Navigation

Inhaltsbereich

Session: 15.06.2023

Das Projekt Porta Alpina hat in den letzten zwei Jahrzehnten bereits einige Hürden genommen. So hat das Bündner Stimmvolk am 12. Februar 2006 mit einem überwältigenden Mehr von 71.6% einen Verpflichtungskredit von netto 20 Millionen Franken gutgeheissen. Am 19. Oktober 2005 hat der Bundesrat die Mitfinanzierung der Vorinvestitionen für die Porta Alpina durch den Bund in Höhe von 7.5 Millionen beschlossen. Die Regiun Surselva und die Standortgemeinde Tujetsch haben ebenfalls beträchtliche Kredite in der Summe von 8 Millionen Franken geleistet. Die Postulate auf Bundes- sowie Kantonsebene wurden allesamt einstimmig überwiesen.

Seit der Sistierung des Projekts am 16. Mai 2012 sind nun bereits 10 Jahre vergangen. Der Betrieb der NEAT läuft seit über 6 Jahren. Betriebliche und technische Erfahrungen konnten in den letzten Jahren genügend gesammelt werden. Während dieser Zeit wurden in der Gotthardregion dank der Investoren Samih Sawiris und Marcus Weber weitere Grossinvestitionen getätigt, welche von Bund und Kanton ebenfalls in Millionenhöhe unterstützt wurden. Des Weiteren investiert seit letztem Jahr mit Vail Resorts neu ein US-amerikanisches Unternehmen in die Destination Sedrun-Andermatt. Aktuell wird das Ganzjahres-Ressort in Dieni/Sedrun und das neue Hotelprojekt Acla da Fontauna in Disentis geplant und realisiert, welche in der Region insgesamt weitere Investitionen von rund 250 Millionen Franken auslösen werden.

Am 19. Juni 2020 hat das Bündner Parlament einstimmig den Auftrag für die Wiederaufnahme der Verhandlungen Porta Alpina überwiesen. In der Antwort der Regierung stand, dass man im nächsten Ausbauschritt des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP AS 2040/45) ein Projekt für einen besseren Anschluss der Surselva und der umliegenden Regionen einreichen und damit der Idee der Porta Alpina als unterirdische Bahnstation zum Durchbruch verhelfen werde. Schnelle Fahrzeiten von der Porta Alpina in Richtung Milano, Tessin, Zürich und Luzern werten insbesondere die Gotthardregion massiv auf und verbessern im Generellen die Erreichbarkeit des Kantons. Ausserdem lässt sich die Aussergewöhnlichkeit einer Porta Alpina als Infrastrukturbau gegebenenfalls mit Strahlkraft weit über die Kantonsgrenzen hinaus volkswirtschaftlich gezielt entwickeln. Seit der Einreichung des Auftrags sind nun 3 Jahre vergangen.

Seit dem 1. Januar 2016 werden die Ausbauschritte der Eisenbahninfrastruktur durch die Bundesversammlung beschlossen. Das eidgenössische Parlament bewilligt die hierfür notwendigen Verpflichtungskredite. Das Angebotskonzept für den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden mit den entsprechenden Projekten und Prioritäten wird durch die Regierung eingereicht. Die Einreichung des Konzepts erfolgt in den nächsten Monaten.

Mit der Porta Alpina als Tourismusattraktion und/oder als Verkehrsanschluss könnten weitere nachhaltige Impulse für die ländlich-touristische Region Surselva, für den Gotthardraum, letztlich für den gesamten Kanton ausgelöst werden. Ein innovatives Verkehrsprojekt mit Ausstrahlung weit über die Kantonsgrenzen hinaus.

Aufgrund des klar ausgedrückten Volkswillens vom 12. Februar 2006, der positiven Antwort der Regierung und der einstimmigen Überweisung des Auftrags vom 19. Juni 2020 durch das Parlament fordern die Unterzeichnenden die Regierung auf, im Rahmen der Einreichung des kantonalen Verkehrskonzeptes für den nächsten Ausbauschritt des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP AS 2040/45) das Projekt Porta Alpina mit höchster Priorität zu behandeln.

