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Anlauf-/Meldestelle

Direkte/-r oder nächsthöhere/-r Vorgesetzte/-r

Wenn sich Mitarbeitende Beratung oder Unterstützung bei arbeitsbedingten Problemen wünschen, so dürfen sie sich selbstverständlich nach wie vor an ihre/-n direkte/-n oder nächsthöhere/-n Vorgesetzte/-n wenden.

Ebenfalls können sich Mitarbeitende bei konkreten Anhaltspunkten für Missstände an ihre/-n direkte/-n oder nächsthöhere/-n Vorgesetzte/-n wenden. Führt ein internes Ansprechen der Missstände nicht zur Behebung der Missstände oder führt es zu Interessenskonflikten, kann und soll eine Meldung an die unabhängige Meldestelle für Missstände erfolgen.

Anlaufstelle für psychologische Beratung

Die Gesundheitsförderung in der kantonalen Verwaltung ist seit dem Jahr 2004 Bestandteil der guten Führung und des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Aus diesem Grund wurde im Jahr 2007 eine anonyme und professionelle Anlaufstelle für psychologische Beratung bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen (wie z.B. Burnout, Konfliktbewältigung mit Mitarbeitenden, Vorgesetzten oder im Team), persönlichen Integritätsverletzungen (z.B. bei Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung) und bei Suchtproblemen geschaffen.

Die Anlaufstelle für psychologische Beratung berät Mitarbeitende kostenlos, kompetent und vertraulich, zeigt ihnen Wege zur Konfliktlösung auf und unterstützt sie bei der Problemlösung.

Informieren Sie sich über die Anlaufstelle für psychologische Beratung.

Meldestelle für Missstände im Personalbereich

Mit der Teilrevision des Personalgesetzes wurde zur Stärkung der Compliance und der Integrität der Mitarbeitenden im Jahr 2023 eine unabhängige Meldestelle für Missstände im Personalbereich geschaffen.

Neu können Mitarbeitende der unabhängigen Meldestelle – geführt von der IntegrityPlus AG, Zürich – Missstände am Arbeitsplatz oder im Betrieb melden, sofern gewünscht auch anonym. Der Kanton Graubünden hat sich gemäss Gesetz verpflichtet, Personen, die aufrichtig eine Meldung erstatten, vor Benachteiligungen (z.B. Kündigung, Zurücksetzung in der Hierarchie und alle weiteren Laufbahnhemmnissen, Beeinträchtigung psychischer Art und deren Duldung) zu schützen. Personen, die absichtlich falsche oder irreführende Meldungen erstatten oder verleumderische Meldungen einreichen, sind hingegen arbeits- und/oder strafrechtlich nicht geschützt.

Selbstverständlich können und dürfen sich Mitarbeitende bei konkreten Anhaltspunkten für Missstände nach wie vor an ihre/-n direkte/-n oder nächsthöhere/-n Vorgesetzte/-n wenden. Führt ein internes Ansprechen der Missstände nicht zur Behebung der Missstände oder führt es zu Interessenskonflikten, kann und soll eine Meldung an die unabhängige Meldestelle für Missstände erfolgen.

Informieren Sie sich über die Meldestelle für Missstände im Personalbereich.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Informieren Sie sich über diverse Themen im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement.