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Session: 15.02.2023

Die Investitionen in die Strassen Graubündens waren in den letzten Jahren anhaltend hoch. Gute Strassen sind das Rückgrat eines gut erschlossenen Kantons. Dies soll auch in Zukunft sichergestellt werden.

Die Spezialfinanzierung Strassen führt seit 2014 ein Guthaben von CHF 100 Millionen und höher (ab 2016 wurde das Guthaben bei CHF 100 Millionen plafoniert). In den letzten Jahren wurde wegen hoher Investitionen immer wieder ein Abbau dieses Guthabens budgetiert. Realisiert wurde die Reduktion des Guthabens jedoch nie. Im Jahr 2021 wurde der Jahres-Überschuss der Spezialfinanzierung Strassen von rund CHF 6,3 Millionen an den allgemeinen Finanzbereich übertragen. Es entsteht der Eindruck, dass die erhobenen Strassenverkehrssteuern aktuell für die Spezialfinanzierung selbst bei grosszügiger Investitionsplanung zu hoch erscheinen.

Parallel dazu weist aktuell ein klarer und rascher Trend bei der Anschaffung von neuen Fahrzeugen weg von kraftstoffbetriebenen Fahrzeugen hin zu reinen Elektro-, Plug-In-Hybridfahrzeugen und weiteren Fahrzeugen mit alternativen Antrieben.

Das aktuell geltende Regime mit der Bemessungsgrundlage Hubraum verbunden mit Rabatten bei der Motorfahrzeugsteuer ist weder zeitgemäss noch zukunftstauglich. Andere Kantone haben sich der Thematik schon länger angenommen. In Anbetracht der Dynamik am Markt tut auch Graubünden gut daran, diese Thematik zeitnah anzugehen.

Im Aktionsplan Green Deal ist als Massnahme KS V-2.3 die Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer zwar ohnehin geplant, mit dem Ziel, die Umstellung auf alternative Antriebe zu beschleunigen. Gemäss der Antwort der Regierung auf die «Fraktionsanfrage GLP betreffend Umsetzung AGD Etappe II» wäre es jedoch denkbar, den AGD II weiter zu etappieren, was auch die Möglichkeit schaffen würde, den Umbau der Verkehrssteuern zu priorisieren.

Die Unterzeichnenden fordern die Regierung entsprechend auf:

  1. Dem Grossen Rat als separate Etappe des AGD II und mit zeitlicher Priorität eine Botschaft zum ganzheitlichen Umbau der Strassenverkehrssteuer zu unterbreiten.
  2. Die neue Strassenverkehrssteuer so auszugestalten, dass 

    a) die nötigen Investitionen in unser Strassennetz weiterhin gewährleistet sind;

    b) Einnahmen und Ausgaben jedoch perspektivisch im Gleichgewicht sind;

    c) die Steuer die Faktoren langfristige Ertragsstabilität, ökologische Lenkungswirkung (allenfalls auch via Sunset Legislation) und Technologieneutralität angemessen berücksichtigt.

 

Chur, 15. Februar 2023

Hohl, Koch, Schneider, Adank, Altmann, Brandenburger, Censi, Claus, Della Cà, Derungs, Föhn, Furger, Gansner, Gort, Grass, Jochum, Kasper, Kienz, Lamprecht, Loepfe, Loi, Luzio, Menghini-Inauen, Michael (Castasegna), Righetti, Rüegg, Schutz, Spagnolatti, Stiffler, Stocker, von Tscharner, Wieland

