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Session: 15.06.2023

In vielen Betrieben der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand ist der Arbeitskräftemangel stark spürbar. Künftig wird der Wirtschaftsstandort Graubünden im Wettbewerb um gut ausgebildete Arbeitskräfte noch stärker gefordert sein. Die Berufsbildung ist eine zentrale Massnahme im Standortwettbewerb gegen die Abwanderung und trägt zur Sicherstellung der Nachfolgelösungen in den Bündner Unternehmen bei. Die künftige Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Berufsbildung auf allen Stufen und mit dezentralen Angeboten ist daher von enormer volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bedeutung für Graubünden.

Die Berufsbildung ist eine partnerschaftliche Aufgabe zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Auf Bundesebene läuft die Initiative «Berufsbildung 2030», welche auch Auswirkungen auf die Kantone hat. Diverse Kantone, so auch Graubünden, haben darüber hinaus ihre Aktivitäten im Bereich der Berufsbildung weiterentwickelt. In Graubünden hat der Bündner Gewerbeverband eine Berufsbildungskommission ins Leben gerufen. Sie wird eine Berufsbildungsstrategie für Graubünden ausarbeiten. Die Berufsbildung ist schweizweit mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert, wie der «Bildungsbericht Schweiz 2023» aufzeigt. Aufgrund der sich verändernden Arbeitswelt (Digitalisierung, New Work etc.) sowie der sich verändernden Bildungslandschaft ist die Berufsbildung einem starken Wandel unterzogen. Graubünden ist aufgrund der dezentralen Besiedelung und der Topografie von gewissen Herausforderungen in der Berufsbildung stärker betroffen als andere Kantone. Entwicklungen wie das individualisierte Lernen und das Blended Learning bringen jedoch auch neue Chancen für die Berufsbildung in Graubünden. Die Berufsfachschulen, die Zentren der überbetrieblichen Kurse sowie die Ausbildungsbetriebe in Graubünden sind stark gefordert. Aufgrund der zunehmenden Handlungskompetenzorientierung wird die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure der beruflichen Grundbildung künftig weiter an Bedeutung gewinnen.

Lehrbetriebsverbünde dürften im peripheren und kleinstrukturierten Kanton Graubünden an Bedeutung zunehmen. Für die Integration möglichst aller Personen im Arbeitsmarkt sind Angebote, welche einen erstmaligen beruflichen Abschluss auf Sekundarstufe II ermöglichen, zentral. Ebenfalls besteht Potenzial, die Aktivitäten des Kantons im Bereich der Standortförderung besser auf die Berufsbildung auszurichten und die Aktivitäten im Bereich der Sensibilisierung und Information der Bevölkerung über die Berufsbildung zu fördern. Ein Ausbau der Berufswahlangebote auch auf der Stufe Volksschule ist zu begrüssen. Mit einem Bündner Kompetenzzentrum der Berufsbildung könnte ein Leuchtturm im Bildungs- und Forschungsbereich geschaffen werden, welcher die Innovationskraft und die Qualität der Bündner Berufsbildung stärken würde.

Aufgrund dieser Ausführungen wird die Regierung beauftragt:

  1. Massnahmen zur nachhaltigen Stärkung der beruflichen Grund- und Weiterbildung in allen Bereichen und Stufen, die im Zuständigkeitsbereich des Kantons liegen, zu definieren und umzusetzen sowie die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen weiterzuentwickeln. Dabei ist der Einbezug und die Zusammenarbeit mit allen Akteuren der Berufsbildung zentral.
  2. Die Finanzierung der Berufsbildung ist auf allen Stufen angemessen zu erhöhen. Die entsprechenden Mittel sind im Finanzplan bereitzustellen.

Klosters, 15. Juni 2023

Heini, Menghini-Inauen, Rodigari, Adank, Altmann, Atanes, Bachmann, Bardill, Bärtsch, Baselgia, Bavier, Beeli, Bergamin, Berther, Berweger, Bettinaglio, Binkert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Brandenburger, Brunold, Bundi, Butzerin, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Candrian, Casutt, Censi, Claus, Cola Casaulta, Collenberg, Cortesi, Crameri, Danuser (Cazis), Degiacomi, Della Cà, Derungs, Dietrich, Dürler, Epp, Föhn, Furger, Gansner, Gartmann-Albin, Gort, Grass, Gredig, Hartmann, Hoch, Hohl, Holzinger-Loretz, Hug, Jochum, Kaiser, Kappeler, Kienz, Koch, Kocher, Kohler, Krättli, Kuoni, Lamprecht, Lehner, Loepfe, Loi, Luzio, Maissen, Mani, Messmer-Blumer, Michael Beni (Donat), Michael (Castasegna), Mittner, Morf, Oesch, Peter, Pfäffli, Preisig, Rageth, Rauch, Rettich, Righetti, Roffler, Rüegg, Rusch Nigg, Said Bucher, Salis, Saratz Cazin, Sax, Schneider, Schutz, Sgier, Spagnolatti, Stocker, Tanner, Tomaschett, Ulber, von Ballmoos, von Tscharner, Widmer, Wieland, Zanetti (Sent), Zanetti (Landquart)

