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Session: 02.09.2023

Damit die ganze Bevölkerung und die Wirtschaft bestmöglich von der Digitalisierung profitieren können, soll eine möglichst flächendeckende Versorgung mit einem Gigabit pro Sekunde angestrebt werden. Mit dieser Offensive will der Bundesrat eine digitale Stadt-Land-Kluft vermeiden. Deshalb will der Bundesrat Randregionen und strukturschwache Gebiete mit einem staatlich befristeten Förderprogramm unterstützen. Das sieht der vom Bundesrat genehmigte Bericht zur Hochbreitbandstrategie vor. Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat ein Postulat der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen.

  1. Welche Vorbereitungen hat der Kanton Graubünden für die Umsetzung dieses Förderprogramms bereits getroffen?
  2. Besteht ein Dialog/Austausch zwischen dem Kanton Graubünden und dem Bund bezüglich schnelles Internet in Randregionen?
  3. Fallen bei der Umsetzung dieses Bundesförderprogramms voraussichtlich Kosten für den Kanton Graubünden an?
  4. Wie kann sichergestellt werden, dass es nicht zu Verzögerungen kommt bei bereits bewilligten Projekten beziehungsweise können bereits bewilligte Förderanträge auch noch ergänzt werden (für Private)?
  5. Mit welchem Zeithorizont rechnet die Regierung bei diesem Bundesprogramm und was bedeutet das für das UHB-Projekt des Kantons?

Chur, 2. September 2023

Roffler, Brunold, Kienz, Adank, Altmann, Bardill, Baselgia, Bavier, Berther, Berweger, Biert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Brandenburger, Bundi, Butzerin, Cahenzli-Philipp, Candrian, Casutt, Collenberg, Cortesi, Crameri (Li Curt), Crameri (Surava), Danuser (Cazis), Della Cà, Dürler, Epp, Favre Accola, Gansner, Gartmann-Albin, Gort, Grass, Hartmann, Hefti, Hohl, Holzinger-Loretz, Jochum, Kaiser, Kasper, Kohler, Krättli, Lamprecht, Lehner, Loi, Luzio, Maissen, Mazzetta, Messmer-Blumer, Oesch, Preisig, Rageth, Rauch, Rodigari, Rüegg, Rusch Nigg, Rutishauser, Said Bucher, Sax, Schneider, Schutz, Solèr, Stocker, Tanner, Thür-Suter, von Tscharner, Weber

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurde beauftragt, bis Ende 2023 Optionen vorzulegen, um Anreize für den Ultrahochbreitbandausbau auch in Regionen und Gemeinden abseits der Ballungszentren zu setzen. Ob und wann der Bund tatsächlich finanzielle Fördermittel für die Erschliessung mit Breitbandinfrastrukturen zur Verfügung stellen wird und welches die Voraussetzungen dafür sind, ist zum heutigen Zeitpunkt offen. Zu den noch nicht geklärten Fragen zählen beispielsweise die Frage der Finanzierung eines allfälligen Bundesprogramms, die Kriterien, wonach eine Finanzierung erfolgen soll oder in welcher Grössenordnung ein Bundesbeitrag liegen wird.

Der Kanton Graubünden begrüsst die Bestrebungen des Bundes, schweizweit alle Gebiete mit Ultrahochbreitbandinfrastrukturen zu versorgen. Gerade peripherere Regionen und Gemeinden mit einer tiefen Bevölkerungsdichte und topographisch herausfordernden Gegebenheiten sind auf Massnahmen seitens der öffentlichen Hand für eine angemessene Erschliessung mit hochbreitbandigen Infrastrukturen angewiesen. Diese sind für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit gerade in peripheren Regionen und Gemeinden essenziell. Der Kanton Graubünden hat bereits im 2018 ein eigenes Ultrahochbreitband-Förderprogramm gestartet. Derzeit arbeiten verschiedene Regionen im Kanton an deren Umsetzung. Mit der Veröffentlichung des Berichts des Bundesrats vom 26. Juni 2023 hat die Regierung zur Kenntnis genommen, dass die Stossrichtungen materiell im Wesentlichen in dieselbe Richtung gehen, wie dies das Förderprogramm des Kantons Graubünden vorsieht. Sollten neue Erkenntnisse nach einer Konkretisierung der Bundespläne abzeichnen, werden diese mit in die kantonalen Überlegungen aufgenommen.

Zu Frage 2: Ja. Verschiedene Vertreter des Kantons sind in regelmässigem Austausch mit Vertretern des Bundes – aber auch mit anderen relevanten Entscheidungsträgern – welche einen Beitrag zu einer zielgerichteten, effizienten Erschliessung der Regionen des Kanton Graubünden mit hochbreitbandigen Infrastrukturen leisten können.

Zu Frage 3: Vgl. Antwort zu Frage 1. Zum heutigen Zeitpunkt ist es noch zu früh, eine Einschätzung über mögliche bundesseitige finanzielle Beiträge für die Erschliessung von Gebietskörperschaften mit Ultrahochbreitband vorzunehmen. Bereits heute kann aber festgehalten werden, dass es nur dort zu einer staatlichen Unterstützung kommen würde, wo der Markt nicht bereits selbst ein Angebot bereitstellt.

Zu Frage 4: Aus Sicht der Regierung besteht mit dem kantonalen Ultrahochbreitband-Programm bereits heute ein adäquates Förderinstrument für die Erschliessung der Gemeinden und Regionen im Kanton mit Ultrahochbreitbandinfrastrukturen. Damit haben die Regionen ein Instrument zur Hand, welches sie unmittelbar anwenden können. Mit Einreichen eines regionalen Erschliessungskonzeptes können vom Kanton ergänzende finanzielle Mittel beantragt werden, womit sich keine Verzögerungen aufgrund der noch unklaren Fördermassnahmen seitens des Bundes einstellen.

Zu Frage 5: Frühestens Ende dieses Jahres wird das zuständige UVEK Optionen inkl. Förderkriterien und Finanzierungsmöglichkeiten darlegen. Der darauffolgende politische Prozess dürfte voraussichtlich noch längere Zeit in Anspruch nehmen, womit die Regierung des Kantons Graubünden weiterhin auf das bestehende Ultrahochbreitband-Förderprogramm abstützt und dieses konsequent weiterverfolgen wird. Sobald die Optionen und der weitere Fahrplan des Bundes offengelegt sind, wird der Kanton die Situation neu beurteilen und, falls angezeigt, die notwendigen Anpassungen vornehmen.

26. Oktober 2023