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Um die qualitativen Vorgaben für die Wiederherstellung der Strasse zu erfüllen, müssen je nach Arbeitsgattung Grundvoraussetzungen bei den Unternehmern vorhanden sein. Mit der Liste «Zugelassene Unternehmer für Aufgrabungen in Kantonsstrassen» verfolgt das Tiefbauamt folgende Ziele: 

  • Die Liste unterstützt den Bauherrn bei der Bestimmung seines Auftragnehmers.
  • Sämtliche Unternehmer bringen die fachlichen Grundvoraussetzung mit, um das Werk in der erforderlichen Qualität wiederherzustellen.
  • Mit der Auftragserteilung ist der Unternehmer über die geltende Verfügung zum Baugesuch sowie die dazugehörigen Qualitätsanforderungen des Tiefbauamtes Graubünden informiert.

Für die Ausführung der offenen Gräben sind nur Unternehmer zugelassen, die auf der Liste eingetragen sind.

Gesuch für Zulassung (gilt nur für Unternehmer)

Die Vorgaben sind im Dokument Grundvoraussetzungen für Unternehmer definiert. Um auf die Liste der zugelassenen Unternehmer zu gelangen, muss der Unternehmerantrag eingereicht werden.