Antwort der Regierung

Die heutige Personenwagenmotorfahrzeugsteuer im Kanton Graubünden ist nicht mehr zeitgemäss, da sie den Hubraum als Bemessungsgrösse verwendet (wie andere Kantone auch). Dieser ist bei Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben nicht vorhanden und daher zur Bemessung ungeeignet und muss durch andere Bemessungsgrössen ersetzt werden. In den letzten Jahren sind die Strasseninvestitionen zwar unter dem langjährigen Durchschnitt und unter den budgetierten Werten ausgefallen. Diese Situation wird sich mittel- und langfristig nicht fortsetzen. Sie ist primär darauf zurückzuführen, dass geplante Projekte nicht umgesetzt werden konnten (u.a. wegen Einsprachen). Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Projekte in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Die Umsetzung wird jedoch nicht zu den damals budgetierten Konditionen möglich sein. Vielmehr werden erhebliche Mehrkosten infolge der anhaltenden Inflation der Baupreise und teilweise von notwendigen Änderungen bei einzelnen Projekten anfallen. In den letzten Jahren wurden zudem diverse parlamentarische Vorstösse eingereicht, welche möglicherweise Auswirkungen auf das entsprechende Budget haben. Die Strassenverkehrssteuern sind nicht zu hoch angesetzt. Die Spezialfinanzierung Strassen wird neben den Verkehrssteuern, zweckgebundenen Beiträgen des Bundes (v.a. Anteile an Mineralölsteuern) und dem kantonalen Anteil an der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe auch durch allgemeine Steuermittel gespeist. Verkehrssteuern sowie die Anteile an Bundeserträgnissen werden bei den Hauptnutzenden der Strasseninfrastruktur erhoben und somit verursachergerecht eingesetzt, was bei der Verwendung von allgemeinen Steuermitteln zur Strassenfinanzierung nicht zutrifft. Bei einer konsequenten Berücksichtigung des Verursacherprinzips müsste daher die Strassenfinanzierung zu annähernd 100% über die Verkehrssteuern und die zweckgebundenen Anteile an Bundeserträgnissen finanziert werden. Dies hiesse konkret, dass die Verkehrssteuer noch viel höher angesetzt werden müsste, wenn die Strasseninfrastruktur verursachergerecht finanziert werden soll.

Zu Punkt 1: Der Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» (AGD) sieht als eine der Massnahmen eine "Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer" vor. Im Rahmen dieser Massnahmenplanung ist das Strassenverkehrsamt zusammen mit dem Amt für Natur und Umwelt an der Ausarbeitung einer Totalrevision der Verkehrssteuern. Zurzeit sind vertiefte Abklärungen im Gange. Es wird insbesondere geprüft, inwiefern die in anderen Kantonen getroffenen Lösungen übernommen werden könnten. Die Arbeiten nehmen noch einige Zeit in Anspruch. Sie sind für eine ausgewogene und tragfähige Lösung unverzichtbar. Eine Integration der Vorlage in die Botschaft zur zweiten Etappe des AGD scheint im jetzigen Zeitpunkt deshalb auch mit zusätzlichen Ressourcen nicht bewältigbar, weshalb vorgesehen ist, eine separate Botschaft auszuarbeiten und dem Grossen Rat zu einem späteren Zeitpunkt zur Beratung vorzulegen. Die im Antrag vorgesehene zeitliche Priorisierung würde bedeuten, dass die Vernehmlassungsvorlage bis Ende Mai 2023 erarbeitet werden müsste. Dies ist nicht umsetzbar und einer ausgewogenen und tragfähigen Lösung abträglich. Ferner gilt es zu beachten, dass auch auf interkantonaler Ebene die zukünftige Strassenfinanzierung Thema ist. Dabei geht es im Wesentlichen um die Konzeption für den Ersatz der Mineralölsteuer resp. Abgabe auf Motorfahrzeuge mit alternativen Antriebsmitteln. Diese Konzeption soll als Basis für die Ausarbeitung des neuen Bundesgesetzes über die Mineralölsteuer dienen. Da sich ein solches Gesetz voraussichtlich auf die Erhebung der kantonalen Verkehrssteuern auswirkt, ist dieses mit zu berücksichtigen.

Zu Punkt 2: Die Leitlinien «ökologische Lenkungswirkung» und «Technologieneutralität» werden bei der Umsetzung der neuen Steuer in erforderlichem Umfang miteinbezogen. Die Ausgestaltung des Steuersystems soll zudem so erfolgen, dass es nicht zu kompliziert wird und es langfristig stabile Erträge generieren kann. Die Komplexität hängt jedoch stark von der Anzahl der zu berücksichtigenden Bemessungsgrössen ab. Sollen zugleich eine langfristige Ertragsstabilität und ökologische Lenkungswirkung erreicht werden, wird man nicht darum herumkommen, bei der Bemessung die Fahrleistung, das Gewicht, die Leistung, die Energieeffizienz und den verwendeten Energieträger geeignet zu berücksichtigen.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag betreffend den Punkt 2 zu überweisen und betreffend den Punkt 1 abzulehnen.

3. Mai 2023