein detailliertes Projekt-Controlling, erstattet der Regierung jährlich Bericht über die Projektstände und schlägt Handlungsempfehlungen vor.

In der Anfrage wird die aktuelle E-Government-Strategie als nicht besonders zeitgemäss und nicht ausreichend umfassend beschrieben; zudem sei der in der Strategie aufgeführte Untertitel «Bereich Transaktionen» fragwürdig. Diese Zusatzbezeichnung ist tatsächlich etwas unglücklich, da sie eine eindimensionale Ausrichtung der Strategie suggeriert. In Wirklichkeit werden jedoch nicht nur E-Government-Projekte im Bereich Transaktionen, sondern auch in anderen Bereichen realisiert (bspw. kontinuierliche Verbesserung der Digitalisierung innerhalb der Verwaltung).

Die aktuelle Strategie ist bis ins Jahr 2023 ausgerichtet. Die Arbeiten für die nachfolgende Strategie werden noch in diesem Jahr an die Hand genommen. Dabei werden alle Aspekte der aktuellen Strategie (inkl. Organisation) kritisch hinterfragt und aktuelle Entwicklungen berücksichtigt. Der Regierung erachtet eine rasche Digitalisierung der Verwaltung als enorm wichtig. Dabei ist aber auch dem Datenschutz bzw. der Datensicherheit in der öffentlichen Verwaltung besonderes Augenmerk zu schenken und darauf hinzuweisen, dass Digitalisierungsvorhaben (inkl. Unterhalt) sehr kosten- und personalintensiv sind.

28. April 2022