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Session: 02.09.2023

Reale Progression – auch warme Progression genannt – bedeutet, dass Steuerpflichtige infolge des realen Wirtschaftswachstums laufend in höhere Progressionsstufen geraten. Dies hat zum einen zur Folge, dass die Steuerbelastung stärker als die realen Einkommen ansteigen. Zum anderen rutschen dadurch immer mehr Steuerpflichtige in die oberste Progressionsstufe, was deren Abstufung und den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unterläuft. Eine Studie von Avenir Suisse hat aufgezeigt, dass der Reallohnanstieg von 2010 bis 2020 um 8,4 Prozent dazu geführt hat, dass Schweizer Haushalte aufgrund der warmen Progression 800 Millionen Franken an direkter Bundessteuer mehr bezahlen als sie müssten, wenn ihre Steuerlast ebenfalls lediglich proportional, d.h. um 8,4 Prozent, angestiegen wäre.

Während die kalte Progression, welche auf Inflation beruht, im Kanton Graubünden ausgeglichen wird, ist dies bei der realen Progression nicht der Fall. Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung daher, einen künftigen Ausgleich der realen Progression im Rahmen der Umsetzung des Auftrags Hohl betreffend Steuerentlastung von Familien und Fachkräften zu prüfen.

Chur, 2. September 2023

Schneider, Hohl, Zanetti (Landquart), Altmann, Bergamin, Berther, Berweger, Bettinaglio, Binkert, Brandenburger, Brunold, Bundi, Candrian, Collenberg, Cortesi, Crameri (Li Curt), Crameri (Surava), Danuser (Chur), Danuser (Cazis), Della Cà, Dürler, Epp, Föhn, Furger, Gansner, Hartmann, Heini, Holzinger-Loretz, Jochum, Kohler, Loepfe, Loi, Luzio, Maissen, Mani, Metzger, Michael (Donat), Mittner, Morf, Natter, Oesch, Rageth, Righetti, Roffler, Rüegg, Said Bucher, Saratz Cazin, Schutz, Solèr, Tanner, Thür-Suter, Tomaschett, Ulber, von Ballmoos, von Tscharner

Antwort der Regierung

Mit dem am 2. September 2023 eingereichten Auftrag Schneider soll die Regierung beauftragt werden, einen künftigen steuerlichen Ausgleich der realen (warmen) Progression im Rahmen der Umsetzung des Auftrags Hohl betreffend Steuerentlastung von Familien und Fachkräften zu prüfen. Bezug genommen wird dabei auf die im August 2023 publizierte Analyse von Avenir Suisse mit dem Titel "Warme Progression, für die Eliminierung einer steuerlichen Unbekannten".

Die Regierung unterstützt das Anliegen, einen künftigen Ausgleich der realen Progression zu überprüfen und in die Auslegeordnung für die Umsetzung des Auftrags Hohl einzugliedern. Die Analyse der Avenir Suisse zeigt auf, dass steigende Nominallöhne zu höheren Tarifen besteuert werden und nur der inflationsbedingte Anstieg, die sogenannte kalte Progression, bei den Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern ausgeglichen wird. Der aus der Erhöhung der Kaufkraft resultierende Teil, die reale (warme) Progression, wird heute hingegen auf keiner staatlichen Ebene kompensiert. Dies hat gemäss der Studie von Avenir Suisse zumindest auf Bundesebne nachweislich zu einer schleichenden und demokratisch schlecht legitimierten Erhöhung der Fiskalquote geführt.

Bei der Umsetzung des Auftrags Schneider müssen verschiedene Aspekte geprüft werden, die einen Einfluss auf die Entwicklung der Fiskalquoten von Kanton und Gemeinden haben, wie zum Beispiel der automatische Ausgleich der kalten Progression, die Steuerfussanpassungen der Gemeinden und des Kantons, die Steuergesetzrevisionen des Kantons, die finanzpolitischen Richtwerte des Grossen Rates betreffend die kantonale Staatsquote und Steuerbelastung oder weitere verfassungsrechtliche Vorgaben. Ferner ist zu prüfen, wie die Kongruenz im aktuellen Steuersystem bzw. zu anderen Steuerarten erhalten werden kann. Und nicht zuletzt wird zu prüfen sein, wie die finanziellen Auswirkungen geschätzt sowie die praktische Umsetzbarkeit ausschliesslich auf kantonaler Ebene erreicht werden könnte.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag zu überweisen.

11. Oktober 2023