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Session: 21.04.2022

Die Digitalisierung stellt das bisherige Finanzierungsmodell der Medien vor grosse Herausforderungen. So schwinden beispielsweise Abo- oder Inserateeinnahmen beziehungsweise wandern zu anderen Anbietern ab (z. B. «Facebook» oder «Google»). Diese Finanzierungskrise führt dazu, dass zurzeit ein eigentlicher Strukturwandel in der Medienlandschaft Schweiz stattfindet.

Der Strukturwandel trifft insbesondere regionale Medien teilweise besonders hart. Aus Bündner Sicht ist insbesondere die Dreisprachigkeit der Medienlandschaft von entscheidender Bedeutung. Sie garantiert, dass alle Bündner:innen Zugang zu Informationen in einer Kantonssprache erhalten. Das ist für eine dreisprachige Demokratie essenziell.

Vor diesem Hintergrund überwies der Grosse Rat den «Auftrag Atanes betreffend Zukunft der Berichterstattung in Graubünden». Seit Januar 2022 liegt der im Auftrag verlangte Bericht «Die Medien und Medienförderung im Kanton Graubünden: Bestandsanalyse und Zukunftsaussichten» vor. Mit Blick auf die Dreisprachigkeit hält der Bericht als Empfehlung explizit fest, dass eine kantonale Medienförderung den Bedürfnissen eines dreisprachigen Kantons gerecht werden muss (S. 63). Bezogen auf italienischsprachige Medien fasst der Bericht die Befragung der Stakeholder mit klaren Worten zusammen: «Angebot zu dünn, keine tägliche Information über Bündner Themen auf Italienisch vorhanden» (S. 43).

Die Medienförderung mit Blick auf die Dreisprachigkeit ist ein Bündner Spezifikum. In Anbetracht der drängenden Zeit macht es darum wenig Sinn, auf eine neue Bundeslösung zu warten. Es ist für die Unterzeichnenden darum sinnvoll, dass die Bündner Regierung in diesem Bereich den von den Expert:innen zugespielten Ball aufnimmt und die Empfehlungen umsetzt.

Vor diesem Hintergrund beauftragen die Unterzeichnenden die Bündner Regierung, die Fördermassnahmen 1 und 2 nach Kapitel 5.2 (Seite 64 ff.) des Berichts «Die Medien und Medienförderung im Kanton Graubünden: Bestandsanalyse und Zukunftsaussichten» umzusetzen. Falls notwendig, unterbreitet sie dem Grossen Rat eine entsprechende Botschaft, um die gesetzlichen Grundlagen anzupassen.

Chur, 21. April 2022

Horrer, Zanetti (Landquart), Michael (Castasegna), Alig, Atanes, Bondolfi, Brunold, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Caluori, Cantieni, Caviezel (Chur), Censi, Clalüna, Crameri, Degiacomi, Della Vedova, Deplazes (Rabius), Derungs, Ellemunter, Epp, Fasani, Felix, Gartmann-Albin, Hardegger, Hofmann, Jochum, Kienz, Kunfermann, Loepfe, Maissen, Müller (Felsberg), Noi-Togni, Papa, Perl, Preisig, Rutishauser, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Bürgi-Büchel, Costa, Sigron, Tomaschett (Chur), van Kleef

Antwort der Regierung

Bei den im Auftrag erwähnten Fördermassnahmen gemäss Kapitel 5.2 des Berichts "Medien und Medienförderung im Kanton Graubünden: Bestandsanalyse und Zukunftsaussichten" handelt es sich um folgende zwei Vorschläge vonseiten des Instituts für Medien- und Kommunikationsmanagement (MCM-HSG) der Universität St. Gallen (HSG) und des Instituts für Multimedia Production (IMP) der Fachhochschule Graubünden (FHGR):

  1. Eine italienischsprachige Agentur nach dem Vorbild der Fundaziun Medias Ru­mantschas (FMR) bilden und die kantonale Förderung der italienischsprachigen Medien bündeln.
  2. Eine mindestens zweisprachige (romanisch-italienisch) Redaktion (Agentur) gründen und unterstützen.

Mit Regierungsbeschluss (RB) vom 11. Januar 2022 (Prot. Nr. 10/2022) hat die Regierung diese und die weiteren Massnahmenvorschläge des externen Berichts gewürdigt und anschliessend folgende Priorisierung vorgenommen: "Auch in Zukunft soll der Kanton Graubünden im Bereich der Medienförderung in erster Linie seinen Fokus auf die Bedürfnisse der beiden kantonalen Sprachminderheiten legen. Dies wurde auch im Regierungsprogramm 2021–2024 (Entwicklungsschwerpunkt [ES] 5.1. Die kantonale Sprachenvielfalt als Chance nutzen und fördern) und im Katalog Massnahmenvorschläge zur Sprachenförderung im Kanton Graubünden, RB vom 2. Februar 2021 (Prot. Nr. 85/2021), festgehalten. Gemäss Bericht wäre es insbesondere wünschenswert, die mediale Versorgung der italienischsprachigen Bevölkerung zu verbessern, weil zu wenig Informationen in dieser Sprache angeboten würden. Unter diesem Aspekt soll das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (EKUD) basierend auf den Massnahmenvorschlägen des Berichts im Gespräch mit der Sprachorganisation und den Medien Italienischbündens unter allfälliger Anpassung der im Bericht vorgeschlagenen Umsetzungsdetails der Regierung einen Vorschlag zur Verbesserung der medialen Versorgung der italienischsprachigen Bevölkerung in Graubünden unterbreiten."

Am 25. Februar 2022 lud der Vorsteher des EKUD zu einem Runden Tisch betreffend die Medienförderung Italienischbündens mit Vertretenden der Deputazione grigionitaliana des Grossen Rates, der Pro Grigioni Italiano (Pgi) und infoGrigione, der Interessenvertretung der Medien Italienischbündens. Dabei herrschte unter den Teilnehmenden Einigkeit, dass in der aktuellen Situation eine Verbesserung der italienischsprachigen Medienversorgung wünschenswert sei. Andererseits zeigten sich Differenzen in der Frage, welcher Weg dabei sinnvollerweise einzuschlagen sei.

Ziel ist es, diese Vielfalt der Meinungen und Umsetzungsmöglichkeiten auf einen Nenner zu bringen. Unter einer externen Fachleitung sollen alle wichtigen Akteure angehört und nach der geeignetsten Lösung für die spezifischen Verhältnisse der Medienlandschaft Italienischbündens gesucht werden. Die Schaffung einer Agentur ist dabei eine von mehreren Optionen, die geprüft werden. Mit ersten konkreten Ergebnissen seitens der Arbeitsgruppe ist voraussichtlich Anfang nächstes Jahr zu rechnen.

Die Regierung ist der Ansicht, dass nicht in den aktuell laufenden Entscheidfindungs­prozess eingegriffen werden soll und mögliche Optionen in Zusammenarbeit mit der Pgi, den Medienunternehmen und den Interessenvertretern zu prüfen sind, weshalb der vorliegende konkrete Auftrag zur Schaffung einer Agentur abzulehnen ist. Zu gegebener Zeit wird die Regierung über die Ergebnisse der laufenden Evaluation und über die daraus getroffenen Schlussfolgerungen informieren.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

14. Juni 2022