Kein Teuerungsausgleich für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und Gerichte 2026
Im Rahmen der Budgetberatung hat der Grosse Rat am 9. Dezember 2025 den Anträgen der Regierung und der Gerichte zu den erforderlichen Mitteln für den Teuerungsausgleich im Ausmass der effektiven, nicht ausgeglichenen Jahresteuerung gemäss Indexstand November 2025 zugestimmt. Die nicht ausgeglichene Jahresteuerung per November 2025 beträgt 0,0 Prozent. Die Grundlöhne der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung, der selbstständigen öffentlich-rechtlichen kantonalen Anstalten sowie der kantonalen Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Mindestbesoldungsansätze für Lehrpersonen der öffentlichen Volksschulen bleiben 2026 somit unverändert.
Auskünfte: Departement für Finanzen und Gemeinden
Zur Regierungsmitteilung vom 18. Dezember 2025