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Session: 03.09.2022

Die Rheinschlucht, auch bekannt als «Ruinaulta» oder «Swiss Grand Canyon», ist über die Kantonsgrenzen hinaus als einzigartige Naturlandschaft bekannt. Die wunderschöne Natur können die RhB-Passagiere direkt aus den RhB-Zügen bewundern. Die Bahnstrecke ist bei Touristen sehr beliebt, wird jedoch auch von zahlreichen Pendlern der Surselva täglich befahren. In wenigen Jahren sollen zwischen Ilanz und Chur durch die Rheinschlucht Züge im Halbstundentakt verkehren. Mit Einführung des Halbstundentakts wird die Surselva attraktiver als Wohnstandort. Damit die Pendler die Zugfahrt optimal auch für die Arbeit nutzen können, ist eine Internetverbindung von grosser Bedeutung. Leider gibt es jedoch auf einem Teilstück der Strecke zwischen Ilanz und Chur in der Ruinaulta keinen Mobilfunkempfang. Dies ist ein Ärgernis für die Pendler und nicht mehr zeitgemäss. Die Möglichkeit zum Arbeiten auf dem Arbeitsweg ist ein klarer Vorteil der Zugfahrt gegenüber der Autofahrt. Wenn dieser Vorteil jedoch nicht wirklich gegeben ist, fehlt ein grosser Anreiz, auf die Autofahrt zu verzichten und den Zug zu nutzen. Aus ökologischer Sicht müsste deshalb alles Mögliche unternommen werden, um die Attraktivität der Bahnstrecke zu steigern.

Vor diesem Hintergrund wollen die Unterzeichnenden von der Regierung Folgendes wissen:

  1. Teilt die Regierung die Ansicht, dass aus Sicht der Pendler ein breiter Mobilfunkempfang beziehungsweise eine Internetverbindung auf der erwähnten Zugstrecke für die Attraktivität der Zugfahrt wichtig ist?
  2. Welche Massnahmen wären seitens des Kantons nötig, um das Mobilfunknetz in der Ruinaulta zu verbessern?
  3. Ist die Regierung bereit, von der RhB beziehungsweise den Mobilfunkanbietern umgehend eine Verbesserung der Situation zu verlangen?
  4. Könnte der Kanton die RhB beziehungsweise die Mobilfunkanbieter für die Lösung des Problems finanziell unterstützen (beispielsweise über GRdigital)?

Chur, 3. September 2022

Collenberg, Derungs, Tomaschett, Beeli, Berther, Brandenburger, Brunold, Cortesi, Crameri (Surava), Degiacomi, Della Cà, Dietrich, Epp, Furger, Gartmann-Albin, Hohl, Kreiliger, Luzio, Maissen, Messmer-Blumer, Righetti, Sax, Sgier, Widmer, Wieland

Antwort der Regierung

Ein leistungsfähiger Mobilfunkempfang auf den verkehrlichen Hauptachsen ­– dazu gehört auch die Bahnstrecke Chur–Ilanz mit der Ruinaulta – des Kantons ist eine Grundvoraussetzung für die Standortattraktivität im Kanton Graubünden. Eine dem heutigen Standard angemessene drahtgebundene oder aber drahtlose Breitbandinfrastruktur entlang von frequentierten Verkehrswegen und Pendlerrouten ist für eine hohe Wohn- und Arbeitsattraktivität bedeutend.

Zu Frage 1: Ein leistungsfähiger Mobilfunkempfang wird von Pendlern, Touristen und Arbeitnehmern zunehmend gewünscht bzw. vorausgesetzt. Bahn- und Infrastrukturbetreibende wie die Rhätische Bahn (RhB) können ihren Kunden mit einer qualitativ angemessenen Mobilfunkabdeckung zudem Zugang zu digitalen Angebote ermöglichen und damit Deckungsbeiträge erwirtschaften, mit den Kunden bspw. bei Anschlussproblemen oder Verspätungen kommunizieren oder aber infrastrukturseitig den Zustand von Gleisen, Weichen und weiteren Anlagen digital in Echtzeit überwachen.

Zu Frage 2: Die RhB hat eine Projektstudie zur Verbesserung des Mobilfunkempfangs auf der Surselva-Strecke abgeschlossen. Gemäss dieser Studie sind 50–60 Standorte auf der ganzen Strecke vorgesehen, wobei die grösste Anzahl davon zur Abdeckung der Rheinschlucht vorgesehen ist, wo die Qualität des Mobilfunks heute schlecht oder teilweise gar nicht möglich ist. Gemäss der Studie beläuft sich das Investitionsvolumen auf diesem Abschnitt auf einen zweistelligen Millionenbereich. Für die Verbesserung der Mobilkommunikation sind grundsätzlich die Infrastrukturbetreibende zuständig, da nur diese Konzessionen des Bundes zur Bereitstellung von öffentlichen Mobilkommunikationsnetzen besitzen.

Zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 2. Ergänzend wird auf der Surselva-Strecke künftig Rollmaterial mit WLAN eingesetzt, was ebenfalls zu einer Verbesserung der Situation führen wird.

Zu Frage 4: Mit dem von der Regierung genehmigten Förderkonzept «Ultrahochbreitband Graubünden» vom November 2018 hat der Kanton Graubünden ein Instrument bereitgestellt, Investitionen in den Ausbau der Ultrahochbreitband-Infrastrukturen mit kantonalen Beiträgen zu fördern. Ziel dabei ist einerseits eine Erschliessung des Kantons mit drahtgebundenen, hochbreitbandigen Kommunikationsinfrastrukturen, aber auch die Schaffung von idealen Voraussetzungen für einen Wettbewerb zugunsten einer mit urbaneren Gebieten vergleichbare Preisgestaltung.

Die Förderung des Baus von Mobilfunkanlagen über Mittel des Kantons Graubünden ist nicht vorgesehen. Es fehlen die gesetzlichen Grundlagen dazu. Dies schliesst auch eine finanzielle Unterstützung über das Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden (GDT; BR 960.100) mit ein.

27. Oktober 2022