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Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie waren 2019 nicht absehbar. Hinzu kommt, dass die Bildung einer Sonderrückstellung im Jahresabschluss 2019 für das Anliegen der Liquiditätsschonung nicht zielführend ist. Die provisorischen Rechnungen 2019 sind überwiegend schon bezahlt. Wo dies noch nicht erfolgt ist, kann eine Stundung beantragt werden (vgl. Information vom 2. April 2020). Die Eidgenössische Steuerverwaltung sowie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren lehnen die Bildung einer Rückstellung ab. Der Kanton Graubünden lässt aus diesen Gründen keine Rückstellung wegen der Corona-Pandemie für den Geschäftsabschluss 2019 zu.