 

Antwort der Regierung

Die Berufsbildung leistet einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im Kanton. Dies beispielsweise durch die Optimierung des Übergangs I von der obligatorischen Schulzeit in die nach-obligatorische Ausbildung (Sekundarstufe II) sowie die Nach- und Höherqualifizierung von erwachsenen Personen. Rund 80 Prozent der Jugendlichen auf Sekundarstufe II absolvieren eine berufliche Grundbildung. Diese steht bei den Schulabgängerinnen und -abgängern in Graubünden nach wie vor an erster Stelle.

Zu Punkt 1: Die berufliche Grundbildung ist national geregelt. Verschiedene Ziele und Massnahmen werden folglich gesamtschweizerisch festgelegt. Zu erwähnen ist insbesondere die verbundpartnerschaftlich getragene Initiative «Berufsbildung 2030», welche die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft antizipiert und die Berufsbildung auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet. Der Kanton Graubünden hat gestützt darauf bereits verschiedene Massnahmen definiert und umgesetzt: Kostenlose Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, Teilnahme am Projekt viamia, fachkundige individuelle Betreuung an Berufsfachschulen, Mediations- und Coachingstellen an Berufsfachschulen und stärkere Zusammenarbeit zwischen der Invalidenversicherung und dem Case Management Berufsbildung des Amts für Berufsbildung. Diese Massnahmen sollen die Integration möglichst vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsmarkt begünstigen.

Am 30. Mai 2023 eröffnete das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Gesetzes über Hochschulen und Forschung (GHF; BR 427.200). Dem erläuternden Bericht kann unter anderem entnommen werden, dass durch die explizite Nennung der Höheren Fachschulen unter anderem deren Bedeutung hervorgehoben und zudem ein eigenständiges Gesetz betreffend die Höheren Fachschulen geschaffen werden soll. In diesem Zusammenhang wird auch eine Flexibilisierung der Finanzierung geprüft. Sowohl der Innovation als auch der Zusammenarbeit und der Kooperation wird im Rahmen der Gesetzesrevisionen das nötige Gewicht beigemessen, um eine nachhaltige Stärkung und Entwicklung der Berufsbildung im Kanton bewirken zu können. Auch läuft auf Ebene Bund ein Projekt zur Positionierung der Höheren Fachschulen.

Gestützt auf das neue Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) sieht die Regierung die Erarbeitung der Grundlagen für die Totalrevision des Gesetzes über die Unterstützung der Fortbildung Jugendlicher und Erwachsener im Kanton Graubünden (Fortbildungsgesetz; BR 433.100) vor.

Des Weiteren wird aktuell zur Umsetzung des Auftrags Felix (Haldenstein) betreffend die umfassende bildungspolitische Strategie unter Einbezug der Wirtschaft ein Bericht erarbeitet.

Die Stärkung der Berufsbildung erfolgt im Bereich der beruflichen Grundbildung durch vorgenannte Massnahmen und einen Entwicklungsschwerpunkt im Regierungsprogramm 2025-2028; in den übrigen Bereichen durch die geplanten Gesetzesrevisionen und ganzheitlich mit der Umsetzung des Auftrags Felix.

Zu Punkt 2: Die Budgethoheit liegt beim Grossen Rat beziehungsweise beschliesst dieser über die Höhe der finanziellen Mittel im Budget. Die Eckwerte der Finanzierung der Institutionen sind in der Berufsbildungsgesetzgebung vorgegeben. Die Mittelverwendung hat sich entsprechend an diese durch den Grossen Rat gesetzten gesetzlichen Grundlagen zu halten. Die Finanzierung innerhalb des Berufsbildungsbereichs ist unterschiedlich: Defizitfinanzierung, Pauschalbeiträge, Bau-/Investitionsbeiträge, Kostenüberbindung an Lehrvertragsparteien. Aus Sicht der Regierung ist die Aufarbeitung von Punkt 1 Voraussetzung für die Beurteilung und Definition des Mittelbedarfs. Dieser kann momentan noch nicht beziffert werden.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag betreffend den Punkt 1 zu überweisen und betreffend den Punkt 2 abzulehnen.

29. August 2023