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Planungsablauf

Die bestehenden WEP werden nun unter der Leitung des kantonalen Forstdienstes und unter Mitwirkung der Gemeinden sowie der Öffentlichkeit überarbeitet. Dabei wird auf die gegenwärtigen Kenntnisse des lokalen Forstdienstes zurückgegriffen. Es sollen aber auch die vorhandenen Anliegen der Gemeinden und der Öffentlichkeit berücksichtigt werden. Die Finanzierung erfolgt durch den Kanton. Die bestehenden 20 WEP werden durch je einen WEP pro Waldregion (Herrschaft-Prättigau-Davos, Rheintal/Schanfigg, Surselva, Mittelbünden-Moesano, Südbünden) abgelöst. Die neuen WEP sollen bis Ende 2018 genehmigt werden.

Planungsregionen

Neu werden die Planungsperimeter den Grenzen der Waldregionen angepasst. Es wird also nur noch fünf Waldentwicklungspläne im Kanton geben.
 

Fahrplan

2013: Objektblatt (OB) Weidwald, OB Schutz
2015: OB Natur u. Landschaft, OB Holznutzung
2016: OB Erholung u. Tourismus, OB Wald-Wild-Jagd, OB Erschliessung
2017: Vernehmlassung
2018: Auflage und Genehmigung WEP

1.1.2019:  Inkraftsetzung

Die Erarbeitung in den fünf Regionen erfolgt gleichzeitig.
Das Leitbild wird parallel zu den Objektblättern erarbeitet