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Session: 15.02.2023

Jedes Jahr warten die Schweizer Bürger mit Bangen auf die Ankündigung der Prämienerhöhungen für die Krankenversicherung. Was einige jedoch nicht wissen, ist, dass sie einen Teil davon auch über ihre Steuererklärung bezahlen müssen, insbesondere für Personen aus dem Asylbereich.

Während der Bund diese Beträge in der Anfangsphase des Verfahrens, die in Bundeszentren stattfindet, übernimmt, ist es danach Aufgabe der Kantone, diese Kosten zu verwalten. Da der Bund angekündigt hat, die Asylsuchenden zu seinen Lasten bei der CSS in einem öffentlich zugänglichen Modell zu versichern, bitten die Unterzeichnenden die Regierung, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie hoch waren die Prämien für die Versicherung von Personen aus dem Asylbereich in den Jahren 2015 bis 2022 jährlich einzeln betrachtet (differenziert nach Status F, Status N und für 2022 Status S)?
  2. Wie hoch war der Selbstbehalt in denselben Zeiträumen?
  3. Hat die Regierung einen Überblick über die Gesamtkosten für die Gesundheit der oben genannten Personen? Wenn nein, warum nicht?
  4. Wenn ja, wie hoch waren diese Kosten in den Jahren 2015 bis 2022 jährlich einzeln betrachtet?
  5. Wie hoch war zu den oben genannten Zeitpunkten der Anteil der Personen im Asylbereich, die ihre Prämien voll bezahlten? Und welcher Anteil bezog Prämienverbilligung?
  6. Welchen Handlungsspielraum hat der Kanton, um seine Übersicht über die allgemeinen Gesundheitskosten im Asylbereich zu verbessern, insbesondere durch die kantonale Gesetzgebung?

Chur, 15. Februar 2023

Gort, Rauch, Favre Accola, Adank, Brandenburger, Butzerin, Candrian, Casutt, Cortesi, Della Cà, Dürler, Grass, Heim, Hug, Koch, Krättli, Menghini-Inauen, Metzger, Morf, Roffler, Salis, Sgier, Städler, Weber

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Die Aufwendungen für die Krankenversicherungsprämien von den in den Zuständigkeitsbereich des Kantons Graubünden fallenden Asylsuchenden (N) und vorläufig aufgenommenen Personen (F) werden gesamthaft erfasst und können demzufolge nicht statusspezifisch ausgewiesen werden. Ab dem Jahr 2022 werden Personen mit dem Schutzstatus (S) gesondert erfasst.

Krankenkassenversicherungsprämien (Status N und F; ab 2022 auch Status S):

2015 CHF 2'325'741.05

2019 CHF 2'120'609.15

2016 CHF 3'133'922.60

2020 CHF 1'550'634.30

2017 CHF 3'182'989.50

2021 CHF 1'262'819.05

2018 CHF 2'642'769.10

2022 CHF 1'105'843.00 (N + F)

         CHF 2'471'236.45 (S)

 

ÖKK Verwaltungskostenrückerstattung:

2020 CHF 65'000.00 
2021 CHF 56'455.20
2022 CHF 84'142.00

 

Zu Frage 2:

Selbstbehalt (Status N und F; ab 2022 auch Status S):

2015 CHF 282'640.65

2019 CHF 239'732.60

2016 CHF 310'414.75

2020 CHF 171'491.50

2017 CHF 366'778.70

2021 CHF   66'177.40

2018 CHF 325'415.85

2022 CHF 154'406.60 (N + F)

         CHF 269'499.00 (S)

Zu Frage 3: Es ergeben sich ganz unterschiedliche Zuständigkeiten für die verschiedenen Stati N, F und S. Die Regierung hat nur die Übersicht betreffend den in ihre kantonale Zuständigkeit fallenden Personen mit Status N, F und S bzw. Ämter (kantonales Sozialamt und Amt für Migration und Zivilrecht). Ausgenommen von der vorliegenden statistischen Erfassung sind Personen, für welche die Gemeinden zuständig sind. Für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sind nach der Anerkennung bzw. einer definitiven Wohnsitznahme die Gemeinden zuständig, wie auch für vorläufig aufgenommene Personen, die sich länger als sieben Jahre seit erfolgter Einreise in Graubünden aufhalten.

Zu Frage 4: Wie in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, werden die Gesamtkosten für den Gesundheitsbereich für Personen mit Status N, F und S nicht statistisch erfasst.

Zu Frage 5: Eine Statistik über die Anzahl Personen aus dem Asylbereich (Status N, F und S), die ihre Prämien voll bezahlten oder Prämienverbilligung bezogen, wird nicht geführt. Wenn Personen aus dem Asylbereich (Status N, F und S) ganz oder teilweise öffentliche Unterstützungsleistungen beziehen, ist ihr Anspruch auf Prämienverbilligung sistiert.

Beiträge, die von den Personen mit Status N, F und S aufgrund deren teilweise erlangten wirtschaftlichen Selbständigkeit rückgefordert werden konnten:

2015 CHF 21'117.65

2019 CHF 127'489.70

2016 CHF 130'261.80

2020 CHF 101'175.10

2017 CHF61'893.15

2021 CHF   55'328.70

2018 CHF 95'836.35

2022 CHF   50'207.65 (N +F)

         CHF     6'357.10 (S)

Zu Frage 6: Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten für Personen mit Status N, F und S ist eine kantonale statistische und detaillierte Erfassung der gesamten allgemeinen Gesundheitskosten im Asylbereich nicht umsetzbar. Der personelle und finanzielle Aufwand dafür würde in keinem Verhältnis zum daraus resultierenden Erkenntnisgewinn oder Mehrwert stehen.

3. Mai 2023