Klosters, 15. Juni 2023

Epp, Sgier, Kreiliger, Atanes, Bachmann, Bardill, Bärtsch, Baselgia, Bavier, Beeli, Bergamin, Berther, Bettinaglio, Biert, Binkert, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Brandenburger, Brunold, Bundi, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Casutt, Censi, Collenberg, Crameri, Danuser (Cazis), Degiacomi, Della Cà, Derungs, Dietrich, Dürler, Furger, Gansner, Gredig, Heini, Hoch, Hofmann, Hohl, Kaiser, Kappeler, Kocher, Kohler, Lamprecht, Lehner, Loi, Luzio, Maissen, Mani, Messmer-Blumer, Michael Beni (Donat), Michael (Castasegna), Mittner, Peter, Preisig, Rettich, Righetti, Rodigari, Rusch Nigg, Rutishauser, Said Bucher, Salis, Sax, Spagnolatti, Tanner, Tomaschett, Ulber, Widmer, Wieland, Wilhelm, Zanetti (Sent)

Antwort der Regierung

Die Erschliessung des gesamten Kantonsgebiets mittels attraktiven Transportketten im öffentlichem Verkehr ist für die Regierung von hoher Bedeutung. Sie ist eine wesentliche Grundlage, dass in allen Regionen und Talschaften insbesondere Wirtschaftsimpulse stattfinden können. Dazu beitragen – vor allem in der oberen Surselva – würde auch eine nachträgliche Realisierung der Porta Alpina. Die Realisierung dieses Grossprojekts bedingt jedoch die Aufnahme in die Planungsinstrumente des Bundes, konkret in die Bahnausbauschritte des strategischen Entwicklungsprogramms Bahn (AS STEP), da der Bund die Federführung bei der Ausbauplanung des Schienennetzes hat. Als antragstellendes Gremium fungiert die Planungsregion Ost, in welchem der Kanton Graubünden Einsitz nimmt.

2019 wurde der STEP 2035 durch das eidgenössische Parlament beschlossen. In diesem Bundesbeschluss (vgl. BBl 2019 4555) wurde der Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung bis 2026 eine Botschaft zu einem nächsten Ausbauschritt (STEP 2040/45) vorzulegen. Weil die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) zwischenzeitlich auf die Wankkompensation (schnelleres Fahren in den Kurven) in den neuen Fernverkehrs-Doppelstockzügen aus technischen Gründen verzichten müssen, werden die im STEP 2035 angestrebten Fahrzeitverkürzungen auf der Ost-West-Achse nicht mehr umsetzbar sein. Da sich ausserdem die Umsetzung verschiedener nationaler Schlüsselprojekte um bis zu fünf Jahre verzögern wird, muss das Angebotskonzept 2035 aus dem STEP 2035 überarbeitet werden und im STEP 2040/45 konsolidiert und integriert werden. Da diese Konsolidierung bereits einen grossen Teil des STEP 2040/45 ausmachen wird, verzichtet der Bund auf die Prüfung und Aufnahme von neuen Vorhaben in diesen Planungsschritt (vgl. Dokumentation Planungsgrundlagen für die Erarbeitung der Botschaft 2026, Bericht vom 20. Februar 2023, S. 7). Eine Prüfung der Porta Alpina, welche im STEP 2035 nicht vorgesehen war, ist folglich im STEP 2040/45 ausgeschlossen. Ferner ist zu bemerken, dass der Bund und die SBB den Bau einer Porta Alpina unter laufendem Betrieb des Gotthardbasistunnels technisch als sehr kritisch beurteilen.

Im Wissen um die aktuell vorherrschenden, grossen Hürden für die Realisierung einer Porta Alpina verfolgt die Regierung zu Gunsten einer Verbesserung der Erschliessung der oberen Surselva mit dem öffentlichen Verkehr mittelfristig folgende Massnahmen:

  • Einsatz für Vorinvestitionen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Meilibachtunnels, damit auch der oberen Surselva via Chur eine schnellere und attraktivere Anbindung mit dem öffentlichen Verkehr über die Kantonsgrenze hinaus in Richtung Zürich und dem angrenzenden Ausland angeboten werden kann;
  • Umsetzung der "Angebotskonzeption Ursern-Surselva 2022–2028" zwischen Di-sentis/Mustér und Andermatt in den Fahrplanjahren 2026 bis 2028;
  • Umsetzung RhB–Halbstundentakt Chur – Ilanz/Glion – Disentis/Mustér im Rahmen des Angebotskonzeptes "Retica30+" in den Jahren nach 2024;
  • Einsatz für ausreichende Mittel für Angebotsverbesserungen im Kanton Graubünden im Rahmen des übernächsten Ausbauschritts STEP.

Die Regierung ist sich bewusst, dass der Auftrag Epp betreffend Wiederaufnahme Verhandlungen Porta Alpina in der Junisession 2020 einstimmig vom Grossen Rat überwiesen wurde. Die Rahmenbedingungen des STEP 2040/45 haben sich jedoch seither auf Bundesebene substanziell geändert. Eine prioritäre Behandlung dieses Vorhabens ist deshalb aktuell nicht möglich. Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den Auftrag wie folgt abzuändern:

Das Projekt Porta Alpina soll nach Möglichkeit durch den Kanton Graubünden in der Planungsregion Ost für den übernächsten STEP (Botschaft voraussichtlich im 2030) zur Prüfung eingereicht werden.

29. August 2023