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Session: 19.10.2022

In der Gemeinde Lumnezia scheint es ein Ding der Unmöglichkeit zu sein, neue Bewilligungen für Deponien oder Materialabbau zu erwirken. Die Deponie respektive das Materialablagerungsgebiet bei Porclas geht dem Ende zu und eine Bewilligung für die Erweiterung scheint ein aussichtsloses Unterfangen zu sein. Das gleiche gilt für die beiden Materialentnahmen im Glenner, Plaun Tgiern bei Vrin und Glennerbrücke bei Surin. In Vrin wird noch eine letztmalige Abbaubewilligung für 5 Jahre erteilt, in Surin gar nicht mehr.

Diese restriktive Praxis hat Konsequenzen. Das Material muss von anderen Gemeinden ins Lugnez gefahren werden und Deponiematerial muss vom Lugnez in andere Gegenden gefahren werden. Das ist eine lose-lose Situation. Dieser Umstand führt zu vermehrten Transportfahrten, was weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll ist. Für die Bauherren verteuert sich der Bau, für das Klima verschlechtert sich die CO2-Bilanz und den Grundeigentümern (in den erwähnten Fällen die öffentliche Hand) entgehen Einnahmen.

Vor diesem Hintergrund wollen die Unterzeichnenden von der Regierung in Bezug auf den Gesamtkanton wissen:

  1. Teilt die Regierung die Meinung, dass Deponien und Materialabbaugebiete aus ökologischen und ökonomischen Gründen möglichst dezentral angelegt und bewirtschaftet werden sollen?
  2. Woran harzt es aus Sicht der Regierung, dass es heute kaum mehr möglich ist, dezentral neue Deponien und Materialabbauzonen auszuscheiden und zu betreiben sowie bestehende Anlagen weiterzubetreiben?
  3. Was gedenkt die Regierung zu unternehmen, um die Hürden für Deponien und Materialabbaugebiete so zu senken, dass dezentrale Anlagen wieder möglich werden?

Chur, 19. Oktober 2022

Derungs, Danuser (Cazis), Heini, Altmann, Beeli, Berther, Berweger, Bettinaglio, Binkert, Brunold, Bundi, Candrian, Casutt, Collenberg, Crameri, Della Cà, Epp, Gansner, Hartmann, Hohl, Jochum, Kasper, Kienz, Kocher, Kohler, Lamprecht, Lehner, Loepfe, Loi, Luzio, Maissen, Mani, Menghini-Inauen, Messmer-Blumer, Metzger, Michael (Castasegna), Oesch, Rauch, Sax, Schneider, Schutz, Sgier, Weber, Wieland, Zanetti (Landquart), Zanetti (Sent)

Antwort der Regierung

Die gesetzlichen Anforderungen für den Materialabbau und für die Deponierung sind im Bundesrecht geregelt. Darüber hinaus sind durch die Behörden die Vorgaben in der Richtplanung sowie in der Nutzungsplanung zu beachten. Die bundesrechtlichen Vorgaben werden im Kanton Graubünden unter Wahrung des grösstmöglichen Handlungsspielraums umgesetzt: Es werden keine über das Bundesrecht hinausgehenden Anforderungen gestellt und die möglichen Handlungsspielräume jeweils zu Gunsten der Nutzungsinteressen ausgenutzt.

Die bundesrechtlichen Vorgaben für die Errichtung und den Betrieb von Deponien sind in der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) festgeschrieben und umfassen u. a. folgende
Aspekte: Grundsätzliche Verwertungspflicht; Mindestgrösse von 50 000 m3 für Deponien Typ A; eine Deponie darf nicht in einem überschwemmungs-, steinschlag-, rutschungs- oder besonders erosionsgefährdeten Gebiet errichtet werden. Gemäss kantonalem Richtplan wird eine Entsorgungsautarkie der Regionen angestrebt. Die Region Surselva hat in ihrem regionalen Richtplan vier Subregionen festgelegt, wobei das Lugnez der Subregion Ilanz – Flims – Lugnez – Vals zugeordnet wird.

Die bundesrechtlichen Vorgaben für die Erteilung einer Bewilligung für die Materialgewinnung aus einem Fliessgewässer ergeben sich aus dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20). Demzufolge darf eine Abbaubewilligung in Fliessgewässern nicht erteilt werden, wenn man dem Fliessgewässer langfristig mehr Geschiebe entnimmt als natürlicherweise zugeführt wird, die Ausbeutung langfristig zu einer Absenkung der Sohle ausserhalb des Abbauperimeters führt oder die Ausbeutung die Erhaltung und Wiederherstellung von inventarisierten Auen verunmöglicht.

Zu Frage 1: Die geforderte Dezentralisierung wird in der behördenverbindlichen Richtplanung bereits berücksichtigt und in der kantonalen Bewilligungspraxis umgesetzt.

Zu Frage 2: Die Regierung führte in ihrer Genehmigung zum Richtplan der Region Surselva aus, dass der Materialablagerungsbedarf aus der Gemeinde Lumnezia in den Abbaugebieten im Raum Ilanz abgedeckt werden kann. Es muss deshalb eine Verwertung des Aushubmaterials im Raum Ilanz/Glion angestrebt werden, was angesichts der Umfahrung Ilanz/Glion auch verkehrstechnisch vertretbar ist. Zudem liegt die Deponie Porclas in einem rutschungsgefährdeten Gebiet und die nächstgelegene Deponie mit genügend Kapazität liegt in einer Entfernung von unter zehn Kilometern. Die konkreten Gründe für die kurz- bzw. mittelfristige Einstellung der beiden bisherigen Materialentnahmen aus dem Glenner – jeweils 500 m3 pro Jahr – sind das notorische Geschiebedefizit des Glenners und für die bisherige Entnahmestelle an der Glennerbrücke bei Surin der Umstand, dass diese Entnahmestelle innerhalb der Aue Surin-Lumbrein von nationaler Bedeutung liegt.

Zu Frage 3: Die Regierung wird auch weiterhin die Spielräume im Bundesrecht ausnutzen. Zudem wird ein nachhaltiger Umgang mit Materialressourcen immer wichtiger. Das insbesondere auch von den Dachorganisationen der Wirtschaft Graubünden geforderte Schliessen von Stoffkreisläufen erfordert apparative Ausrüstungen, Know-how, eine hohe Professionalisierung und damit auch eine gewisse Deponiegrösse. Kleine Anlagen können diese Anforderungen nicht erfüllen.

30. November 2022